Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-22401

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Darstellungen des Planungsstandes werden wie folgt gegliedert:

 

0. Vorbemerkung           

1. Aktueller Planungsstand

 

1.1  Planungsmittel für Auftragsvergaben

1.1.1 Beauftragung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH (SFB)

1.1.2 Dritter Ort

1.1.3 nstlerisches Konzept

1.1.4 Beteiligung

 

2. Raumkonzepte Städtische Musikschule

und Konzertsaal

2.1 Das Raumkonzept der Städtischen Musikschule

2.2 Raumkonzept des Konzerthauses

2.2.1 Die unterschiedlichen Saalformen in Konzerthäusern

2.2.2 Die Infrastruktur: Konzertsaal, Bühne, Backstage, Funktionsräume

 

3. Das „Haus der Musik als Dritter Ort“

 

4.  nstlerisches Konzept: Zielgruppen, Formate, Kuratierung und Partizipation

4.1 Herangehensweise zur Struktur des Programms

4.2  Zielgruppen, Formate, Kuratierung

4.3 Feste Bestandteile des Programms

4.4 Konzertveranstalter, Tourneebetrieb, Stakeholder

 

5. Konzept „Kulturexperten“

5.1 Programmatik und Profilierung

5.2 Charakter der Betriebsführung

5.3 Das „Braunschweiger Profil“

5.4 Programmbestandteile vor dem Hintergrund von Belegungstagen

 

6. Infrastrukturelle Empfehlung von Kulturexperten für den Konzertsaal

6.1 Sitzplatzkapazitäten des Konzertsaals

6.2  Einbau einer Konzertorgel

 

7.  Betreiberstruktur/Governance 

 

8. Standort: Neues Stadtquartier mit dem „Haus der Musik

 

9.  Weiteres Vorgehen

9.1. Architektenwettbewerb

9.2 Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vorbemerkung

 

Der Rat hat am 21.03.23 (Drs. Nr. 23-20743-05) den Grundsatzbeschluss für die Planungen einer kombinierten Neuerrichtung der Städtischen Musikschule zusammen mit einem 1.000-Sitzplatz-Konzertsaal in Form eines zu etablierenden sog. „Dritten Ortes getroffen. Der finale Umsetzungsbeschluss soll nach Abschluss des im Januar 2024 beginnenden Architektenwettbewerbs für Ende 2025 vorbereitet werden.

Wie im o.g. Beschluss vorgesehen, berichtet die Verwaltung dem Rat laufend zum Projektstand. Zuletzt mit der Drs. 23-22189 über das Ergebnis des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Vorlage bei der Staatsministerin für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt (positiver Bescheid auf Antrag der Verwaltung Antrag auf Förderung i.H.v. 500.000 € Planungsmittel).

 

Mit dieser Förderzusage aus dem Programm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland" (INK) wurde bereits in der jetzigen Planungsphase durch den Bund anerkannt, dass es sich bei dem geplanten Kombinationsbau von Musikschule und Konzertsaal um eine Kultureinrichtung von nationaler Bedeutung handelt.

 

Neben der Anerkennung der Konzeption - Symbiose einer schulischen Einrichtung mit einem professionellen Konzertbetrieb, in Ergänzung um einen sog. Dritten Ort - durch den Bund, hatte bereits die actori-Studie, für die Untersuchung, ob Braunschweigs kulturelle Infrastruktur um einen Konzertsaal ergänzt werden solle, herausgearbeitet, dass

- bezogen auf die Tourismuseffekte - rund 10% der Besuchenden des Konzerthauses nationale Gäste sind. Actori hatte in der „Markt- und Potenzialanalyse für ein großes Konzerthaus in Braunschweig“ hierzu Städte zum Vergleich herangezogen, in denen Konzerthäuser in der jüngsten Vergangenheit errichtet wurden.

Anhand der vergleichenden Studie wurde deutlich, dass die Attraktivität der Stadt als Wohn- und Geschäftsstandort erhöht wird, und mit einer Bekanntheitssteigerung sowie kulturellen Belebung der Region einhergeht.

 

Darüber hinaus kann dieses Projekt - gerade auch im Vergleich mit anderen Großstädten -eine Lücke im Veranstaltungskanon schließen, die bereits bei der Auswertung der Bürgerumfrage sowie der Fach- und Führungskräfte eine Rolle gespielt hat, in der Konzerte als fehlendes Kulturangebot genannt werden (rgerumfrage und Führungskräfte-Befragung zum Kulturangebot in der Stadt Braunschweig, Auswertungsbericht Oktober 2020).

 

 

1. Aktueller Planungstand

 

Das Projekt befindet sich entsprechend der in Drs. Nr. 23-20743-05 dargelegten Planung im Zeitplan. 

 

Die Verwaltung legt, wie im Ratsbeschluss gefordert, mit dieser Mitteilung einen ersten umfassenden Bericht der in den letzten Monaten erarbeiteten inhaltlichen Konzeptbausteine vor, der die Grundlage für das Raumprogramm und damit für den auszulösenden Architektenwettbewerb bildet. Aufgrund des Detaillierungsgrades werden diese Informationen den zuständigen Fachausschüssen AfKW und APH und dem Stadtbezirksrat 130 vorgelegt.

 

 

1.1. Planungsmittel und Auftragsvergaben

 

r die Erarbeitung der im folgenden dargestellten Konzeptbausteine

-          Raumkonzept

-          Konzept „Dritter Ort“ sowie

-          Künstlerisches Konzept,

sind im Haushaltsplan Planungskosten in Höhe von 500.000€ (Projekt 3E.210022) hinterlegt.


1.1.1. Beauftragung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB)

 

Im ersten Schritt wurde die SFB am 18./31.07.2023 mit der Vorbereitung und Begleitung der Durchführung eines Architektenwettbewerbs gem. RPW 2013 sowie der Koordinierung der Abhängigkeiten zum B-Plan-Verfahren und Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung einer abschließenden Gremienvorlage für das Haus der Musik beauftragt. In diesem Zuge wurden die Raumbedarfe von der SFB zu einem Raumkonzept zusammengeführt und

mit dem FB 20 abgestimmt.

 

1.1.2. Dritter Ort

 

r die Erarbeitung des Konzeptes „Dritter Ort“ wurde nach einer Ausschreibung das niederländische Büro includi im Juni 2023 beauftragt. Obwohl es in der Bundesrepublik inzwischen zahlreiche sog. Dritte Orte gibt, beispielsweise in Bibliotheken, sind Experten und Büros mit einer Expertise für die Entwicklung rar. Das Büro includi aus Groningen verfügt über Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der begleitenden Prozesse und der Bedarfsanalyse.

 

1.1.3. Künstlerisches Konzept in Abstimmung mit dem Raumkonzept des Konzertsaals

 

Die Agentur KULTUREXPERTEN Dr. Scheytt GmbH, Essen, hat das künstlerische Veranstaltungskonzept erarbeitet und dafür europaweit Interviews mit Experten geführt, die für Programmstrukturen in Musikhäusern und Konzertsälen verantwortlich zeichnen. Darüber hinaus verfügt Kulturexperten Dr. Scheytt GmbH über langjährige Erfahrungen in der Planung und Begleitung von Kulturbauten, sodass die künstlerischen Anforderungen auch immer wieder hinsichtlich der Bühneninfrastruktur oder der für Orchesterauftritte benötigten Infrastruktur hinter der Bühne (backstage) mit Kulturexperten gespiegelt wurden. Ebenso mit der Stadthallen GmbH.

Die Ergebnisse sind in das Raumkonzept des „Hauses der Musik eingeflossen.

 

Die dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft am 06.11.2023 in Form von Vorträgen vorgestellten Konzepte Künstlerisches Konzept und Matrix mit Zielgruppen, das Konzept „Dritter Ort“ sowie das Raumkonzept sind dieser Mitteilung als Anlagen 1-3 beigefügt.

 

Im Folgenden werden diese Konzepte und das Raumkonzept zusammengefasst vorgestellt. Zum Künstlerischen Konzept wurden die Inhalte dem Konzept von Kulturexperten entnommen.

1.1.4. Beteiligung

 

Der Ratsbeschluss vom 21.03.2023 hat die Verwaltung beauftragt, Beteiligungsformate für die Bürgerinnen und Bürger vorzusehen, um auf dieser Basis insbesondere das Konzept des „Dritten Ortes“ r das „Haus der Musik“ zu entwickeln. Das Vorgehen zur Bürgerbeteiligung wird im Abschnitt über den Konzeptbaustein „Dritter Ort“ dargelegt.

 

2. Raumkonzepte Städtische Musikschule und Konzertsaal

 

Die Verwaltung legt nunmehr die Raumkonzepte für das „Haus der Musik insgesamt vor; darin das Raumkonzept für die Städtische Musikschule, das Konzerthaus sowie des „Dritten Ortes“.

 

Das Herzstück des „Hauses der Musik ist die Städtische Musikschule. Die drei Standorte, die zudem nur eingeschränkt nutzbar sind, aber auch die perspektivische Weiterentwicklung der Musikschule, waren Ausgang und Beginn der Neukonzeption. Mit der Drs. 19-10104-01 (Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule Braunschweig -
Start der Konzeptionsumsetzung für ein "Zentrum der Musik") hat der VA 2019 dem darin abgebildeten Anforderungsprofil für einen zukunftsorientierten Lehrbetrieb der Musikschule an einem Standort grundsätzlich zugestimmt.

Zu den Bestandteilen des Raumkonzepts (Musikschule, Konzerthaus, Dritter Ort) wird hier noch einmal auf die Beschlussvorlage für den Rat vom 21. März 2023 sowie die Anlagen, u.a. auf die vorausgegangene Studie des Münchner Büros actori, verwiesen (Drs.-Nr: 23-20743).

 

2.1. Das Raumkonzept der Städtischen Musikschule

 

r die Entwicklung des Raumkonzepts wurde das Raumprofil der Städtischen Musikschule analysiert und evaluiert. Es wurden noch einmal potenzielle Zuwächse und Wartelisten der Instrumentengruppen zugrunde gelegt, um das Raumkonzept nicht aus dem jetzigen Status quo zu entwickeln, sondern auch perspektivische Entwicklungen zu ermöglichen.

Im Ergebnis sind keine weiteren Parameter zum bereits vorhandenen und vom VA beschlossenen Anforderungsprofil hinzugekommen, die eine Um- oder Neuplanung erforderlich gemacht hätten. Zudem werden die sich aus der Warteliste ergebenden Bedarfe in den Raumanforderungen berücksichtigt (siehe Drs. Nr. 23-20594-01).

Somit kann das 2019 beschlossene Zukunftskonzept der Musikschule im erarbeiteten Raumkonzept umgesetzt werden. Zur gemeinsamen Nutzung von Räumen der Musikschule durch den „Dritten Ort“, s. unter Das Haus der Musik als Dritter Ort“.

 

Umzusetzende Bausteine für die pädagogische Arbeit der Musikschule entsprechend des Zukunftskonzepts:

 

a) Ausbau der elementaren Musikpädagogik,

b) umfangreicheres Angebot von Ensembleunterricht, Bandspiel und besonderer Schwerpunkt in der Orchesterarbeit,

c) Implementierung von Konzepten zur Berufsnachwuchssicherung (u.a. Regelunterricht in Musiktheorie und Gehörbildung),

d) Angebotsentwicklung für weitere Zielgruppen und gesellschaftliche Milieus,

e) Entwicklung von Angeboten unter zentralem Einsatz von neuen Medien (Ton-, Licht- und Videotechnik, Musikproduktionen etc.),

f) Aufnahme und Integration aktueller inhaltlicher Bedarfe, wie u.a. eine verstärkte Ausrichtung auf den Tanz

 

Das musikpädagogische Zukunftskonzept wurde in das Raumkonzept des „Hauses der Musik transformiert. Das daraus abgeleitete Raumkonzept berücksichtigt einen sachgerechten und zeitgemäßen Musikschulbetrieb, der zukünftig weiterentwickelt und aktuelle Tendenzen berücksichtigen kann.

