Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-22034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Ratssitzung am 19. Dezember 2017 beschlossene Satzung für Einwohnerbefragungen (Einwohnerbefragungssatzung, DS.-Nr. 17-05917) wird wie folgt geändert:

In der Aufzählung in § 2 (Gegenstand der Befragung) werden die Punkte 5 und 6 gestrichen. Die weiteren Punkte 7 und 8 rücken in der Nummerierung dementsprechend auf.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landtag hat 2017 auf Initiative der seinerzeitigen rot-grünen Landesregierung mit einer Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung von Einwohnerbefragungen (bis dahin Bürgerbefragungen) neu gefasst. Ziel der Initiative war es, die Hürden für Einwohnerbefragungen zu senken, deshalb ist beispielsweise eine kommunale Rahmensatzung im neu formulierten § 35 des NKomVG explizit nicht mehr vorgesehen. Einschränkungen beim Fragegegenstand bestehen im konkreten Gesetzestext seitdem ausschließlich für „Angelegenheiten einzelner Mitglieder der Vertretung, des Hauptausschusses, der Stadtbezirksräte, der Ortsräte und der Ausschüsse sowie der Beschäftigten der Kommune“ (§ 35 NKomVG Satz 3).

Dennoch wurde in der Ratssitzung am 19. Dezember 2017 auf Betreiben der Verwaltung eine neue kommunale Satzung für Einwohnerbefragungen beschlossen, die in ihrem Paragraphen 2 deutlich weitergehende Einschränkungen der zulässigen Fragegegenstände formuliert (vgl. DS.-Nr. 17-05917). Es war deshalb die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die (aus heutiger Sicht) richtigerweise einen Änderungsantrag zur Vorlage eingebracht hatte, wonach die alte Satzung aus dem Jahr 2003 zwar auch aufgehoben, jedoch keine neue Satzung für Einwohnerbefragungen erlassen werden sollte (vgl. DS.-Nr. 17-06025).

In 2017 fand dieser Antrag leider keine Mehrheit, weil er auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt worden war. In der Ratsdebatte ging es damals vorrangig um den Ausschluss von Einwohnerbefragungen zu Themen, die durch ein Bauleit- oder Planfeststellungsverfahren hätten ausgelöst werden können. Von Seiten der Verwaltung wurde angeführt, dass im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sowieso Beteiligungsmöglichkeiten bestünden und eine Einwohnerbefragung daher quasi überflüssig sei. Diese Argumentation hat schon damals nicht wirklich überzeugt und überzeugt heute noch viel weniger. Deshalb sollte dem damaligen Ansinnen der Grünen gefolgt und diese beiden Punkte aus der heute gültigen Satzung gestrichen werden.

Nun könnte eingewandt werden, dass dieser Antrag im engen Zusammenhang mit unserem Antrag zur Durchführung einer Einwohnerbefragung über den Standort für das Zentrum für Musik (Kombination aus Städtischer Musikschule und Konzerthaus) steht. Doch dieses kann aus (mindestens) zweierlei Gründen verneint werden:

1. Es gibt noch keinen Aufstellungsbeschluss für das Zentrum für Musik im Bahnhofsumfeld, deshalb treffen die Ausschlusskriterien aus § 2 der Satzung für Einwohnerbefragungen gar nicht zu.

2. Die im Antrag für die Durchführung einer Einwohnerbefragung vorgeschlagene Frage bezieht sich auch gar nicht auf das Projekt im Bahnhofsumfeld, sondern stellt zur Abstimmung, ob das Zentrum für Musik innerhalb der Okerumflut entstehen sollte.

Trotzdem sollte die Satzung, wie im Beschlusstext vorgeschlagen, nun geändert werden. Denn sicherlich hat niemand Interesse daran, die Durchführung der Einwohnerbefragung von einem Gericht entscheiden zu lassen. Vielmehr sollten in der Diskussion keine juristischen, sondern inhaltliche Argumente ausgetauscht werden, zumal die Grünen in 2017 bereits einen eindeutigen Vorschlag gemacht hatten.

Mit dem Wegfall der Beschränkungen wären alle Unklarheiten beseitigt, selbst wenn man zu der Auffassung gelangt, dass die weiter oben genannten zwei Punkte in der eigenen Wahrnehmung nicht korrekt sein sollten. Selbstverständlich soll die vorgeschlagene Änderung dauerhaft gelten, so dass zukünftig dann weitere Projekte Gegenstand einer Einwohnerbefragung werden könnten, die nach heutigen Maßstäben eigentlich ausgeschlossen wären. Bereits im mehrfach zitierten Änderungsantrag der Grünen aus 2017 heißt es allerdings, dass ein „einfacher Durchführungsbeschluss des jeweils zuständigen Gremiums - bei stadtweiten Befragungen der Rat, bei bezirklichen Befragungen der Bezirksrat - […] ausreichend“ sei und der Rat, so heißt es weiter, „keine Regelungen erlassen [sollte], die überflüssig sind. Einschränkungen der zuständigen Gremien sind nicht sinnvoll, da diese ja sowieso in jedem Einzelfall über eine konkrete Befragung entscheiden“ (DS.-Nr. 17-06025).

Die weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.
 

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