Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22058
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Braunschweiger Baugenossenschaft eG auf kommunale Wohnraumförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.11.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.11.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 6 Nr. 1c Hauptsatzung der Stadt Braunschweig obliegt die Beschlussfassung dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Hintergrund
Die Braunschweiger Baugenossenschaft eG (BBG) plant in der Schuntersiedlung den Neubau von sechs Gebäuden mit insgesamt 35 Wohneinheiten. Die Neubauten werden baugleich im Bereich der Simonstraße, Bassestraße und Gmeinerstraße als sozialer Wohnraum mit Belegungsbindung entstehen (s. Anlagen). Es entstehen 26 2-Zimmerwohnungen, acht 3-Zimmerwohnungen und eine 4-Zimmerwohnung Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 42 und 99 m².
Förderfähigkeit des Projekts
Das kommunale Wohnraumförderprogramm soll als ein Instrument des Kommunalen Handlungskonzeptes für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig (Drucksache 17-03839 und 19-11251) einen finanziellen Anreiz für Investoren bieten, neuen bezahlbaren Wohnraum mit entsprechender Belegungsbindung zu schaffen.
Die BBG hat für dieses Projekt einen Antrag auf kommunale Wohnraumförderung gestellt. Die kommunale Wohnraumförderung ist subsidiär. Voraussetzung für ihre Gewährung ist die Gewährung von Landesfördermitteln. Der Antrag auf Landesförderung wurde gestellt. Eine Entscheidung über den Antrag liegt bisher nicht vor.
Es sind 35 Wohnungen förderfähig. Davon sollen 17 Wohneinheiten (WE) für Berechtigte gem. § 3 NWoFG (B-Schein bei geringem Einkommen; Mietpreis 6,10 Euro /m²) sowie 18 WE für Berechtigte gem. § 5 DVO-NWoFG (B-Schein bei mittlerem Einkommen; Mietpreis 7,50 Euro/m²) entstehen.
Unter Zugrundelegung der förderfähigen gesamten Wohnfläche von 1.966 m² ergibt dies eine max. Zuschusshöhe von 444.738 Euro.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.962.560,00 Euro.
Die Finanzierung soll sich wie folgt gestalten:
Eigenmittel: 1.462.560,00 Euro
Landesförderung Zuschuss (beantragt): 864.320,00 Euro
Landesförderung Darlehen (beantragt): 5.190.942,00 Euro
Kommunale Wohnraumförderung: 444.738,00 Euro
Zweckbindungsdauer und Haushaltsmittel
Sämtliche Wohneinheiten werden nach Fertigstellung der Objekte gemäß den derzeit gültigen Landesbestimmungen sowie auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt für die Zweckbindungsdauer von 30 Jahren für Wohnberechtigungsscheinempfänger zur Verfügung gestellt.
Unter dem Projekt „Kommunale Wohnraumförderung“ (4S.000022) stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Finanzierung zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag in voller Höhe zu entsprechen.