 

Im Folgenden sind die einzelnen Raumgruppen und ihre Nutzung skizziert:

 

A I.: Konzertsaal sowie Multifunktionssaal/Kammermusiksaal der Musikschule

 

Konzertsaal der Musikschule

Das zukünftige Raumkonzept gibt der Musikschule die Möglichkeit, Proben und Konzerte im Konzertsaal der Musikschule durchzuführen. Ergänzt um einen Multifunktionssaal/Kammermusiksaal, welcher der Musikschule derzeit überhaupt nicht zur Verfügung steht. Zukünftig wird es daher möglich sein, dass Proben und Aufführungen u.a. der Ensembles durch die Musikschule autark organisiert werden können. Das wird die musikpädagogische Arbeit grundsätzlich ändern, unterstützen und in ihrer Qualität steigern, was allein schon durch den unabhängigen Zugriff auf Probenkapazitäten eröffnet wird.

Der Konzertsaal der Musikschule, der während der Unterrichtszeit kontinuierlich als Probensaal, beispielsweise für das Jugendsymphonieorchester, die Bigband der Musikschule sowie für alle weiteren größeren und kleineren Ensembles nutzbar ist, wird darüber hinaus auch an Abenden und Wochenenden für Konzerte der Städtischen Musikschule zur Verfügung stehen. Zudem kann der Konzertsaal der Musikschule jenseits der Unterrichtszeiten und in den Ferien vermietet werden. Der Saal wird eine Raumgröße von ca. 400 m² haben und damit Platz für ein großes Orchester, dem JSO, und Platz für rd. 200 Besucherinnen und Besucher bieten.

 

Multifunktionssaal/Kammermusiksaal der Musikschule

r den Kammermusiksaal sind 80 m² eingeplant. Kammermusik erfordert kompakte räumliche Qualitäten, die zuvorderst durch die akustische Beschaffenheit des Raums und dessen Flexibilität gekennzeichnet sind. Hinzu kommt die Nähe der Musizierenden zum Publikum. Insbesondere neuere und digitale Musik benötigt nicht zuvorderst die Qualitäten eines größeren Konzertsaals, sondern findet im kompakteren Raum größeren Anklang bzw. die erforderlichen atmosphärischen Qualitäten.

In diesem Saal soll zuvorderst den kleinen Ensembles der Musikschule eine Heimat gegeben werden. Die jungen Musizierenden werden hier an die Auftrittssituation herangeführt. Zudem ist er die praktische Ergänzung der Bespielung des Konzertsaals der Musikschule, da er u.a. flexible zusätzliche Probensituationen schafft. 

Diesen beiden Sälen sind Register- und Stimmräume zugeordnet, die zur Bespielung erforderlich sind. Die Dokumentation der Auftritte wird zukünftig durch ein Tonstudio mit 15 qm²glich sein. Dies wird zuvorderst die Auftrittsverarbeitung in der Unterrichtssituation erleichtern, aber auch der Publikation der Auftritte der Städtischen Musikschule dienen können. Das mit den Sälen verbundene Café und Foyer wird die Aufenthaltsqualität während des Musikschulbetriebs und der Proben steigern und die Aufführung von Konzerten positiv flankieren.

 

A II. Unterrichtsräume

 

Die Musikschule verfügt aktuell wie im Zukunftskonzept dargestellt über einen Flächen-IST-Stand von 1.600 m². Darin stehen derzeit 20 Unterrichtsräume für Unterrichtsangebote im Bereich Blas-, Streich-, Tasten-, und Zupfinstrumente, Gesang sowie Musiktheorie und Ensemblespiel zur Verfügung. Durch die im Neubau geplanten 30 Unterrichtsräume in der Raumgröße von 20 m² und 30 m² (plus drei 50 m² große Schlagwerkräume) wird dem Unterrichtsangebot der Städtischen Musikschule zukünftig ein adäquates Raumangebot in der erforderlichen Dimensionierung zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der geplanten Räume wurde aus den zu erteilenden Wochenunterrichtsstunden, basierend auf der Anzahl der zu unterrichtenden Kinder, abgeleitet. Zudem werden die Raumerfordernisse für zukünftige neue Formatentwicklungen abgebildet. Diese liegen beispielhaft im Bereich der digitalen oder interaktiven Musikformate. Auch die Aufnahmeerfordernisse der hochgerechneten steigenden Schülerzahlen sind inkludiert und wurden auf die Bedarfe an Unterrichtsräumen umgerechnet. 

 

Diese zukunftsgerechten Raumstrukturen sind eine zentrale Verbesserung gegenüber den unterschiedlich großen Räumen in den derzeitigen Bestandsgebäuden, die sich nicht aus musikpädagogischen Erfordernissen ableiten, sondern sich aus dem faktischen Raumangebot der Gebäude ergeben. Die entsprechenden Defizite und deren Folgewirkungen auf den Musikschulbetrieb sind im Zukunftskonzept beispielhaft dargestellt: Dies sind u.a. räumliche Enge, fehlende Vorbereitungsmöglichkeiten, fehlende Raumakustik, unzulängliche Möglichkeiten des Ensemblespiels und ungesunde Luftqualität. Das neue Raumkonzept stellt diese Defizite ab.

 

Zudem eröffnet das neue Raumkonzept musikpädagogische Verbesserungen, die beispielsweise den Unterricht an Tasteninstrumenten verbessern: Es werden zukünftig anders als in den bisherigen Räumlichkeiten bis zu zwei Flügel und/ oder Klaviere gestellt werden können. Somit ist eine adäquate Unterrichtserteilung an hochwertigem Instrumentarium möglich. In diesen neuen Unterrichtsräumen werden u.a. auch Blechbläser und teilweise Streicher zukünftig sachgerechter unterrichtet werden können, da diese eine besonders große Klangentwicklung aufweisen und daher einer bestimmten Raumgröße bedürfen. Diese Räume können auch für kleine Ensembles und Gruppenunterrichte eingesetzt werden, was bislang nicht möglich war. Zusätzlich wird in den Unterrichtsräumen genug Platz für das Auspacken von Instrumenten mit unterschiedlich großen Instrumentenkästen existieren ein bisheriges Defizit in der Unterrichtspraxis. 


A III. Fachräume:

 

Über die erforderlichen Unterrichtsräume hinaus baut das Raumkonzept zusätzlich auch das Raumportfolio der Fachräume aus:

Vor dem Hintergrund stetig wachsender Nachfrage werden zukünftig u.a. zwei Fachume à 50 m² der Elementaren Musikpädagogik/ Tanz mit 2 Umkleiden zur Verfügung stehen. Gruppen von bis zu 30 Personen (z. B. Eltern-Kind-Gruppen, Workshops, Angebote für Erwachsene und Senior*innen) werden adäquaten Platz finden.

Überdies kann durch die Erweiterung des Raumkonzepts das Fach Tanz angeboten und unterrichtet werden. Diese Räume stehen zukünftig auch dem Theater, Singspiel und Musical zur Verfügung.

 

A IV. Weitere Raumverbesserungen:

 

Im Lehrerzimmer nnen sich zukünftig alle Lehrkräfte erstmalig regelmäßig begegnen um sich dort auf den Unterricht und gemeinsame Formate vorbereiten können. Die bisherige Zersplitterung der Städtischen Musikschule auf drei Standorte hat dies nicht ermöglicht. Das im Raumkonzept umgesetzte Ein-Standort-Konzept wird damit auch der fachgruppenübergreifenden Zusammenarbeit dienlich sein.

Noten- und Instrumentenlager werden zukünftig nicht mehr in Kellerräumen, die teilweise modrig und feucht sind, sondern adäquat und zugänglich sein.

Sog. Wartezonen stehen wartenden Eltern und vor allem Schüler*innen, die aus der Schule direkt zum Unterricht kommen oder auf Eltern oder den ÖPNV warten, zur Verfügung, Diese Räume bieten Platz für Hausaufgaben und Aufenthalt mit Tischen und Stühlen. Ein Wickelraum steht erstmalig zur Verfügung. Babys brauchen nun nicht mehr im Treppenhaus gestillt zu werden. Ein Kinderwagenraum wird Familien zukünftig einen gesicherten und trockenen „Parkplatz“ bieten.

Bislang gab es keinen Sanitätsraum, den das Raumkonzept jetzt ebenso vorsieht.

 

Fazit:

Das geplante Raumkonzept stellt einen deutlichen Quantensprung für eine moderne Ausrichtung und attraktive Arbeit sowie zeitgemäße Weiterentwicklung der Städtischen Musikschule Braunschweig dar.

 

2.2. Raumkonzept des Konzerthauses

 

2.2.1  Die verschiedenen Saalformen: Weinberg, Schuhschachtel, Runder Saal

 

Schuhschachtel vs. Weinberg: Vorbemerkung

Es gibt unterschiedliche Varianten, einen Konzertsaal zu bauen. Zu Beginn der Konzeptphase hat die Verwaltung im Juni d.J. einen Akustik-Spezialisten der Münchner Firma MüllerBBM nach Braunschweig eingeladen, um Vor- und Nachteile von Saalstrukturen zu erläutern und zu diskutieren. Im Besonderen ging es um die akustischen Eigenschaften von Sälen. Die Bauform entscheidet maßgeblich über die Akustik. In diesem Seminar sollten die Grundlagen für das Raumkonzept und mithin für den späteren Architektenwettbewerb gelegt werden. Es sollte von vornherein eine Saalvariante favorisiert werden, die insbesondere Folgekosten für akustische Nachjustierungen verhindert. Die Elbphilharmonie ist hierfür das Negativbespiel der jüngsten Vergangenheit im Kontext der Errichtung von Konzertsälen. Die Firma MüllerBBM verfügt weltweit über anerkannte Expertise. Auf der Homepage des Unternehmens sind die realisierten Projekte einsehbar. (1)

 

Schuhschachtel

Traditionelle sog. Schuhschachteln oder sog. Zigarrenkisten wie der Goldene Saal des Wiener Musikvereins, das Concertgebouw in Amsterdam, die Tonhalle in Zürich, die Symphony Hall in Boston (alle um 1900) oder auch Neubauten wie im KKL Luzern (1998), das Konzerthaus Dortmund (2002) oder die Rudolf-Oetker-Halle in Bielefeld, folgen diesem akustischen und baulichen Prinzip.

Das System: Das Orchester als Schallquelle spielt dem Publikum zugewandt, so dass die akustische Dynamik durch Schallreflexion der Seitenwände jeden Platz im Saal optimal erreicht. In dieser Bauweise für bis zu 2.000 Plätze sind die geringsten zusätzlichen baulich-akustischen Maßnahmen erforderlich.

 

Weinberg“

Dagegen steht das sog. „Weinberg“-Prinzip. Aktuelles Beispiel ist die Elbphilharmonie oder die 1963 erbaute Berliner Philharmonie. Terrassenartig sind die Sitzplatzreihen nach oben gezogen und die Bühne Richtung Saalmitte verlegt. Diese Bauform wurde als „Weinberg“-Prinzip bekannt. Sie liegt heute vielen Neubauten von Konzertlen zugrunde, auch den aktu­ellen Philharmonie-Projekten in Dresden und Hamburg. (2)

Das System: Das Orchester als Schallquelle spielt in der Mitte des Publikums, so dass die akustische Dynamik durch Schallreflexion der Seitenwände nicht jeden Platz im Saal optimal erreicht. Die Plätze hinter dem Orchester haben eine merklich schlechtere Akustik und können nur zu geringeren Preisen verkauft werden. In dieser Bauweise ab 2.000 Plätze sind erhebliche zusätzliche baulich-akustische Maßnahmen erforderlich.

 

Runder Saal/Kugelförmig

Neben Schuhschachtel- und Weinberg-Prinzip wurde durch den Spezialisten auch ein neuer moderner Kreis- resp. kugelförmiger Saalbau vorgestellt. Hier riet der Experte aufgrund nicht kalkulierbarer Akustikprobleme und deren Nachsteuerung mit hohem finanziellen Aufwand dringend ab.

