Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21910
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Jugendplatzes Biberweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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23.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Sanierung des Jugendplatzes Biberweg in einer bezirklichen Grünanlage um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses, die nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen wurde, ist nicht gegeben, da es hier um eine Beschlusssache bezüglich der Unterhaltung und Ausgestaltung von Grünanlagen im Stadtbezirk geht, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Beim Jugendplatz Biberweg handelt es sich um eine in die Jahre gekommene Bewegungsfläche, die ein Skate-, Bolz- und Basketballangebot für die Jugendlichen in Ölper bereitstellt.
Jugendbeteiligung
Für die Sanierung des Jugendplatzes fand am 22.09.2022 eine Jugendbeteiligungsaktion statt, um die Wünsche und Bedarfe für das zukünftige Spiel- und Bewegungsangebot zu ermitteln. Diese wurde von ca. 15 ortsansässigen Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren, aber auch von jungen Erwachsenen wahrgenommen.
Die Auswertung der Beteiligungsaktion ergab, dass die Jugendlichen sich folgende Spiel- und Sportgeräte auf dem zukünftigen Spiel- und Bolzplatz wünschen (Anzahl der abgegebenen Stimmen):
- Fußball (16)
- Fitness (11)
- Beachvolleyball (10)
- Basketball (8)
- Schaukeln (5)
- Tischtennis (5)
- Trampolin (5)
- Unterstand (4)
- Bäume/Pflanzen (3)
- Skaten (3)
- Barfußpfad (3)
- Reckstange (2)
- Sitzgelegenheiten (1)
- Fahrradständer (1)
Die beiden stark nachgefragten Wünsche Fußball und Basketball sind auf dem Jugendplatz vorhanden und sollen daher auch erhalten bleiben.
Das ebenfalls vorhandene Skateangebot wurde während der Jugendbeteiligung nur gering nachgefragt. Jedoch wurden auch hier Bedarfe durch nachträgliche Gespräche der Verwaltung mit Nutzern der Skateanlage auf dem Jugendplatz Biberweg deutlich. Die Verfügbarkeit eines alternativen Angebots in einem 1000-m-Radius, wie ihn die DIN 18034 empfiehlt, ist nicht vorhanden. Aus den genannten Gründen hat sich die Verwaltung entschieden, das vorhandene Skateangebot auch weiterhin bestehen zu lassen. Zudem bietet sich der von der Wohnbebauung entfernte Standort für diesen stark lärmemittierenden Freizeitsport an.
Dem Wunsch nach einem Fitnessangebot auf dem Jugendplatz Biberweg kommt die Verwaltung wegen der starken Nachfrage gern nach.
Weiterhin plant die Verwaltung die Umsetzung von gewünschten Sitzmöglichkeiten und einem Unterstand, Pflanzung von zwei Obstbäumen und die Aufstellung von Fahrradständern.
Das Beachvolleyballfeld sowie ein Barfußpfad können aufgrund der Nähe zur Oker bzw. der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht realisiert werden.
Nicht umgesetzt werden kann aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse und Haushaltsmittel das Tischtennisangebot.
Keine Berücksichtigung in der Planung finden Schaukeln und ein Trampolin, da diese Angebote nicht ursächlich auf Jugendliche zielen, für die an diesem Standort ein Freizeitangebot geschaffen werden soll. Jedoch wird im neuen Aufenthaltsbereich eine Kombination aus Hängematte und Liegenetz vorgesehen. Die Reckstange wird im Fitnessbereich zur Verfügung gestellt.
Geplante Gestaltung des Jugendplatzes
Der vorliegende Entwurf sieht für die Sanierung des Bolzplatzes Biberweg folgende Planung vor (s. Anlage).
Der Jugendplatz wird eine neue Einfriedung mit Stabmattenzaun auf der Nordseite und Maschendrahtzaun im Osten und Süden erhalten. Im Zugangsbereich werden Fahrradständer installiert. Der Zugang zum Jugendplatz erfolgt über einen barrierefreien asphaltierten Gehweg, der die verschiedenen Bewegungsbereiche erschließt.
Der Jugendplatz ist in fünf Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen untergliedert, die zur besseren Orientierung klar voneinander abgegrenzt sind. Im nördlichen Bereich bleibt die Skateanlage weitgehend erhalten, lediglich der Belag wird erneuert. Hierfür ist eine Neuasphaltierung geplant. Die vorhandenen Skateelemente entsprechen den gegenwärtigen Anforderungen und sind intakt.
Südlich der Skateanlage schließt sich der neue Fitnessbereich an, der mit Sportgeräten ausgestattet wird, die sowohl für Anfänger als auch für Geübte eine Möglichkeit zum Outdoor-Fitness bieten. Alle Geräte sind für Nutzerinnen und Nutzer ab 13 Jahre, auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen geeignet. In ihrer Gestaltung sind die Sportgeräte aus Metall und damit eher funktional gehalten. Für die Farbgebung ist ein dunkler Grauton angedacht. Drei Steps mit den Höhen 40 cm, 60 cm und 80 cm ermöglichen Schritt- und Sprungübungen, die sowohl Balance und Beweglichkeit trainieren als auch den Muskelaufbau und die Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems bewirken. Das zentrale Großgerät ermöglicht sowohl einfaches Street-Workout als auch fortgeschrittenes Calisthenics-Training an insgesamt zehn Stationen. Die Dip-Bank dient der Stärkung der Brust-, Schulter- und Armmuskulatur. Eine Beschilderung der Geräte zeigt die Ausführung der Grundübungen an. Weitergehende Übungen können über einen bereitgestellten QR-Code von den Nutzerinnen und Nutzern abgerufen werden. Der vorgesehene Bodenbelag im Fitnessbereich besteht aus Holzhackschnitzeln. Das gewählte Fallschutzmaterial Holzhackschnitzel hat eine gute Dämpfungseigenschaft und ermöglicht zugleich u.a. das Befahren mit Rollstuhl und Rollator, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen die Fitnessgeräte erreichen können. An der Fitnessanlage sollen zwei Bänke aufgestellt werden.
Die sich nach Süden anschließende Bolzfläche wird neu ausgerichtet und weist zukünftig den Kleinfeld-Standard von 20 x 13 m auf. Die Bolzplatzfläche wird komplett neu angelegt. Ein Ballfangzaun ist auf der Sportanlage oberhalb der Böschung vorgesehen. Auf der östlichen Seite kann aufgrund des vorhandenen Baumbestandes kein Ballfangzaun installiert werden. Es wird jedoch ein Durchgang im Zaun zum angrenzenden Grünbereich geplant, um verschossene Bälle zurückzuholen. Als Hangabgrenzung werden entlang des Weges am Bolzplatz Betonblocksteine eingebaut, die auch als Sitzbereiche dienen können.
Der südlichste Teil des Bolzplatzes ist für Basketball vorgehalten. Die zukünftige Anlage wird aufgrund der bestehenden Bäume weiter nach Süden versetzt und als Asphaltfläche gestaltet. Leider ist es wegen des erhaltenswerten Baumbestandes nicht möglich, die Anlage zu vergrößern und mit zwei Körben auszustatten. Im Seitenbereich der Anlage wird eine Bank geplant.
Die südwestliche Fläche des Jugendplatzes wird als Aufenthaltsbereich gestaltet und mit einem Unterstand ausgestattet, der den Jugendlichen als Treffpunkt dient. Darüber hinaus werden eine Hängematte und ein Liegenetz als Alternative für die gewünschte Schaukel, die auch für Jugendliche attraktiv sind, geplant.
Dem Wunsch nach Pflanzung von Obstbäumen wird durch die Planung von zwei Apfelbäumen im Aufenthaltsbereich entsprochen. Es ist vorgesehen, die allergikerfreundliche alte Sorte ‚Schöner aus Boskoop‘ (Malus domestica 'Schöner aus Boskoop'), ein Winterapfel, der von April bis Mai blüht und im Oktober/November saftige Früchte mit säuerlichem Geschmack trägt, zu pflanzen. Als Befruchtersorte wird der Sommerapfel ‚James Grieve‘ (Malus 'James Grieve') gepflanzt, der ebenfalls von April bis Mai in Blüte steht und die süßlich-würzigen Früchte bereits ab Ende August geerntet werden können. Beide ausgewählten Pflanzen sind insektenfreundlich und kommen mit den lokalen Standortverhältnissen am Jugendplatz gut zurecht, sodass mit einem erfolgreichen Anwachsen gerechnet wird.
Die Entwurfsplanung lag dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sowie dem Behindertenbeirat zur Abstimmung vor.
Nach erfolgtem Beschluss durch den Stadtbezirksrat und der Freigabe des städtischen Haushaltes kann das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren starten. In Abhängigkeit der vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen sowie der gegenwärtigen Lieferzeiten der geplanten Geräte kann mit einer Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich frühestens ab dem zweiten Quartal 2024 gerechnet werden.
Die Kostenschätzung für die Umsetzung der Sanierung beträgt rund 200.000 €. Finanzmittel stehen im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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