Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20936-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Grundschule und einer 1-Fach-Sporthalle in der Weststadt; Beschluss des Raumprogramms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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25.08.2023
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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05.09.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2027/2028 oder frühestmöglichen späteren Schuljahresbeginn nach baulicher Fertigstellung wird gemäß § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) am Standort Ludwig-Winter-Straße in der Weststadt eine 2-zügige kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS) errichtet.
2. Für den Schulneubau findet das in der Anlage 2 beigefügte Standardraumprogramm (SRP) für KoGS Anwendung. Die Option für eine Erweiterung zu einer 3-zügigen KoGS wird berücksichtigt. Zusätzliche wird auf dem Schulgelände eine neue 1-Fach-Sporthalle nach dem SRP für Sporthallen errichtet.
3. Die Schule führt die Bezeichnung „Grundschule Ludwig-Winter-Straße“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtbezirksrates 221 – Weststadt am 23.08.2023 wurde im Zusammenhang mit der Beratung über die Errichtung des geplanten Grundschulneubaus der als Anla-ge 1 beigefügte Änderungsantrag (Ds 23-21848) vom Stadtbezirksrat beschlossen. Durch den beschlossenen Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass der Alternativstandort für den Festplatz an der Timmerlahstraße die erforderliche Infrastruktur für die Nutzung als Festgelände für das Volks- und Schützenfest Weststadtfest erhält.
Aus der als Anlage 2 beigefügten Mitteilung (Ds 23-21820) ergibt sich, dass bereits viele Voraussetzungen, die an das künftige Festgelände an der Timmerlahstraße seitens des Stadtbezirksrates im beschlossenen Änderungsantrag beschrieben sind, erfüllt werden können und der Standort als künftiger Festplatz geeignet ist. Noch offene Punkte werden verwaltungsseitig geprüft.
Die Verwaltung hält an ihrem Beschlussvorschlag fest.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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69,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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