Saalgrundrisse mit konkav gekrümmten Begrenzungen sind in akustischer Hinsicht besonders kritisch. Geometrisch gerichtete Reflexionen an den Saalbegrenzungen führen hier durch Fokussierung zu Schallkonzentrationen. Wenn die Konzentrationsgebiete im Publikumsbereich liegen, bedeuten sie eine ungleichmäßige Schallversorgung, d.h. ein sehr unausgeglichenes Schallfeld. Bei zeitlichen Differenzen von mehr als 50 ms zum Direktschall bewirken sie dann bei Sprache eine erhebliche Verminderung der Verständlichkeit. Das kann in großen kreisförmigen oder elliptischen Sälen auftreten, und zwar vor allem dann, wenn sich die Schallquelle in Brennpunktnähe befindet.“ (3)

Eine im Geo-Magazin veröffentlichte finnische Studie der Aalto-Universität in Helsinki, unter der Leitung von Jukka Pätynen, liefert Erkenntnisse über die akustischen Vorteile der Konzertsäle, die nach dem Schuhschachtel-Prinzip gebaut wurden und erklärt, dass das sogenannte Weinberg-Design, dessen Sitzterrassen sich rings um die Bühne erheben, weniger geeignet ist im Hinblick auf die Wahrnehmbarkeit der Bandbreite zwischen lauten und leisen Passagen. In dieser Studie wurde die akustische Bandbreite in verschiedenen Konzertsälen untersucht und herausgefunden, dass sie sich nicht etwa in der terrassenartig verschachtelten Weinberg-Architektur am besten erschließe, sondern im klassischen rechtwinkligen Schuhschachtel-Design, wie etwa im Amsterdamer Concertgebouw oder im Wiener Musikverein. Zwar gebe es auch andere Kriterien für eine gute Akustik, wie die architektonisch bedingte Nachhallzeit oder die Gesamtlautstärke, doch liefere die Studie Hinweise dafür, warum Schuhschachtel-Säle beim Klassik-Publikum besonders beliebt seien. (4)

 

Einholung von Expertenmeinungen

Im Juli d.J., aufbauend auf dem Seminar mit dem Vertreter des Unternehmens MüllerBBM, wurde ein Workshop zur sog. „Phase 0“ mit Experten durchgeführt. „Phase 0“ bedeutet die möglichst präzise Planung der Abläufe und Ausstattung für den späteren Betrieb; dazu zählen - als zentrale Bausteine - neben der baulichen Grundstruktur des Saals vor allem die logistischen Abläufe und die Organisation der Backstage-Bereiche.

Die Experten verfügen aufgrund ihrer Positionen und Funktionen über das größtmögliche Knowhow zu unterschiedlichen Konzertsälen in der Bundesrepublik.

Teilgenommen haben neben Vertretern der SFB und der Kulturverwaltung:

 

Sebastian König (Orchestermanager WDR Sinfonieorchester)

Matthias Ilkenhans (Orchestermanager NDR Radiophilharmonie)

Julia Schoch (Orchestermanagerin Staatsorchester Braunschweig)

Thomas Fehrle (Geschäftsführender Direktor Deutsche Oper Berlin)

Michael Schacke (Geschäftsführer Agentur undercover GmbH)

 

Der geplante Workshop wurde bereits sehr früh im Bearbeitungsprozess durchgeführt, um in einer agilen und freien Atmosphäre ein umfassendes Verständnis für die Erfordernisse eines derartigen Gebäudes zu erarbeiten. Ziel des Workshops war es, schon zu Beginn der Planungsphase die Erfahrungen der Experten einfließen zu lassen, um essentielle Anforderungen zu definieren und von nicht erforderlichen Wünschen zu unterscheiden. Zudem konnten die Experten aus klassischer und moderner Musik durch die Kenntnis der Vielzahl von Spielstätten ihre unterschiedlichen Erfahrungswerte auch hinsichtlich von Negativbeispielen erläutern.

Ein Beispiel: Kann die Bühne nicht ebenerdig bestückt werden, kann es zu empfindlichen Störungen und Verzögerungen im zeitlich optimierten Auf- und Abbau kommen. Hier wurde als besonders negativ die Elbphilharmonie hervorgehoben. Wird hierauf kein besonderes Augenmerk in der Planung gelegt, kann das Gebäude langfristig nicht wirtschaftlich betrieben werden.

 

Zusammenfassung und Vorschlag:

Die Expertenaussagen zusammengefasst, konnte die Empfehlung des Akustikexperten den Bau eines Schuhschachtelsaals“ zu präferieren, bestätigt werden. Aufgrund der Expertenhinweise hat sich die Projektgruppe klar für das „Schuhschachtel-Prinzip ausgesprochen. Diese Form wurde in das Raumkonzept aufgenommen. In der Auslobung für den Architektenwettbewerb werden die Raumbeziehungen in den Backstage-Bereichen sowie die Verbindung von Anlieferung und Bühne besonders hervorgehoben und eines der Bewertungskriterien werden.

 

2.2.2. Die Infrastruktur: Konzertsaal, Bühne, Backstage, Funktionsräume

 

B I. Der Konzertsaal

Der Konzertsaal wird als „Schuhschachtel“ ausgelegt und fest mit 1.000 Plätzen bestuhlt.

Das Parkett wird ansteigend ausgeführt und durch mehrere Balkone in den oberen Ebenen ergänzt. Ein Podium mit weiteren 200 Sitzen für den Auftritt von Chören wird hinter der Bühne ergänzt. Bei Konzerten ohne Choreinsatz können diese Sitzplätze zusätzlich in den Verkauf gegeben werden, sodass insgesamt eine Sitzplatzkapazität von 1200 Plätzen zur Vermarktung erreicht werden kann.

Diese Form der festen Ausstattung erzielt ohne zu große zusätzliche bauliche Maßnahmen optimale akustische Ergebnisse. Eine Flexibilität des Saals hinsichtlich der Möblierung kann zugunsten der Investition nicht erreicht werden. Durch technische Maßnahmen können jedoch sowohl klassische als auch verstärkte moderne Konzerte stattfinden.

(s. hierzu die Ausführungen und Empfehlungen von Kulturexperten unter Punkt 6.1 Sitzplatzkapazitäten des Konzertsaals)

 

B II. Die Bühne

Neben der Saalform ist die Bühne das wichtigste Element des Saals. Die Experten haben für eine Bühnengröße von ca. 220 - 240 m² Quadratmetern plädiert, um die Orchester mit ihren Instrumenten zu platzieren. Für Chöre wurden hinter dem Orchester die erwähnten 200 Plätze vorgesehen, die somit auch die Aufführung größerer Chor- und Orchesterstücke ermöglichen. Die Bühnenpodien werden über Hubmechanismen flexibel gesteuert, sodass verschiedene Bühnenformen einstellbar sein werden.

Kulturexperten sprechen sich deutlich gegen den kostenintensiven Einbau einer fest installierten Konzertsaalorgel aus. Vor diesem Hintergrund wurden keine Gespräche mit Orgelbauern zur Konfiguration einer solchen geführt, sondern der Architektenwettbewerb wird aus diesen Erwägungen lediglich ein Raumvolumen für die eventuelle Nachrüstung einer Konzertorgel hinter der Bühne vorsehen, der ohne den Einbau einer Orgel als Lagerkapazität für den Konzertsaal genutzt werden kann. (s. hierzu die Empfehlung von Kulturexperten unter Pkt. 6.2 „Einbau einer Konzertorgel“).


B III. Backstage

Von allen Experten wurde auf die besondere Relevanz gut organisierter Backstage-Bereiche hingewiesen. Hierzu wurden die Abläufe vor, während und nach klassischen und modernen Konzerten erläutert, um ein Verständnis für eine größtmögliche Flexibilität der Räume ohne Einbußen der Funktionalität zu ermöglichen.

 

B IV. Stimmzimmer

Sowohl das Staatsorchester Braunschweig, Kulturexperten als auch die Vertreter der Veranstaltungsbranche moderner Konzerte, haben ihre Raumbedarfe detailliert formuliert. Nach Instrumentengruppen und unter Berücksichtigung von Instrumentengrößen und Musiker:innenanzahl wurden die verschiedenen Größen sowie die erforderliche Anzahl im Raumprogramm hinterlegt. Die Bedarfe decken ebenfalls die Anforderungen von z.B. Bands, die den Backstage-Bereich auf etwas andere Art als klassische Musiker:innen nutzen.

 

 

Hinweis: Die im Raumprogramm gewählten Raumbezeichnungen, hier im Besonderen für die sog. Stimmzimmer (Harfe, Blechbläser, Streicher groß/Streicher klein) sind als Bezeichnungen gewählt worden, um die Anforderungen klassischer Orchester abzubilden. Die weitere Bezeichnung „multifunktional“ verweist auf die multifunktional mögliche Doppelnutzung auch durch Konzertveranstalter jenseits der Klassik.

 

 

B V. Aufenthaltsräume für Künstler und Orchester vor und nach den Konzerten

Im Raumprogramm finden zudem Räume zum Umkleiden und r den Aufenthalt während der Konzertpausen im unmittelbar angrenzenden Bühnenbereich Berücksichtigung. Für Solisten und Dirigent stehen ausreichende separate Bereiche mit eigenen sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Die Künstler:innennnen den Backstage-Bereich über einen separaten Eingang erreichen.

 

B VI. Verwaltung

Ein Verwaltungsbereich mit Büros und Besprechungsmöglichkeit steht ebenfalls zur Verfügung.

 

B VII. Gastronomie

r die gastronomische Versorgung von Mitarbeiter:innenn, Technik, Orchester, Roadies, Bandmitgliedern und Publikum wird eine Vollküche mit angrenzendem Restaurant/Kantine geplant. Diese Küche versorgt neben dem Konzerthaus auch das Café der Städtischen Musikschule und kann zudem Veranstaltungen im Rahmen der Nutzung des „Dritten Ortes“ catern. In den Räumen des Restaurants/der Kantine begegnen sich Besucher:innen und Kulturschaffende genauso wie Stars und Roadies.

 

Durch diese umfängliche Möglichkeit der Auslastung der Gastronomie ist ein hochwertiger wirtschaftlicher Betrieb geplant.

 

B VIII. Technik/Anlieferung

glichkeiten der Musikproduktion mit modernster Technologie und Ausrüstung für professionelle Musikproduktion werdenr eine optimale Auslastung sorgen.

 

r die innenliegende und ebenerdige Anlieferung sind im Gebäude eigene Flächen vorgesehen. Hier können Fahrzeuge bis zu einer Größe von 40-Tonnern (Fünfachsige bis zu 18 m lange LKWs) be- und entladen werden. Eine unmittelbare Nähe und Erreichbarkeit der Bühnen und Lagerflächen wird vorgegeben.


Fazit/ Bilanz:

Aus der gemeinsamen Arbeit in Form von Workshops, Gutachten, Konzepten, Informationsaustausch und Rückfrage-Kolloquien der oben genannten Beteiligten ist eine Symbiose aus Anforderungen, Empfehlungen, Wirtschaftlichkeit und technischen Vorgaben entstanden. Dies spiegelt die gesamte Bandbreite der Musikstile Klassik, Rock, Pop, Jazz wider und bildet ein abgeschlossenes inhaltliches Konzept und Raumprogramm.

 

 

Insgesamt benötigt das Konzerthaus eine Bruttogeschossfläche von etwa 7.700qm, die sich im Einzelnen aus den folgenden Nutzflächen zusammensetzt:Raumgruppe

Vorgaben

Ca.-Nutzfläche

Saal

1.000 Sitzplätz fest bestuhlt, „Schuhschachtel“

1.020 m²

Foyer und Eingangshalle

Richtwert: 0,5m²/Besucher zzgl. Flächen für Bar/

720 m²

Garderoben

1 lfm/60 Besucher mit Fläche zum Anstehen

120 m²

Nebenbereiche Saal

Ton und Technik, Lager, Vorhaltung Orgel, Erste Hilfe, etc.

150 m²

Gastronomie

Vollküche plus Restaurant und Lager

350 m²

Verwaltung

ros, Besprechung, Lager

230 m²

Backstage

Stimmzimmer, Solisten, Garderoben, etc.

555 m²

Anlieferung/Logistik/ Technikflächen

Innenliegend, 40-Tonner, Lüftungseinheiten, etc.

