Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 3 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung der 163. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhof Weststadt“ beschlossen
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Friedhof Weststadt“, WI 114, beschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Planungsziel und Planungsanlass

 

Das Ende 2018 für Braunschweig beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beinhaltet u.a. das Ziel einer bedarfsorientierten Friedhofsrahmenplanung. Dabei werden die demographische Entwicklung, der Wandel in der Begräbniskultur mit den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Bedarf an Friedhofsflächen und das Bestreben, „gerade älteren Menschen einen Ort für die Grabpflege und Trauerarbeit in fußläufiger Entfernung ihres Wohnorts“ zu bieten, besonders berücksichtigt. In diesem Kontext hat sich für den Westen Braunschweigs im ISEK-Planungs- und Beteiligungsprozess ein Bedarf nach einem eigenen Stadtteilfriedhof herauskristallisiert. Deshalb wurde zur Schaffung eines bedarfsorientierten Angebotes die Anlage eines lokalen Stadtteilfriedhofes im Westen der Stadt als ein ISEK-Projekt Braunschweigs definiert. Als Standort für den Stadtteilfriedhof hat die Verwaltung ein ca. 26.000 m² großes Grundstück im östlichen Teil der Weststadt südlich der A 391, westlich neben dem Kleingartenverein „Am Lehmanger“, ausgewählt. Die Anlage eines neuen Friedhofs an diesem Standort hat der Grünflächenausschuss am 23.Juni 2021 bereits beschlossen (Beschlussvorlage 21-16325).

 

Die geplante Fläche befindet sich innerhalb des Areals der ehemaligen Kasernenanlage des Fliegerhorstes Broitzem, der in den 1970er Jahren geräumt wurde. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Für die Fläche gilt derzeit der Bebauungsplan WI 63, der für den betreffenden Bereich öffentliche Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Sportplatz sowie Bolzwiese festsetzt, was bisher nicht umgesetzt wurde. Aufgrund dieser Festsetzungen ist der geplante Friedhof planungsrechtlich nicht zulässig. Es ist erforderlich das Planungsrecht entsprechend zu ändern.

 

Da der Flächennutzungsplan hier aktuell auch Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz darstellt, muss der Flächennutzungsplan ebenfalls geändert werden.

 

Der geplante Geltungsbereich für den neuen Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114 umfasst zum Großteil die landwirtschaftlich genutzte Fläche. Zur Vermeidung kleiner Restflächen wurde der Geltungsbereich so gewählt, dass er sich an der Grenze des anliegenden Waldes südwestlich sowie der Kleingartenanlage östlich orientiert, womit auch potentielle Erweiterungsflächen für den Friedhof und für die Kleingartenanlage mitberücksichtigt werden können. Zur Sicherung der Erschließung des zukünftigen Friedhofsgeländes erstreckt sich der Geltungsbereich im Süden bis an die Straße Am Lehmanger. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 50.000 m². Der Geltungsbereich der 163. Flächennutzungsplanänderung weicht geringfügig von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ab. Die im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes enthaltene schmale Wegefläche lässt sich im üblichen Maßstab des Flächennutzungsplanes zeichnerisch nicht darstellen und kann daher bei der Flächennutzungsplanänderung vernachlässigt werden.

 

Im 3. Quartal 2020 wurde eine Kampfmittel-Sondierung und -Räumung durchgeführt und ein auf Friedhofsplanungen spezialisiertes Planungsbüro mit der Erstellung von drei Vorentwürfen beauftragt. Das hieraus von der Verwaltung ausgewählte Entwurfsergebnis dient als Leitbild zur Entwicklung des Westfriedhofs. Der zukünftige Friedhof soll im südöstlichen Bereich über einen Parkplatz verfügen, von dem aus zwei Hauptwege auf das Friedhofsgelände führen. Nördlich des Parkplatzes ist der Haupteingang vorgesehen, an den sich ein mit Bäumen gesäumter Vorplatz mit Friedhofskapelle und einem Nebengebäude anschließen. Die dahinterliegenden Bereiche umfassen ca. 22.000 m² Bestattungsfläche mit verschiedenen Grabstätten. Zunächst sollen wesentliche Infrastrukturen realisiert (Kapelle, Nebengebäude, Parkplatz…) und eine Grundbepflanzung angelegt werden. Die zukünftigen Bestattungsflächen werden zunächst als Bienennährflächen eingesät und entwickelt; eine entsprechende Informationsbereitstellung und Mustergrabstellen sollen eine bienenfreundliche Bepflanzung der Grabstellen fördern. Damit steht bei der sukzessiven Entwicklung des Westfriedhofes neben der Bereitstellung bedarfsgerechter Bestattungsangebote auch die Nutzung ökologischer Potentiale des Standorts zum Erhalt der Biodiversität in Braunschweig im Vordergrund.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die 163. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Friedhof Weststadt“, WI 114.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise