Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22083-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 15.09.2023 (23-22083) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Rechtsauffassung der Behörde in Hamburg wird geteilt. Bereits seit November 2021 werden auch in Braunschweig bei der Feststellung von behindernd oder belästigend geparkten Elektrorollern Verfahren wegen Verstoßes gegen § 1 Absatz 2 StVO eingeleitet.

 

In der Zwischenzeit sind mehrere Verfahren gegen Betreiberfirmen vom Amtsgericht Braunschweig entschieden worden. Einige Verfahren wurden im Sinne der Stadt, andere im Sinne der Betreiberfirmen entschieden.

 

Seit dem 01.09.2023 hat der Bund für behindernd oder gefährdend abgestellte Elektrofahrzeuge eigene Tatbestandsnummern im Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geschaffen.

 

Über die Anzahl der Bußgeldverfahren im Jahr 2022 kann keine Aussage getroffen werden, da die Aufbewahrungsfrist für die Akten von Verwarnungsverfahren sechs Monate beträgt. Nach Ablauf dieser Frist sind die Akten zu vernichten bzw. die Daten zu löschen.

 

Im Jahr 2023 wurden bis zur Jahresmitte 39 Verfahren eingeleitet. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Anzahl der Verstöße seit der Einrichtung der Parkzonen für E-Scooter spürbar abgenommen hat.

 

Bisher hat noch keine Nutzerin / kein Nutzer ein Verwarnungsgeld gezahlt. Die Verwarnungsgelder, die von den Firmen nicht unmittelbar selbst gezahlt wurden, führten zu Kostenbescheiden, mit denen die Verfahrenskosten den Verleihfirmen auferlegt wurden. Diese wurden zum Teil bezahlt und teilweise vor Gericht angefochten.


 

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