940 m²

Sanitärbereiche

In ausreichender Anzahl nach technischen Vorgaben, sinnvoll verteilt

100 m²

Gesamtsumme

 

4.185 m²

 

3. Das „Haus der Musik“ als „Dritter Ort“

 

Die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage (Drs. Nr. 23-20743) für den Grundsatzbeschluss vom 21. März 2023 wurde durch einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt abschließend gefasst:

 

4. Es soll ein Zentrum für Musik entstehen, dass ein kultureller Bildungs- und Veranstaltungsort für Alle ist. Die Zusammenarbeit von sdtischer Musikschule und professionell tätigen Musiker*innen wie dem Orchester des Staatstheaters soll nicht nur durch die Nutzung eines gemeinsamen Ortes, sondern auch durch gemeinsame Projekte ermöglicht werden. Es soll ein Begegnungs- und Kommunikationsort im Sinne eines Dritten Ortes entstehen, der ganztägig geöffnet und für alle zugänglich ist. Dabei ist auf Teilhabemöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten im Sinne der Diversität der Bevölkerungsstruktur zu achten. Die Verwaltung wird beauftragt, die grundlegenden Beschlüsse und Untersuchungen der Punkte 1 und 2 unter Beachtung des Konzeptes Zentrum der Musik für Alle“ weiter zu entwickeln. Dazu soll das bisherige Raumkonzept, das künstlerische Konzept, Veranstaltungskonzept und die

Trägerstruktur (z. B. Kooperations- statt Vermietungsmodell) noch einmal überarbeitet werden. Insbesondere müssen entsprechende Begegnungs- und Probenräume (Dritter Ort) mit eingeplant werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein überarbeitetes Konzept im Laufe des weiteren Planungsprozesses rechtzeitig vorzulegen.“ (Drs. Nr. 23-20743-05)

 

War zunächst der Vorschlag der Verwaltung die Zusammenlegung von Städtischer Musikschule und Konzertsaal an einem Ort zu planen, erhielt das Projekt durch den o.g. Änderungsantrag einen Inhalt, der die soziologische Weiterentwicklung von Kulturorten perspektivisch aufnimmt. Obschon die Umgestaltung und Erweiterung von Bibliotheken zum „Dritten Ort“ auch bereits in der Stadtbibliothek Braunschweig vollzogen wird, ist weder der Begriff noch dessen Bedeutung hinreichend bekannt und gehört nicht zum Alltagsvokabular. Der Begriff stammt aus der Soziologie und wurde von dem US-amerikanischen Soziologen Ray Oldenburg in seinem Werk The Great Good Place 1989 zuerst veröffentlicht.

Ein sog. Dritter Ort hat spezifische Merkmale. Um den Begriff hier einzuführen seien an dieser Stelle die wichtigsten Elemente benannt (5):

 

  1. physischer, auf Dauer angelegter Ort
  2. in einem möglichst identitätsstiftenden Gebäude
  3. gute Erreichbarkeit im Sinne der Zugänglichkeit durch ÖPNV
  4. niedrigschwelliger, barrierefreier Zugang
  5. Der Aufenthalt ist grundsätzlich kostenlos (für konkrete Angebote können auch Vermietungsgebühren erhoben werden).
  6. Der Zugang muss ohne den "Zwang" möglich sein, auch ohne Konsumzwang.
  7. geeignete Öffnungszeiten: "Dritte Orte" sind Orte der Begegnung für viele Nutzergruppen.
  8. vorrangig für Freizeitaktivitäten genutzt
  9. Die Öffnungszeiten sollten möglichst auch auf die Abendstunden und die Wochenenden ausgedehnt werden.
  10. Organisation des „Dritten Orts“ nicht ohne personelle Ausstattung möglich
  11. einladende Atmosphäre und Gestaltung; hohe Aufenthaltsqualität
  12. flexible Ausstattung für unterschiedliche Nutzungen
  13. Gastronomische Angebote sollen explizit mitgedacht werden.
  14. Ein "Dritter Ort" ist in erster Linie ein Kulturort.
  15. nachhaltige Verantwortungsstruktur für einen dauerhaften und nachhaltigen Betrieb
  16. Eine technische Grundausstattung ist unverzichtbar (WLAN, Präsentationsgeräte Technik).

 

Vor dem Hintergrund, dass der Begriff zwar schon seit mehr als 30 Jahren virulent ist, sind dennoch keine Beispiele zu finden, die ohne Weiteres auf das ProjektHaus der Musik“ transponierbar wären. Insbesondere ist es in der Entwicklung „Dritter Orte“ bislang ungewöhnlich, schon zu Beginn des Planungsprozesses den „Dritten Ort“ als Einrichtung mitzudenken, ihm von vornherein Raum zu verschaffen und nicht wie üblich, später nachzuarbeiten. Solcherart hat sich der Blick zunächst auf bereits existierende Beispiele gerichtet. Ein im deutschsprachigen Raum sehr erfolgreicher „Dritter Ort“ und inzwischen in der einschlägigen Literatur mit Vorbildcharakter apostrophiert, ist das Foyer des Theaters in Basel (CH), das sog. Foyer publique (6).

 

Zum Auftakt des Beteiligungsprozesses zur Entwicklung des Konzepts „Dritter Ort“ wurde am 11. Mai ein erster von insgesamt 4, mitunter mehrtägigen, Workshops sowohl unter der Leitung der Kulturverwaltung als auch durch die Agentur includi, durchgeführt. Hierzu wurden zunächst 35 Institutionen und Einzelpersonen zum ersten Workshop eingeladen, darunter Vertreter des Stadtjugendrings, des ASTA, des Vereins If a bird, ehem. Geschäftsführung der Brunsviga, Vertreter von Sozialverbänden, Vertreter der städtischen Sozialverwaltung, der Musikschule (Ensemblemitglied und Lehrer), des Staatstheaters, ausgewiesene Experten von in Braunschweig bereits existierenden „Dritten Orten“, die in jedem Fall durch ihre Arbeit so bezeichnet werden müssen: „Die Kaufbar“, das Projekt im Stadtteil Heidberg, getragen vom Braunschweiger Forum und die Stadtbibliothek Braunschweig.

 

In der Regel haben durchschnittlich 15 Personen an den Workshops teilgenommen. Zunächst hat die Verwaltung 3 Workshops in Eigenregie durchgeführt. Zu Beginn wurde ein Mitarbeiter des Theaters Basel per Webex eingeladen und hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Prinzip und das Projekt des Foyer publique erläutert. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Arbeitsgruppe haben die Ergebnisse der ersten Workshops in eine sog. Mindmap umgesetzt, die als Grundlage für die Übergabe an das Büro includi aus Groningen diente, das die vorherige Ausschreibung für sich entscheiden konnte. Dieses Büro bringt in der Entwicklung sogenannter „Dritter Orte“ eine hohe Kompetenz mit, zumal dieses Büro sowohl die Bibliothek in Oslo/Grünerlokka, einem der ältesten Bibliotheksgebäude Oslos, als auch in Reykjavík entscheidend begleitet hat. (7,8)

Darüber hinaus war Includi an einem der wenigen Neubauprojekte, bei dem von Beginn an ein „Dritter Ort“ mitgedacht wurde, beteiligt: die Konzeption der neuen Zentralbibliothek in Alphen aan den Rijn in der niederländischen Provinz Zuid-Holland; dort zog die Bibliothek in einen Neubau.

 

Nach der Übergabe der durch die Verwaltung durchgeführten Workshops an includi fanden drei weitere Workshops unter Leitung der Agentur statt. Diese Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit am 29. September 2023 im Kulturpunkt West vorgestellt. Darüber hinaus wurde eine von includi vorbereitete Onlinebefragung durchgeführt, an der sich über 200 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben.

 

Obwohl die Gruppen und Persönlichkeiten, die an den Workshops teilgenommen haben, durchaus heterogen waren, kristallisierten sich doch viele identische Vorstellungen über die Beschaffenheit des Dritten Ortes im Haus der Musik“ heraus.

includi hat die Arbeit mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter eine Frage gestellt: „Wann fühlst du dich zuhause, wenn du nicht zuhause bist?“

Digital basiert wurden die Antworten erhoben und ausgewertet; die wesentlichsten Stichworte waren:

-          Ruhe

-          Sicherheit

-          Freunde

-          Musik

-          Essen

-          Natur

-          Gemütlichkeit

Wie lassen sich diese Vorstellungen umsetzen?

U.a. mit der Möglichkeit, sich durch entsprechendes Mobiliar (Sessel, Sofas, Stühle) zum Arbeiten, Verweilen und Essen treffen zu können; doch das allein reicht nicht aus.

Ganz entscheidend wird in diesem Zusammenhang das gemeinsame Foyer von Musikschule und Konzertsaal sein, dass das Herzstück des „Dritten Ortes“ bilden wird. Ebenso die Freifläche vor dem Eingang zum Haus der Musik“ sowie die dahinterliegende Parkanlage, die für Veranstaltungsformate genutzt werden kann und dies in erster Linie auch für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht gleichermaßen Konzertbesucher*innen sein müssen. Im Ergebnis muss der „Dritte Ort“ über folgende Parameter verfügen:

-          bequemes Sitzmobiliar, um sich in Gruppen zusammensetzen zu können

-          Arbeitsplätze, um Konzepte zu entwickeln und Gruppengespräche zu ermöglichen

-          eine Fläche für Kinder zum Spielen

-          einen Probenraum, der für alle genutzt werden kann

-          einen Tanzboden, integriert in die Foyerfläche

-          eine Cafeteria

-          ein Bistro

und elementar:

-          eine technisch auch für Nichtprofis nutzbare Bühneninfrastruktur, die es auch Laienmusikerinnen und Tänzerinnen ermöglicht, sich in einer Bühnensituation auf einen Auftritt vorzubereiten, etwas auszuprobieren, im besten Sinne etwas zu proben

 

Von der Grundidee soll der Dritte Ort“ im „Haus der Musikr alle von morgens bis zur Schließung nach den Konzerten geöffnet sein und die Zugänglichkeit für alle Gesellschaftsschichten und alle Zielgruppen ermöglichen.

 

 

 

 

Der „Dritte Ort“ ist in diesem Zusammenhang nicht als ein „add on“ zu verstehen, sondern er ist essentieller Bestandteil des Charakters der Gesamtkonzeption und legt sich mit seinem Mehrwert über die Musikschule und das Konzerthaus. Ein absolutes Allleinstellungsmerkmal mit großer Strahlkraft für ein Projekt dieser Art.

 

 

Die Städtische Musikschule, das Konzerthaus und Dritter Ort werden sowohl inhaltlich-konzeptionell als auch architektonisch eng zusammengedacht. Sie sollen - einer Membran vergleichbar - permeabel sein, um sich gegenseitig zu befruchten und zu ergänzen. Städtische Musikschule und Konzerthaus verfügen in Teilen jeweils über ein exklusives Raumprogramm, das schon aus Sicherheitsgründen ausschließlich den Institutionen vorbehalten ist (Personalräume, Verwaltung, Instrumentenager, Technik etc.). Die weiteren Räume werden indes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht: vom generell (konsum)freiem Zugang, über die Nutzung von Räumen.

Da sich aber die Musikschule in den Unterrichtszeiten an den Schulferien orientiert, stehen mithin ume während der 6-wöchigen Sommerferien, der Oster- und Herbstferien leer. In diesen Phasen muss es den Nutzer:innen des „Dritten Ortes" ermöglicht werden, diese Räume zu mieten, zu nutzen. Dazu werden u.a. auch die beiden Säle der Musikschule gehören, die zwar tagsüber, in der Regel an den Nachmittagen, von der Musikschule genutzt werden; an den Abenden r Proben und Konzerte. Die Ensembles der Musikschule konzertieren indes nicht allabendlich, sodass diese Räume auch für Veranstaltungen Dritter zur Verfügung stehen. Grundsätzlich stehen die Räumlichkeiten damit nicht nur in den Ferienzeiten der Musikschule zur Verfügung, sondern auch außerhalb der Ferien, insofern keine Nutzung durch die Musikschule erforderlich ist.

Voraussetzung: ein belastbares und störungsfreies Buchungssystem, das es zu implantieren gilt.

