Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21774

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig Kindertagesstätten-AVB in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Juni 2023 werden wie folgt ergänzt:

 

§ 4 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt:

 

(5) Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes

a) den unterschriebenen Aufnahmeantrag,

b) einen Nachweis über die erfolgte Impfberatung (Impfpass, Vorsorgeuntersuchungsheft, ärztliche Bescheinigung),

c) einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität und

d) eine vom Arbeitgeber oder anderer Stelle (z. B. Schule, Steuerkanzlei) bestätigte Bescheinigung zum Umfang der Tätigkeit oder eine Bescheinigung über einen erhöhten Betreuungsbedarf von der Kita- Leitung oder einem/einer Sozialarbeiter/in des Allgemeinen Sozialdienstes zum Zeitpunkt der Aufnahme vorlegen, sofern eine Betreuung über mehr als 6 Stunden täglich gewünscht wird.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Fachkräftemangel in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen ist bekanntermaßen gravierend und noch immer zunehmend. Die krankheitsbedingten Personalausfälle sind erheblich und führen zusätzlich zu Problemen.

Dieser Personalmangel hat bereits zu Betreuungseinschränkungen in den Braunschweiger Kindertagesstätten bis hin zu temporären Gruppenschließungen geführt.

Die von derartigen Einschränkungen betroffenen Familien beanstandeten in der jüngsten Vergangenheit die mangelhafte Planbarkeit von teilweise kurzfristigen Betreuungsausfällen, eine fehlende Transparenz der Auswahlkriterien r die Einschränkung von Betreuungszeiten mit dem Vorwurf willkürlicher Entscheidungen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, über die Sicherstellung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ein Mindestmaß an Betreuung über täglich 6 Stunden zu gewährleisten.

Darüber hinausgehende Betreuungsbedarfe sollen zukünftig über die Vorlage sog. „Arbeitgeber*innennachweise“ belegt und entsprechend der verfügbaren Personalkapazitäten erfüllt werden.

Außerdem werden unverändert längere Betreuungszeiten auf Grund besonderer Förderbedarfe von Kindern und/oder sozialer Notlagen gewährt.

 

Der Einsatz sog. „Arbeitgeber*innennachweise“ ist trägerübergreifend von allen Braunschweiger Kindertagesstätten einheitlich vorgesehen. Eine entsprechende Abstimmung des Verfahrens sowie des einzusetzenden Vordrucks ist mit dem Stadtelternrat und den freien Trägern erfolgt.

 

Die ergänzenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Braunschweig Kindertagesstätten-AVB sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 1).

 

Ebenfalls als Anlage beigefügt ist der Vordruck für den zukünftig von den Erziehungsberechtigten vorzulegenden Nachweis zum Umfang ihrer Tätigkeit (Anlage 2).
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise