Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20936
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Grundschule und einer 1-Fach-Sporthalle in der Weststadt; Beschluss des Raumprogramms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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23.08.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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25.08.2023
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Geplant
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Sportausschuss
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Vorberatung
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05.09.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2027/2028 oder frühestmöglichen späteren Schuljahresbeginn nach baulicher Fertigstellung wird gemäß § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) am Standort Ludwig-Winter-Straße in der Weststadt eine 2-zügige kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS) errichtet.
- Für den Schulneubau findet das als Anlage 2 beigefügte Standardraumprogramm (SRP) für KoGS Anwendung. Die Option für eine Erweiterung zu einer 3-zügigen KoGS wird berücksichtigt. Zusätzlich wird auf dem Schulgelände eine neue 1-Fach-Sporthalle nach dem SRP für Sporthallen errichtet.
- Die Schule führt die Bezeichnung „Grundschule Ludwig-Winter-Straße“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage
In den letzten Schuljahren sind die Schülerzahlen an den Grundschulen (GS) in der Weststadt stark angestiegen. Insbesondere an der GS Ilmenaustraße und an der GS Rheinring reichen die räumlichen Kapazitäten schon aktuell nicht mehr aus. Zukünftig werden die Schülerzahlen weiter ansteigen. Dies wurde bereits in der Mitteilung „Planung einer neuen Grundschule in der Weststadt“ (Ds 22-20030) ausgeführt.
Schulfachlicher Bedarf
Mit den 4-zügigen GS Altmühlstraße und Ilmenaustraße sowie der 2-zügigen GS Rheinring gibt es ein Angebot von 10 Zügen an städtischen Grundschulen in der Weststadt. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist eine 2-zügige neue Grundschule erforderlich. Perspektivisch fehlen an der GS Ilmenaustraße und an der GS Rheinring jeweils mindestens ein Zug (insgesamt 8 Klassen). Die genaue Anzahl fehlender Klassen variiert von Jahr zu Jahr etwas, da die kommenden Einschulungsjahrgänge unterschiedlich groß sind. Eine Besonderheit in der Weststadt ist, dass deutlich mehr Kinder inklusiv beschult werden als im stadtweiten Durchschnitt. Dies führt aufgrund der Doppelzählung der betreffenden Kinder zu insgesamt kleineren Klassen mit weniger als bis zu 26 Kindern nach Klassenbildungserlass für die GS. Zudem bietet die GS Ilmenaustraße eine sog. „flexible Eingangsstufe“ an, in der die Schülerinnen und Schüler (SuS) die ersten beiden Klassen in 1-3 Schuljahren durchlaufen. Es gibt jedoch sehr wenige Kinder, die nur ein Jahr, dafür viele, die drei Jahre benötigen. Das führt zu einem insgesamt längeren Verbleib vieler SuS an der GS Ilmenaustraße und erhöht die Anzahl der erforderlichen Schulplätze zusätzlich.
Wie in der Ausgangslage beschrieben sind die Raumkapazitäten der drei GS schon jetzt zu gering. Für den Zeitraum bis zum Start der GS Ludwig-Winter-Straße werden daher geeignete Interimsmaßnahmen durch die Stadt Braunschweig veranlasst, um alle SuS wohnortnah mit Schulplätzen zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, werden die Bezirke der beiden GS Altmühlstraße und Ilmenaustraße ab dem Schj. 2024/2025 zusammengelegt. Zudem soll die GS Altmühlstraße bei Bedarf temporär bis zu 6-zügig geführt werden (s. Ds 23-20896).
Wegen der besonderen demografischen Dynamik in der Weststadt, der aktuellen stadtweit steigenden Schülerzahlentwicklung mit geburtenstarken zukünftigen Einschulungsjahrgängen sowie aktueller besonderer Herausforderungen soll die neue GS so konzipiert werden, dass eine modulare Erweiterung der Schule zu einer 3-zügigen KoGS baulich und wirtschaftlich problemlos möglich ist.
Standortentscheidung
In der Weststadt sind nur wenige Kapazitäten mit geeigneten Flächen für einen Grundschulneubau vorhanden. Nach einer Standortsondierung innerhalb eines definierten Suchraumes, steht eine städtische Fläche an der Ludwig-Winter-Straße zur Verfügung (siehe den als Anlage 1 beigefügten Lageplan). Dies wurde bereits in der Mitteilung Ds 22-20030 dargestellt. Der Standort eignet sich aus schulfachlicher Sicht besonders gut, um alle drei GS in der Weststadt zu entlasten. Aufgrund des Neubaus der GS ist eine Verlegung des bisher an diesem Standort befindlichen Festplatzes erforderlich. Ein verwaltungsintern geprüfter Alternativstandort an der Timmerlahstraße, auf dem zukünftig das jährlich stattfindende Schützen- und Volksfest „Weststadtfest“ stattfinden könnte, wird zurzeit mit dem Veranstalter des Festes abgestimmt. Ziel ist eine möglichst adäquate Nutzbarkeit.