 

Potenzialflächen der Musikschule für den „Dritten Ort“: 

 

-          Konzert- und Probensaal der Städt. Musikschule mit 400 m²

 

-          Multifunktionssaal/ Vorspielsaal/ Kammermusiksaal mit 80 m²  

 

-          Foyer mit Café mit 120 m²

 

-          Tonstudio in direkter Angrenzung an den Konzert- und Probensaal

 

-          Ensemble- und Tanzräume (à 50 m²) stehen sowohl Bands, aber auch Tanzgruppen zur Verfügung. Hier werden für den Tanzbereich 2 Umkleiden vorgehalten.

 

-          zwei Unterrichtsräume (à 20 m²)

 

-          drei Register-/Stimmräume (à 30 m²)

 

-          Stuhl-/Bühnenlager (à 50 m²)

 

-          Lager Musiksaal (à 20 m²)

 

In den übungs- und konzertfreien Phasen des Konzerthausbetriebs werden auch diese Räumlichkeiten für den „Dritten Ort" geöffnet.

 

Potenzialflächen des Konzerthauses für den „Dritten Ort“: 

 

-          Konzertsaal mit Ton/Regieräumen mit 1.060 m²

 

-          Künstlergarderoben mit 80 m²

 

-          Restaurant/Kantine mit 300 m²

-          Eingangshalle, Foyer, WC, Garderobe mit 940 m²

 

 

Fazit:

Die Flächen der Musikschule und des Konzerthauses werden für die parallele und komplementäre Nutzung als Dritter Ort“ geöffnet. Musikakteure in unterschiedlichen Personenanzahlen und Genres der Stadt können temporär dort proben sowie aufführen und die Musikschule hat dennoch die Möglichkeit, sich dynamisch auszudehnen und zu reagieren, je nachdem, wie Anforderungen, Bedarfe und zeitliche Korridore es benötigen. Die Verschneidung von „Drittem Ort“ mit der Musikschule ergibt neue Vernetzungen und Formate, Projekte und Veranstaltungen unterschiedlichster Akteure.

 

Das „Haus der Musik ist also ein „Dritter Ort“ und damit ein außergewöhnlicher Ort für alle, die Interesse an Musik und Begegnung haben. Es schafft einen Ort für eine lebendige und unterstützende Community, die sich gegenseitig motiviert und inspiriert. Das „Haus der Musik schafft eine Umgebung, die Kreativität und Inspiration fördert, um Besucher:innenn ggf. zu unterstützen, ihr musikalisches Potenzial voll auszuschöpfen. Mit einem breiten Angebot an Programmen und Kursen, mit hochqualifizierten Lehrkräften und modernsten Einrichtungen sowie professionellen Arrangements mit Aufführungen ist das „Haus der Musik ein großes Potenzial für Braunschweig.

 

4. Künstlerisches Konzept für das „Haus der Musik“: Zielgruppen, Formate, Kuratierung und Partizipation

 

Der Ratsbeschluss vom März 2023 sieht neben der Entwicklung des Raumprogramms für die Musikschule, den Konzertsaal und den „Dritten Ort“ auch ein künstlerisches Konzept für den Konzertsaal vor, das in der späteren Architektur auch umsetzbar sein muss. Das künstlerische Konzept kann mit Blick auf die Zukunft nur von der momentanen Ist-Situation ausgehen und die weitere Entwicklung von Musik und Gesellschaft nur graduell antizipieren.

 

Eine zukünftige Programmstruktur, basierend auf einer Zielgruppenanalyse und Formatvisionen, lässt sich wie in der Anlage 2 dargestellt antizipieren.

 

4.1. Herangehensweise zur Strukturierung des Programms

Das Büro KULTUREXPERTEN Dr. Scheytt GmbH, Essen, im Folgenden Kulturexperten, unter der Leitung von Prof. Dr. Scheytt, wurde mit der Entwicklung des künstlerischen Konzepts beauftragt. Dazu haben Kulturexperten zahlreiche Interviews mit Programmdirektor:innen und Intendant:innen verschiedener Konzerthäuser in der Bundesrepublik und dem europäischen Ausland geführt.

Zudem sind die Ergebnisse der von der Agentur actori erstellten Studie „Bedarfs- und Potenzialanalyse für ein großes Konzerthaus in der Stadt Braunschweig“ von Kulturexperten berücksichtigt worden. Zum einen im Hinblick auf die vor Ort agierenden Stakeholder (Ensembles, Konzertveranstalter, Staatsorchester, Chöre u.a.), die bereits von der Agentur actori zu Beginn beteiligt wurden (s. Drs. Nr. 23-20743; Anlage actori-Studie) und zum anderen hinsichtlich der von actori vorgenommenen Analyse der Bevölkerungszusammensetzung sowie den Prognosen zu Belegungstagen und der Verteilung bestimmter Programmbestandteile. Beispielhaft sei hier an die Hinweise in der actori-Studie erinnert, wonach 30% der Bevölkerung in Braunschweig mit einem Migrationshintergrund leben und mithin eine zu berücksichtigende Zielgruppe darstellen. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse zu den Belegungstagen, jenseits der festgelegten Konzertveranstaltungen, wie beispielsweise durch die 10 Sinfoniekonzerte des Staatstheaters (Ankernutzer), hinterlegt.

 

Sitzplätze

Das Büro Kulturexperten hat zudem mit seiner Expertise Empfehlungen zur Platzkapazität des Konzertsaals ausgesprochen; dies vor dem Hintergrund der für dieses Gutachten geführten zahlreichen Interviews mit Leitungen und Intendanzen deutschsprachiger Konzerthäuser, aber auch aufgrund der Expertise von Kulturexperten in der Begleitung von Kulturneubauten. (S. dazu 6. Sitzplatzkapazitäten)

 

4.2 Zielgruppen, Formate, Kuratierung

Zunächst erfolgte durch Kulturexperten die Definition der Zielgruppen, infrage kommende (Veranstaltungs-)Formate sowie Vorschläge zur Beteiligung von Gruppierungen bei der Auswahl der Programmbestandteile. Unter dem Begriff „Outreach“ ist die Hinzuziehung von Experten und Vertreter:innen jeweiliger Communitys zu verstehen. Programmbeiräte, die spezifisch vom Programmleiter des Hauses hinzugezogen werden und die Programme mit einem entsprechenden Vorlauf gemeinsam entwickeln: Vertreter:innen verschiedener Communities wie LGBTQ, Menschen mit Handicap oder People of colour sowie weitere.

 

4.3 Feste Bestandteile des Programms; das Staatsorchester mit Sinfoniekonzerten

Die 10 Sinfoniekonzerte des Staatsorchesters werden dauerhaft fester Bestandteil des Programms des Konzertsaals. Das Staatsorchester wird jedoch nicht in das Haus der Musik“ einziehen, im Sinne einer Dependance, noch Räume zur dauerhaften Unterbringung von Noten, Equipment oder Instrumenten dort haben. Das Staatsorchester wird zwar fester Programmbestandteil, aber zu Gast sein wie jeder andere gebuchte oder eingeladene Klangkörper. Das Große Haus am Steinweg wird nach wie vor Aufführungsort für Oper/Operette, kurz für Musiktheater, sein. Die künstlerische Hoheit für die Sinfoniekonzerte des Staatsorchesters und deren Programmatik liegt ausschließlich beim Staatstheater Braunschweig, in enger Abstimmung mit der Leitung des Konzerthauses.

 

Bestimmte Formate von Konzertveranstaltungen, beispielsweise für Kleinkinder und Jugendliche, führt das Staatstheater bereits jetzt durch. Das Haus der Musik“ ermöglicht indes die Chance, diese Formate zu erweitern, zu ergänzen und Kooperationen einzugehen.

 

4.4 Konzertveranstalter und Tourneebetrieb, Stakeholder

Der Konzertsaal wird für Konzertveranstalter buchbar sein; sowohl von Veranstaltern, die hier in Braunschweig ansässig sind, als auch von externen Agenturen im Sinne eines Vermietungsgeschäfts (Konzertdirektion Goette/Schmidt, Undercover werden hier stellvertretend für alle Agenturen genannt).

Damit wird das Haus der Musik“ nicht nur für die Stadtbevölkerung interessant und attraktiv, sondern auch für regionales und überregionales Publikum (siehe hierzu die actori-Studie hinsichtlich der Reichwerte des Hauses der Musik“, insbesondere des Konzertsaals; s. Drs. Nr. 23-20743).

Der Konzertsaal muss deshalb neben den explizit für die städtische Bevölkerung auch Angebote vorhalten, die ein Publikum aus der Region und darüber hinaus an das Haus binden. Für die angedachten Programmbestandteile ist in erster Linie der Programmdirektor/künstlerische Leiter des Hauses zuständig, in dem er eigene Veranstaltungen sowohl kuratiert als auch bucht, oder aber die Anfragen der Konzertveranstalter, die den Konzertsaal mieten wollen, terminlich koordiniert und entsprechende Kontingente anbietet. Somit wird die Versorgung von Stadt und Region mit Konzertveranstaltungen auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten des Konzertsaales berücksichtigt.


5. Das Konzept von „Kulturexperten“

 

Die Vision:

Die Musikstadt Braunschweig: Konzerthaus mit Musikschule und Drittem Ort

Das Konzerthaus mit 1.000 Plätzen bietet Raum für ein vielgestaltiges und zeitgemäßes Angebot klassischer Konzerte/Konzertangebot. Der Dritte Ort und die Städtische Musikschule schaffen die Möglichkeit, vielfältige Synergien zu erzeugen und auszuschöpfen.

Das Haus der Musik trägt hierdurch das Potenzial in sich, am Puls von Stadt und Region und mit unterschiedlichen Formaten für diverse und klassische Zielgruppen eine Anziehungs- und Strahlkraft zu entwickeln, die weit über die Musikstadt Braunschweig und die Region hinaus Wirkung entfaltet.“

Konzept Kulturexperten

 

5.1. Programmatik und Profilierung

 

Das Profil strahlt nach innen und außen: in die Stadtgesellschaft und in die Region. Die Programmierung mit Konzerten, zu generierende Zyklen und einem neuen Festival setzt die örtlichen Ensembles ins Licht:

aufgrund der besonderen Qualität des Ortes (Akustik, Foyer, Aufenthaltsqualität, Park) und der besonderen Formen der Begegnung/Musikvermittlung (Dritter Ort, Gastfreundschaft, Gastronomie, Willkommenskultur, Offenheit der Kommunikation)

aufgrund des programmatischen Wechselspiels mit den eingeladenen Ensembles/Solisten, etwa durch Zyklen/Reihen sowie einem neuartigen Festivalformat, in denen örtliche Ensembles und Gastorchester/Solisten etc. zusammenwirken

Profil und Programmatik wirken sich auch auf die Vermietung und die Auswahl der Partner aus.

 

So entsteht das „Gesamtprogramm“.

 

5.2. Charakter der Betriebsführung: Kombinationsmodell

Die Künstlerische Direktion ist zuständig für die Profilierung und mithin das Gesamtprogramm.

(Ausnahme: Sinfoniekonzerte Staatsorchester Braunschweig; Anm. d. Kulturverwaltung) Die Künstlerische Direktion kuratiert auch die Angebote, die sich durch Vermietung ergeben und fügt das Ganze (Eigenveranstaltungen und Auswahl aus Vermietung) zu einem „Gesamtkunstwerk“ zusammen.

 

Es besteht Konsens darüber, dass das Kombinationsmodell dem Veranstaltungskonzept zugrunde liegen soll, sofern die Parameter, denen die Kuratierung unterliegt, vertraglich (Arbeitsvertag + Budget Künstlerische Direktion) eindeutig und derart geregelt sind, dass ein Interessenausgleich aller beteiligten Akteure (insbesondere Staatsorchester und Agenturen) geschaffen wird.

Dies betrifft insbesondere die Frage von Abstimmung/Kommunikation und die notwendige Offenheit gegenüber dem Markt, der entsprechenden Veränderungen unterliegt.

 

Zentraler Grund der Entscheidung ist, dass durch dieses Modell sowohl der Vision als auch den betriebswirtschaftlichen Faktoren Rechnung getragen werden kann.

 

5.3. Das „Braunschweiger Profil“

 

r die Profilierung im Sinne der Programmatik gibt es ein reichhaltiges örtliches Potenzial, vor allem mit dem Staatsorchester, das zu den Ankernutzern zählt.

Das Besondere des „Braunschweiger Profils“ ist indes, dass der neue Ort in einer ganz besonderen räumlichen und inhaltlichen Kombination mit der Musikschule und dem Dritten Ort steht. Dies ist in der Konzerthauslandschaft Deutschlands einzigartig.

 

Die Künstlerische Direktion wird sich daher vor allem auch um die Verknüpfung mit der

(Musik-)Vermittlung des Staatstheaters für das Staatsorchester, die Generierung von Musikzyklen und einem Festival als wesentlichen Elementen der „Wiedererkennbarkeit“ und „Markenbildung“ sowie um das Zusammenspiel mit der Musikschule kümmern, sind doch die Schüler*innen und deren Eltern „geborene Besucher“ der Konzerte.

Die Künstlerische Direktion wird nicht nur eigene Musikzyklen generieren, sondern auch im Zusammenspiel mit den kontinuierlichen Partnern in der Vermietung die „Markenbildung“ vorantreiben und auch insoweit auf das Zusammenspiel mit der Musikschule setzen. Eine Verdichtung der Profilierung und der Programmatik kann durch ein auf Zeit und Ort konzentriertes Festival generiert werden.

 

r die Vermietung gibt es bereits die bewährten Partner, die sich in das „Gesamtprogramm“ einbringen wollen, insbesondere die vor Ort bereits agierenden Agenturen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Partner in der örtlichen Musikszene, wie im actori-Gutachten ausgeführt.

Diese Akteursgruppen können sowohl bei der Realisierung von Zyklen als auch bei der Entwicklung eines spezifischen Braunschweiger Musikfestivals mitwirken, die im Folgenden anhand von mehreren Beispielen skizziert werden.

 

5.4. Programmbestandteile vor dem Hintergrund von Belegungstagen

Wie die actori-Analyse aufgezeigt hat, gibt es für Eigenveranstaltungen des Konzerthauses (samt Musikschule und Drittem Ort) sehr gutes Potenzial hinsichtlich der noch freien Belegungstage (96 Tage). Als ein wesentlicher Baustein der Profilierung können daher von der Künstlerischen Direktion wiederkehrende Zyklen geplant und umgesetzt werden. Die actori-Studie macht dazu bereits Aussagen (actori, Folie 65).

 

Die Möglichkeiten sind vielfältig und insbesondere auch für die Zielgruppenansprache und die Konfektionierung von Abonnements sehr gut geeignet.

Im Folgenden werden Beispiele benannt, zunächst für „Abonnementreihen“ und allgemeine Zyklen, danachr die gezielte Ansprache von jungen Menschen:

 

5.5 Abonnementreihen“ und allgemeine Zyklen

Folgende Beispiele können für „Abonnementreihen“ und allgemeine Zyklen benannt werden, die sich auch anderenorts bewährt haben:

 

große Orchester, das Staatsorchester mit den 10 Sinfoniekonzerten als Kontinuum

Artist in Residence

Junge Wilde“

Preisträger von Musikwettbewerben

Cross Over

Weltmusik

Jazz

Familienkonzerte

 

Wie bereits ausgeführt, gibt es für Eigenveranstaltungen des Konzerthauses sehr gutes Potenzial hinsichtlich der noch freien Belegungstage (96 Tage, vgl. actori-Gutachten, Folie 65). Dieses Potenzial ist nach den Erfahrungen von Kulturexperten ausreichend, um dem neuen Haus ein eigenes starkes Profil zu geben.

 

Dies erfordert aber zwingend eine nstlerische Persönlichkeit (Direktor/Geschäftsführer/Intendant), die in der Lage ist, den „Markt“ wie auch die Struktur der Zivilgesellschaft Braunschweigs genauestens zu kennen und daraus die richtigen Konzepte abzuleiten und zu entwickeln.

 

5.6. Diverse Zielgruppen

Als zentrale FAKTOREN DES GELINGENS r Projekte zur Erreichung von Zielgruppen, beispielsweise mit Migrationshintergrund, wurden genannt:

Partizipation und Interaktion

Das Angebot ist geprägt durch kooperative Zusammenarbeit, Sichtbarkeit vor Ort UND in den Stadtteilen.

Das Angebot ist geprägt durch ergebnisoffenes Arbeiten. Hinzu kommen die strukturellen Faktoren: ZEIT und PERSONAL.

Die Faktoren können sicherstellen, dass die jeweiligen Akteure Zugehörigkeit i.S.v. Teilhabe, Sicherheit, auch i.S.v. Selbstsicherheit sowie Selbstbestimmtheit und hierdurch Identifikation, auch i.S.v. Ownership mit Projekten und dem Ort erlangen.

Partizipation

Partizipation gelingt besonders gut, wenn auf eine kooperative Zusammenarbeit gesetzt wird. Durch das gemeinsame Entwickeln eines Projekts können sich die Beteiligten das Vorhaben zu eigen machen (Stichwort: Ownership). Teilhabe ist geglückt, wenn sich alle Akteure mit dem Projekt identifizieren. Indem eigene Erzählungen, Erinnerungen oder Zukunftsentwürfe seitens der Zielgruppe in das Vorhaben einfließen, wird die Identifikationsbereitschaft positiv befördert.

 

Geschichte(n)

Das Element „Geschichte(n)“ (Erzählungen, Erinnerungen, Zukunftsentwürfe) kann als formgebender Inhalt genutzt werden und die Brücke zwischen der Zielgruppe und Institution schlagen, indem Migrationsgeschichte als Erfahrung geteilt und zugleich als eine Geschichte in Deutschland begriffen wird. Hierdurch entsteht die Möglichkeit [für Braunschweig], die eigene Historie kultureller Vielfalt zu vermitteln.

 

Interaktion

Partizipation im besten Sinne impliziert bereits den Faktor Interaktion. Diese gelingt einerseits, wenn sie geübt werden kann. D.h., es sollte ausreichend Zeit vorhanden sein, um sich im Handeln auf gewachsenes Vertrauen zu stützen. (Faktor Zeit) Die gemeinsame Projekt- und/oder Stoffentwicklung schafft die Möglichkeit, gleichberechtigt zu agieren, indem alle, also auch die Projektleitung, voneinander lernen können. (Faktor Balance)

 

Formatentwicklung; Partizipation und Interaktion

Es sollten Impulse geschaffen werden, die Akteure unterschiedlicher kultureller Kontexte zusammenbringen und ihnen eine gleichberechtigte Zusammenarbeit ermöglichen.

Hierbei und hierzu muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, denn nur langfristig kann das hierfür erforderliche Vertrauen entstehen.

Mitgedacht werden sollte auch immer die Option, den digitalen Raum zu nutzen, beispielsweise mit Online-Foren für Musik oder mit einem Blog.

 

Sichtbarkeit

Je nach entwickelter Projektart ist die Sichtbarkeit ein zentraler Erfolgsfaktor: Gesellschaftliche Vielfalt, die beispielsweise in einem Foyer präsentiert wird und somit auch zufällig (im Vorbeigehen bzw. nicht als geplanter Besuch) wahrgenommen werden kann, spielgelt das Bewusstsein wider, dass genau diese Vielfalt r den Ort die Mehrheitsgesellschaft repräsentiert.

 

Ansprache von jungen Menschen: Zyklen

Das „Braunschweiger Profil“ lebt davon, dass der neue Ort in einer ganz besonderen räumlichen und inhaltlichen Kombination mit der Musikschule und dem Dritten Ort steht.

Daher liegt es nahe, r ein junges Publikum Zyklen zu generieren.

 

Kulturexperten geben dazu folgende Empfehlung

 

Das Angebot aus dem Bereich Klassik ist ausbaufähig, somit zu erhöhen. Qualität und Strahlkraft des neuen Hauses weit in die Region hinaus werden gesteigert (auch Beispiel “Profilierung durch Festival“).

Die Fremdveranstaltungen im Bereich Rock/Pop/Crossover sind geringfügig zu reduzieren, um der freien Szene wie auch der Laienszene im neuen Haus mehr Kapazität zu ermöglichen.

r Laien- u. freie Szene sind der Dritte Ort, der Saal der Musikschule, vor allem aber auch das Foyer ideale Auftrittsmöglichkeiten und erhöhen die Besuche entsprechend.

 

 

Zusammenwirken mit der Musikschule

Besondere Optionen ergeben sich daraus, dass das Konzerthaus in räumlicher Verbindung zur Musikschule steht. Für das Zusammenwirken gibt es zahlreiche Optionen, z.B.:

 

besondere Konzerte der Musikschule im großen Saal

Einführungsveranstaltungen für die Programme des Konzerthauses für Schüler- und

  Elternschaft der Musikschule

Tage der offenen Tür/Vorstellung des Musikschulangebotes im ganzen Haus

Ermäßigung von Ticketpreisen für die Musikschüler*innen

Zusammenarbeit im Bereich Musikvermittlung

 

In den Stadtteilen

Die Einbeziehung der Stadtteile sollte ebenso integriert werden und ggf. zu einer „Stadtteiloper“hren, die im Konzertsaal aufgeführt werden kann. Ein Beispiel dazu: Die Stadtteiloper: Deutsche Kammerphilharmonie Bremen.

 

Entwicklung spezifischer Programmbausteine am Beispiel für Menschen mit Migrationshintergrund

Die Ansprache von Mitmenschen mit Migrationshintergrund zielt darauf ab, Gegenwart und Zukunft zu gestalten. Daher liegt ein besonderer Schlüssel zum Erfolg in der (Zusammen)Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die nicht nur symbolisch für die Zukunft stehen.

Interkulturelle Zusammenarbeit fördert den Dialog zwischen diversen kulturellen Kontexten und schafft nicht nur seitens der Kinder und Jugendlichen das Gefühl der Anerkennung; auch Familie und Freunde fühlen sich anerkannt und tragen die Ergebnisse der Zusammenarbeit in die Gesellschaft.

Interkulturelle Zusammenarbeit bietet sich für Projekte der Mehrsprachigkeit kann. So erhöht sich auch die Chance, dass anderssprachige Zirkel über die Multiplikatoren nicht nur informiert, sondern „erreicht“ werden.

 

Strukturelle Faktoren

Aus den „Faktoren des Gelingens“ leiten sich verschiedene Bedingungen ab, die strukturell erfüllt sein sollten:

 

Zeit: Um nachhaltig Wirkung entfalten zu können, bedarf es einerseits Zeit, um im Zuge der partizipativen, interaktiven und kooperativen Arbeit, Vertrauen und Verstehen wachsen zu lassen. Andererseits bedarf es auch Zeit im Sinne von Kontinuität: Die Projektarbeit sollte als feste Größe im Veranstaltungsprogramm verankert sein und auch von wiederkehrenden Ereignissen (Beispiel: Stadtteil-Oper) geprägt werden. Hierdurch wachsen Sichtbarkeit und Akzeptanz.

Personal: Auch um den Faktor Zeit absichern zu können, bedarf es Personal, denn ehrenamtliches Engagement kann auf Dauer nicht die Strukturen sichern, die die positiven Effekte ermöglichen.

Ein gelungenes Beispiel für gesellschaftsbildende Kulturarbeit ist hierbei das „Forum der Kulturen“ in Stuttgart, Dachverband der Migrantenkulturvereine und interkulturellen Einrichtungen.

rderung der (künstlerischen) Selbstorganisation: Projekte, die die (künstlerische) Selbstorganisation fördern, ermöglichen Teilhabe und stärken die Handlungsmacht der Akteure. Mit Blick auf Geflüchtete wird empfohlen, die Migrantenselbstorganisation (MSO) als Ansprechpartner bei der Entwicklung von Strukturen einzubinden.

Die Ansprache von Geflüchteten sollte mehrsprachig und idealerweise über die sozialen Medien erfolgen und diese dazu auffordern, selbst künstlerische Projekte zu entwickeln. Strukturell muss dies ebenfalls personelle Unterstützung erfahren.

