Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22007-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der Fraktion BIBS vom 26. August 2023 (DS 23-22007) wurde an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) mit der Bitte um Stellungnahme zu den Fragen 1 und 2 weitergeleitet, welche hierzu wie folgt mitteilt:

 

Zu Frage 1:

 

Über die Eigentümer von Flugzeugen, die am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg starten und landen, können aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte gegeben werden.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Aufschlüsselung in dieser Differenzierung liegt nicht vor. Schon allein in Bezug auf die ersten beiden Punkte wäre nicht zu sagen, ob ein Start oder eine Landung privater oder geschäftlicher Natur ist.

 

Erfasst ist die Zahl der Business-Jets von 3,9 bis 52 Tonnen, die in den in der Folge genannten Jahren am Flughafen verkehrten. In den Corona-Zeiten sind die Zahlen gestiegen, da der Linienflugverkehr heruntergefahren worden war. Für das Jahr 2023 liegen noch keine Zahlen vor.

 

2018:     2520 Flugbewegungen (jeweils Starts- und Landungen) bei einer Gesamtzahl von 25 771 Motorflugbewegungen

2019:     2306 Flugbewegungen bei einer Gesamtzahl von 26 151 Motorflugbewegungen

2020:     1868 Flugbewegungen bei einer Gesamtzahl von 20 888 Motorflugbewegungen

2021:     2330 Flugbewegungen bei einer Gesamtzahl von 22 801 Motorflugbewegungen

2022:     2002 Flugbewegungen bei einer Gesamtzahl von 27 814 Motorflugbewegungen

 

Zu der Frage 3 der Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 3:

 

Zunächst wird angemerkt, dass der Rat der Stadt Braunschweig im Jahr 2016 keineswegs einen Beschluss gefasst hatte, dass ab 2024 keine Zuschüsse mehr an die Flughafengesellschaft geleistet werden dürfen, sondern lediglich die Verwaltung beauftragt hat, zu prüfen, ob und wie es möglich wäre, den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ggf. ohne Betriebsmittelzuschüsse der Gesellschafterinnen zu betreiben.

 

Die Ergebnisse des von Ihnen in Ihrer Frage angesprochenen Gutachtens wurden dem Rat der Stadt Braunschweig und dem Rat der Stadt Wolfsburg im Oktober 2018 übermittelt und es wurde ergänzend umfassend berichtet. In einer öffentlichen Mitteilung hierzu wurde ausführlich erläutert, ob und in welchen Teilbereichen die Absicht besteht, Ergebnisse aus diesem Gutachten umzusetzen. Siehe hierzu die Mitteilung der Stadt Braunschweig vom 8. März 2019 („Wirtschaftliche Lage und Perspektiven des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg“, DS 19-09863).

 

Im weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg als Verkehrsflughafen einer Betriebspflicht gemäß den Bestimmungen der internationalen Luftfahrtorganisationen und der nationalen Luftverkehrsbehörden unterliegt. Luftfahrzeuge, die von dort starten und landen, haben eine behördliche Zulassung. Im Rahmen der Betriebspflicht des Flughafens haben sie gesetzlich ein Anrecht darauf, diesen zu nutzen. Das ist ein Recht, das nicht einfach versagt werden kann.

Ferner machen die Starts und Landungen von Businessjets einen nur geringen Teil der Flugbewegungen aus. Den größten Anteil am Flugverkehr am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg haben ein- und zweimotorige Propeller-Flächenflugzeuge.


 

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