Für eine Realisierung der erforderlichen GS am Standort Ludwig-Winter-Straße ist die Schaffung entsprechenden Planungsrechts erforderlich. Im Rahmen der gestellten Bauvoranfrage wurde eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt, so dass der Schulbau dort erfolgen kann.
Raumprogramm für die Schule
Zur Anwendung kommt das Standardraumprogramm (SRP) für den Neubau von Ganztagsgrundschulen für eine 2-zügige KoGS. In Abweichung vom SRP werden einige Flächen für eine mögliche 3-Zügigkeit bereits gebaut, um eine spätere Erweiterung zu erleichtern. Hierzu gehören die größeren Räume einer 3-zügigen KoGS für die Lehrmittelsammlung, das Lehrerzimmer mit integriertem Sozialraum für den Kooperationspartner beim Ganztag, das Stuhllager und die Mensa, die als Aula / Veranstaltungsort mitgenutzt werden kann, der
Küchenbereich sowie ein Lagerraum für den Ganztag. Damit ergibt sich mit 1.616 m² ein um 70 m² höherer Flächenbedarf gegenüber einer 2-zügigen KoGS. Dieser liegt jedoch noch deutlich unter dem Bedarf für eine 3-zügige KoGS (1.961 m², siehe Anlage 2, Abweichungen vom 2-zügigen SRP in orange).
Raumprogramm für die Sporthalle
Eine 2-zügige KoGS hat einen schulsportlichen Bedarf von ungefähr 0,8 Anlageneinheiten (AE). Dafür ist eine neu zu errichtende 1-Fach-Sporthalle auskömmlich. Diese soll nach dem SRP für Sporthallen (siehe Anlage 3) geplant werden. Sollte die neue GS zukünftig zu einer 3-Zügigkeit erweitert werden und mehr als 1 AE schulsportlichen Bedarf haben, könnten darüber hinaus Hallenzeiten an benachbarten Sporthallen (z. B. an der GS Rheinring oder an der neuen GS im westlichen Ringgebiet) genutzt werden.
Es ist nicht möglich, an diesem Standort eine 2-Fach-Sporthalle zu errichten, da sonst massiv in die schützenswerten bewaldeten Flächen eingegriffen werden und der Standort aufgrund der zusätzlich benötigten Flächen planungsrechtlich neu bewertet werden müsste.
Schulbezeichnung
Alle bestehenden Braunschweiger Grundschulen – mit Ausnahme der Bekenntnisgrundschulen Edith Stein und St. Josef – führen keinen Namen, sondern eine Lagebezeichnung, in der Regel nach einer Straße oder einem Stadtteil. Daran sollte weiterhin festgehalten werden, da die postalische und geografische Bezeichnung die Zuordnung erleichtert und Verwechslungen vorbeugt. An diesem Standort bietet sich eine Bezeichnung nach der Lage an der Ludwig-Winter-Straße an.
Kosten und Finanzierung
Für den Neubau des Schulgebäudes und der Sporthalle wird ein grober Kostenahmen von 19,82 Mio. € und für den Neubau der 1-Fach-Sporthalle ein grober Kostenrahmen von
6,22 Mio. € angenommen (Gesamtkosten 26,04 Mio. €).
Zur Finanzierung sind im Investitionsprogramm 2022 - 2027 unter dem Projekt GS Weststadt/Neubau Schulgebäude und Sporthalle (Projekt 4E.210386) folgende Haushaltsmittel eingeplant worden:
Ges Ko in T€ | bis 2022 in T€ | bis 2023 in T€ | bis 2024 in T€ | bis 2025 in T€ | bis 2026 in T€ | bis 2027 in T€ | Restbedarf ab 2028 in T€ |
15.000 |
| 300 | 500 | 4.000 | 4.000 | 6.700 |
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Die Differenz zwischen dem Kostenrahmen und den bislang finanzierten Gesamtkosten beträgt 10,54 Mio. € und wird im Rahmen der Anmeldung zum Haushalt 2025 haushaltsneutral berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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135,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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32 kB
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