Dieser Bereich würde insbesondere auf die im Kulturentwicklungsprozess (KEP) formulierten Zielstellungen „Ermöglichungsstrukturen“ sowie „Teilhabe und Diversität“ einzahlen.

 

Toleranz: Je nach Zielgruppe können sich Differenzen hinsichtlich der Werte und/oder Rollenbildern im Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturräume deutlich abzeichnen. Alle Beteiligten Akteure des Hauses der Musik“ sowie der Zielgruppe --ssen sich konstruktiv hiermit auseinandersetzen und einander annähern. Besonders geeignet sind hierbei ergebnisoffene Arbeitsprozesse, wie sie beispielsweise aus Zukunftslaboren bekannt sind.

 

Sprache: Sprache kann vermitteln, aber auch verhindern (Verständigungsschwierigkeiten als Zugangs- und Teilhabebarriere). Gerade bei interkulturellen Projekten bietet sich daher wortlose Kommunikation an, wie sie über Musik und Tanz getragen wird.

Wortlose Kommunikationsformen können andere Potenziale freisetzten als die der gesprochenen Sprache. So kann das Repertoire z.B. durch die Integration von Musikinstrumenten bereichert wird.

 

 

r jeden dieser Faktoren und unabhängig davon, welche Formate später entwickelt und realisiert werden, gilt, dass die Zielgruppenansprache von diversen Akteursgruppen NIE von oben herunter gelingen kann, sondern stets ein gemeinsames (Er-)Arbeiten auf Augenhöhe verlangt.

Die Suche nach einem KOOPERATIONSPARTNER, der für die entsprechende Gruppe steht, ist dringend zu empfehlen.

Mit Blick auf die Wahl des Kooperationspartners sollte abhängig vom kulturellen Kontext (z.B. Religion) sowohl die Art der Ansprache als auch die Gestaltung der (dauerhaft zu pflegenden) Beziehung im Vorfeld reflektiert werden.

 


Musikvermittlung: Das Haus der Musik“ zeichnet sich durch eine Kombination von Musikschule und Drittem Ort mit einem Konzerthaus aus. Die derzeitigen Planungen beziehen sich vor allem auf die Räume für die Musikschularbeit, den Dritten Ort und das Konzerthaus.

Im weiteren Verlauf des Projektes sollte unbedingt noch geklärt werden, wie und wo Musikvermittlung stattfindet.  

 

Synergien Dritter Ort

Der Dritte Ort bietet sich für Angebote für diverse Zielgruppen an, insbesondere auch für Einwohner*innen mit Migrationshintergrund.

 

FORM

physikalischer/analoger Ort, der auf Dauer angelegt ist

gute Erreichbarkeit

niederschwelliger, barrierefreier Zugang (räumlich wie angebotsseitig)

geeignete Öffnungszeiten

einladende Atmosphäre und Gestaltung

technische Grundausstattung

nachhaltige und dauerhafte Verantwortungsstruktur für den Betrieb (auch für das Thema Sicherheit)

 

Denn wesentliche Merkmale des Dritten Ortes sind:

 

INHALT

niederschwelliger, barrierefreier Zugang (räumlich wie angebotsseitig)

kulturelle Angebote, Vernetzung verschiedener Nutzungen

Beteiligungsprozess, Austausch zwischen Träger und Nutzer

kein Konsumzwang

 

Diese Merkmale ermöglichen es den diversen Nutzern/Nutzergruppen, das Gefühl von Ownership und Identifikation sowie Zugehörigkeit und Teilhabe dauerhaft zu entwickeln und zu verfestigen:

Dritter Ort ist kein Raum, sondern ein Gefühl“ (Aat Vos/includi).

Gemeinsam mit der Musikschule können Angebote für den Dritten Ort entwickelt werden. Dabei können auch spezifische Räumlichkeiten und Ausstattungselemente der Musikschule genutzt werden (z.B. Tonstudio).

 

Einbindung von Zielgruppen (Outreach)

Das Benchmark zeigt, dass Zielgruppenansprache vollkommen losgelöst von der Frage, um welche Zielgruppe es sich handelt, folgende Erfolgsindikatoren aufweisen sollte:

Haltung: wertschätzende Ansprache auf Augenhöhe, die Kontakt auch räumlich sucht (Stichwort: Stadtteile)

Aktives Zuhören: Identifizierung und Kanalisierung von Sehnsüchten

Marketing: abgestimmt auf Sehnsüchte

 

 


Zusammenfassung Programmstruktur

Das Programm des Konzertsaals wird von der künstlerischen Direktion (KD) verantwortet. Die Programmleitung bindet bei den speziellen Reihen, wie beispielsweise der im künstlerischen Konzept aufgeführten sogenannten „Braunschweiger Reihe“, die vor Ort agierenden Stakeholder (Ensembles wie Louis Spohr Orchester, Chöre etc.) ein.

r gesellschaftliche Gruppierungen, für Menschen mit Handicap, Migrationshintergrund oder Vertretern anderer Communitys sind von der KD Beiräte, in der Matrix mit dem Begriff „Outreach“ gekennzeichnet, zu gründen. Diese werden jeweils im Vorgriff und Vorlauf von mindestens zwei Jahren die Programme entwickeln, um einen belastbaren Spielplan vorzulegen, beispielsweise in Ergänzung zum „Sommerlochfestival.

 

Weiterhin hat die KD im Kontext von Vermietung oder Einladung von Ensembles die Verantwortung, auch Konzertveranstaltern ausreichend Kapazitäten vorzuhalten, um auch und insbesondere Veranstaltungen jenseits des klassischen Formats ausreichend Raum in der Programmstruktur und über das Jahr hinweg einzuräumen.

 

r einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger wird es Kontingente zu niedrigen Preisen geben, ebenso werden Verteilmodalitäten in Absprache mit Wohlfahrtsverbänden auf den Weg gebracht.

 

Festivals

Mit dem Bau eines Konzertsaals wird die strukturelle Infrastruktur der Stadt ergänzt. „Kulturexperten“ haben vor diesem Hintergrund die Idee von Festivals entwickelt, die hierfür ausreichend Kapazitäten bieten.

 

Programmgestaltung und Dritter Ort

Wie Aat Vos, der Geschäftsführer der Agentur includi aus den Niederlanden, in seinem Konzept für den sogenannten Dritten Ort formuliert: „Das Haus der Musik muss ein inspirierender Ort sein“. Die Zugänglichkeit des Dritten Ortes mit der Intention zum Abbau sozialer Hemmschwellen wird sich bestenfalls auch im Programm des Hauses der Musik“ niederschlagen. Konzeptionell ist das „Haus der Musik“, von Includi auch so intendiert, offen für alle - für ein (zielgerichtetes) Treffen mit Freunden/Familie, zum Arbeiten, Proben, Psentieren. Im besten Falle entstehen aus den Begegnungen im „Haus der Musik“ bei Proben, im Tonstudio und auf der Foyerfläche, die als Präsentationsforum genutzt werden kann, Synergien zur Zusammenarbeit. Dies gilt es abzuwarten und kann jedoch vor dem Hintergrund des Aufbaus des Konzeptes Dritter Ort von includi als realisierbare Option angenommen werden.

 

6. Infrastrukturelle Empfehlung von Kulturexperten für den Konzertsaal

 

6.1. Sitzplatzkapazitäten des Konzertsaals

Kulturexperten haben zahlreiche Experteninterviews geführt. Die Experten, kaufmännische Direktionen/Geschäftsführungen von Konzerthäusern, sagen unisono, dass es sinnvoll sei, für das Verhältnis zwischen Eigenveranstaltungen und Vermietungen eine Quote von je 50 % anzustreben.

Für die Wirtschaftlichkeit sowohl von Eigenveranstaltungen als auch von Vermietungen beschränkt die Saalgröße von 1.000 Plätzen allerdings die Wirtschaftlichkeit bei Veranstaltungen mit höherem Kostenaufwand.

Empfehlung von KULTUREXPERTEN: 1.200 Plätze

 

Andere Empfehlungen besagen, dass auch die ursprünglichen Überlegungen, die auf 1.000 Plätze abzielen, als tragfähig anzusehen sind, allerdings nicht für die größeren Orchester bzw. Konzertveranstaltungen, die mit hoher Ausgabenseite behaftet sind (z.B. Honorare).


Hinweis der Verwaltung

Der Empfehlung von Kulturexperten wird Rechnung getragen, indem durch die ohnehin notwendige Infrastruktur für Chöre, die während ihres Einsatzes in Konzerten in der Regel stehen, und wenn sie nicht gefordert sind, Platz nehmen können müssen, bei Konzerten ohne Chöre, die 200 vorgesehenen Plätze zusätzlich in den Verkauf gegeben werden können. So steht bei Konzerten - ohne den Einsatz von Chören - eine Platzkapazität von 1200 Plätzen für den Verkauf von Tickets zur Verfügung. Die Chorplätze werden als Emporen vorgesehen. Die Bühne verfügt zudem über eine ausreichend große Grundfläche um ggf. auch Chöre auf der Bühne zu positionieren, wenn dies die Konzertvariante so vorsieht.

 

 

6.2. Einbau einer Konzertorgel

Das Konzerthaus benötigt letztlich keine fest eingebaute große Orgel, da Orgelkonzerte in Konzertsälen eher eine Ausnahme darstellen und für das Profil des Konzerthauses in Braunschweig nicht erforderlich sind.

Bei Orchesterkonzerten wird nur in sehr wenigen Fällen (z.B. Alpensymphonie von R. Strauss) eine Orgel benötigt, so dass es nicht erforderlich ist auf Dauer eine Orgel vorzuhalten.

r allfällige Aufführungen mit kleinerer Orgel, insbesondere Barockmusik, die sehr gut für den Saal dieser Größe geeignet ist, reicht die Anschaffung einer Truhenorgel.

Für die Anschaffung einer Konzertsaalorgel ist von einer Mindestinvestitionssumme von ca. 3 Mio. € auszugehen. Empfehlung: Kein Einbau einer Konzertorgel.

 

7. Betreiberstruktur/Governance Vorschläge und Empfehlungen der Kulturexperten:

 

Das Konzerthaus sollte mit Blick auf den Betrieb zusammen mit der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH gedacht werden:

Zentrale Aufgabe der Künstlerischen Direktion des Konzerthauses im Sinne einer starken Profilierung - ist es, das Gesamtprogramm des Konzerthauses zu kuratieren. Hierbei gilt einerseits, dass die Künstlerische Direktion nicht nur die Eigenveranstaltungen, sondern auch die Vermietung des Konzerthauses kuratiert (Künstlerisches Gesamtkonzept). Andererseits kuratiert die Künstlerische Direktion nicht auch die Vermietung der Stadthalle für etwaige Konzerte: Die Entscheidung über die Vermietung des Konzertsaals sollte stets der Künstlerischen Direktion obliegen, wobei der Vertragsschluss über die Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH organsiert wird.

 

Aufgrund der Verflechtung der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH und des Konzerthauses im Bereich der Vermietung sollte die Kommunikation strukturell-organisatorisch sichergestellt sein. So könnte die Künstlerische Direktion entweder als Abteilung der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH oder als GmbH, aber mit eigenem Wirtschaftskreislauf (auch für Vermietung/Konzerte) agieren.

Als Alternative bestünde die Möglichkeit, eine eigene gGmbH für das Konzerthaus-Programm zu gründen.

Hieraus können sich folgende Zuordnungen ergeben:

GmbH:  Vermietung Konzerthaus + Stadthalle

Vermietung durch GF der GmbH

gGmbH:  Programmierung durch Künstlerische Direktion

 

Die Aufteilung Stadthallen GmbH/Konzerthaus gGmbH kann auch steuerrechtlich vorteilhaft sein.

Die Abstimmung und Kommunikation zwischen GmbH und gGmbH könnte strukturell über eine personelle Verflechtung auf der Ebene der Geschäftsführung erfolgen:

nstlerische Direktion = GF gGmbH + 2. GF Stadthallen GmbH

Geschäftsführer Stadthalle= GF Stadthallen GmbH + 2. GF gGmbH


Kulturexperten spricht folgende Empfehlung aus:

Gründung einer eigenen gGmbH für Konzerthausprogramm und -profilierung sollte geprüft werden.

Sinnvoll erscheint diesbezüglich, dass die jeweilige Geschäftsführung der Konzerthaus gGmbH und der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH verwoben ist.

Die weitere Prüfung und Ausarbeitung dieser am Modell der Elbphilharmonie orientierten Organisationsstruktur sollte bis zu den Ergebnissen des Architektenwettbewerbs erfolgen.

 

Anzumerken ist, dass die Teams bereits während Bauzeit aufgebaut werden sollten. Dabei sollte von vornherein eine Aufgliederung in das für die Programmatik und Inhalte verantwortliche Team und das für den Gebäudebetrieb verantwortliche Team erfolgen.

Die Künstlerische Direktion sollte schon während der Bauphase tätig werden, auch um die Detailplanung zu begleiten.

 

r die Budgetplanung sind dementsprechend zwei wesentliche Aufgabenfelder zu unterscheiden: der VERANSTALTUNGSBETRIEB bei der gGmbH und der GEBÄUDEBETRIEB bei der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH.

Folgende Aufgaben lassen sich sodann sukzessive auf das einzustellende Personal verteilen. Entsprechend können die Budgets den beiden GmbHs zugeordnet werden:

Bei der gGmbH:

      (a) Programm und Produktion sowie

      (b) Vermittlung und Vermarktung und

      (c) Personal für Vermietung des Konzerthauses

Bei der Stadthallen-Betriebs GmbH:

 (a) Vermietung Konzerthaus und Einnahmen aus Vermietung Konzerthaus

 (b) Hauspersonal, Reinigungskräfte etc.

 (c) Facility-Management: Hausmeister etc.

 (d) sog. „Kleine Sanierung“

Zu klären ist die Anbindung des erforderlichen Personals für den Dritten Ort“.

 

8. Standort: Neues Stadtquartier mit dem „Haus der Musik

Einbettung in die Stadtplanung und Parkplatzsituationr das Haus der Musik“

Das Bahnhofsquartier: urbanes Quartier der kurzen Wege, ein kompaktes Stück Stadt

 

2019 begann im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs - begleitet von einer lebhaften öffentlichen Diskussion - die intensive Planung des urbanen und zukunftsfähigen Bahnhofsquartiers direkt am Haupt-Mobilitätsknoten der Stadt. Das Planungsgebiet umfasst das Umfeld des Hautbahnhofes und hat eine Größe von insgesamt ca. 18 ha. Es liegt zwischen der Ottmerstraße im Norden und grenzt im Süden an die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Wesentliche Bestandteile der Planung sind die Kurt-Schumacher-Straße, der Bahnhofsvorplatz mit den angrenzenden Plätzen Willy-Brandt-Platz und Berliner Platz sowie der Einmündungsbereich der Salzdahlumer Straße in den Heinrich-Büssing-Ring. Die Parkanlage „Viewegs Garten“ ist, mit Ausnahme der an die öffentlichen Stren angrenzenden Randbereiche, nicht Teil des Planungsgebietes.

 

Ziel der städteplanerischen Neugestaltung

Ziel der städteplanerischen Neugestaltung ist die Schaffung eines adäquaten Entrees zur Stadt. Zugreisenden, die Braunschweig erreichen, erschließen sich auf den ersten Blick die Vorzüge der attraktiven Innenstadt in keiner Weise; vielmehr offenbaren sich beim Betreten des Bahnhofsvorplatzes ausschließlich sowohl Architektur der 1960er Jahre als auch ein im gleichen Zeitraum entstandener großflächiger Verkehrsraum, der nicht mehr den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung entspricht. Aus dieser, eher als „unwirtlich“, empfundenen Gesamtatmosphäre wird seit Jahrzehnten das Erscheinungsbild des Bahnhofsumfelds durchaus kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert, sodass Maßnahmen zur Aufwertung dieses innenstadtnahen Bereichs rund um den Hauptbahnhof bereits in dem vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) formuliert wurden.

Mit dem Bahnhofsquartier entsteht ein urbanes Quartier mit kurzen Wegen, öffentlichen Orten und Einrichtungen wie die Parks, die grünen Straßenräume und Plätze sowie kulturellen und sozialen Angeboten in Gebäuden und im öffentlichen Raum. Das gegenüber dem Hauptbahnhof geplante „Haus der Musik“ übernimmt dabei nicht nur die Rolle eines ästhetischen Ankerpunktes, sondern bindet die Parkanlage Viewegsgarten an - um die Innenstadt fufig zu erreichen. Das „Haus der Musik“ wird dort sozialer und kultureller Ort.

 

Nachhaltigkeit

Neben den planerischen Aspekten wird im Bahnhofsquartier ein sorgsamer Umgang mit Regenwasser, mit Trockenheit und sommerlicher Hitze, ein verändertes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten sowie begrünte Plätze, Höfe und Straßen anvisiert. Der Klimaschutz soll sich auf allen Ebenen der integrierten Planung abbilden. Dazu gehören die ressourceneffiziente Nutzung des Regenwassers („Schwammstadt“ und „blaugrüne“ Straßen) über ein eigens für das Quartier entwickeltes Energiekonzept bis hin zu einem auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) fokussiertes Mobilitätskonzept mit einem leistungsfähigen ÖV, Fahrradparkhäusern in direkter Nähe zum Hauptbahnhof und einem großgigen Fußwegenetz. (S. dazu auch P. 9, „chste Schritte)

 

Freiraumplanung

In der Freiraumplanung wird eine zusammenhängende Grünstruktur entwickelt. Viewegs Garten rückt aus dem Versteck, die Grünfläche wird vergrößert und mit der Umgebung vernetzt. Es werden Spiel- und Aufenthaltsflächen in Form von sogenannten Intarsien ausgebildet, die gleichzeitig Regenrückhaltung und Regenwasserspeicherung (Schwammstadt) darstellen. Außerdem werden grüne Dächer und grüne Fassaden für die Gebäude gefordert. Es entstehen unterschiedlichste Freiraumtypologien.

 

Mobilitätskonzept und Parken/ MIV

Im Mobilitätskonzept wird ein niedriger zukunftsweisender Stellplatzschlüssel anvisiert, Fahrradabstellplätze für private Grundstücke (Anzahl, Lage, Qualitäten) definiert, Parken in Quartiersgaragen vorgesehen, Carsharing in Quartiersstraßen angeboten und eine Mobilitsstation eingeplant.

Eine Befahrung des direkten Nahbereiches des Hauses der Musik“ mit privaten PKW ist nicht vorgesehen. Bringen und Abholen sollen über die außerhalb des Wettbewerbsgebietes angeordneten Kiss&Ride-Angebote an der Kurt-Schumacher-Stre (Entfernung < 50 m) und am Ring (Entfernung < 100 m in Kombination mit K&R Hbf) sowie für Reisebusse vis á vis des Hauses der Musik“ erfolgen. Hier sollen auch die erforderlichen Behinderten-Parkplätze ausgewiesen werden.

 

In direkter Nachbarschaft zum „Haus der Musik“ sind drei Quartiersgaragen geplant, wobei das Parkhaus über der Stadtbahnwendeschleife (fußufige Entfernung zum „Haus der Musik“ < 300 m) über ein Parkleitsystem priorisiert angefahren werden soll. In diesem sind die notwendigen Einstellplätze für das „Haus der Musik“ unter Berücksichtigung der Planungen im Mobilitätskonzept (Mitarbeitende der Musikschule sowie Besucherinnen und Besucher der Musikschule und des Konzerthauses) vorgesehen. Darüber hinaus wird der Eingang zur Quartiersgarage „Wertgrund“ in direkter Nachbarschaft zum „Haus der Musik“ liegen (Entfernung < 100 m r evtl. auch Reservierungen für VIPs/Personen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf). Um die Flexibilität im Betrieb des Konzerthauses und für besondere Ereignisse zu erhen, sollen zudem eine geringe Anzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück des „Haus der Musik“ selbst vorgesehen werden (VIP, Handwerker etc.).

 

Zertifizierung des Quartiers gem. DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)

Um ein zukunftsfähiges und lebenswertes Quartier zu schaffen, wird erstmalig in Braunschweig eine DGNB-Zertifizierung für Quartiere angestrebt. Die DGNB Zertifizierung ist ein geeignetes Instrument, um klimatische Anforderungen vom Planungsprozess bis zur späteren Umsetzung berücksichtigen zu können. Hierzu wird eine ganzheitliche Betrachtung des gesamten Lebenszyklus mit allen wesentlichen Aspekten des nachhaltigen Bauens vorgenommen, die auf 5 gleichgewichteten Kategorien mit jeweils bis zu 28 Kriterien basieren. Zunächst ist ein Vorzertifikat mit einer Gültigkeit von 3-5 Jahren angestrebt. Dies enthält noch viele Absichtserklärungen.

 

Da neben städtischen Flächen insbesondere Areale der Deutschen Bahn sowie im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße Flächen der „Hansainvest“ von der Planung betroffen sind, wird die Planung in enger Kooperation mit den jeweiligen Grundstückseigentümern entwickelt.

 

Für das Projekt wurde ein Gestaltungshandbuch entwickelt. Der 1. Teil des Gestaltungshandbuchs vermittelt anhand von Leitbildern und atmosphärischen Illustrationen den Geist des neuen Quartiers am Hauptbahnhof –  weg von der autogerechten Stadt hin zu einem menschengerechten lebendigen Quartier in baulicher Dichte und Vielfalt. Es erläutert in anschaulichen Bildern die gedanklichen Hintergründe der Planung und wendet sich an alle Interessierten: an zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner, an mögliche Bauwillige und ArchitektInnen, an PolitikerInnen und Fachleute, die sich für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Braunschweig einsetzen.

 

Die Planung des Bahnhofsquartiers, verbunden mit vielfältigen Fachplanungen, wird aktuell weiter konkretisiert. Die Inhalte des Gestaltungshandbuchs 1 bilden dabei die Grundlage für die anvisierten Hochbau-Wettbewerbe im Bereich des Atriumbummelcenters und dem geplanten Standort für das „Haus der Musik“ an der Südspitze von Viewegs Garten. Um die hohen Ambitionen zukünftig als gebautes Stück Stadt umsetzen zu können, werden für die unterschiedlichen Bereiche noch Vorgaben in einem Gestaltungshandbuch 2, das auf den ersten Teil aufbaut, erarbeitet. Diese werden dann als zu beachtende Regelwerke u.a. für die städtischen Konzeptvergaben, aber auch für nicht städtische Grundstücke entwickelt, damit die beabsichtigten Qualitäten hinsichtlich Baukultur, sozialem Miteinander und nicht zuletzt Klimaschutz z.B. in den Städtebaulichen Verträgen gesichert werden. Die Vorgaben aus den beiden Gestaltungshandbüchern werden soweit planungsrechtlich möglich auch Gegenstand der Örtlichen Bauvorschrift.

 

Wie dargelegt, entsteht mit dem Bahnhofsquartier ein innovatives, lebenswertes und zukunftsgerichtetes Quartier am Mobilitätsknoten Hauptbahnhof, das für die hinter dem Bahnhof liegenden Flächen der Bahnstadt richtungsweisend sein wird.

 

Status der Erstellung des Bebauungsplans für das Bahnhofsquartier

Das Haus der Musik“ wird im künftigen Bebauungsplan mit einer überbaubaren Fläche von ca. 3.300 m² und einer Gebäudehöhe von ca. 26 m auf einer Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich gesichert werden. Daran angrenzend sind gemäß Planungsstand öffentliche Verkehrsflächen vorgesehen.

Neben verschiedenen Gutachten wird gegenwärtig in einem Erschütterungsgutachten untersucht, welche Maßnahmen durchzuführen sind, um das Konzerthaus vor den Erschütterungen des benachbarten Gleisdreiecks der Stadtbahn zu schützen.

Im Laufe des Jahres 2024 ist die Beteiligung der Behörden nach § 4(2) BauGB geplant. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB ist für Mitte 2025 und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist für Ende 2025 vorgesehen.

 

9. Nächste Schritte

 

9.1. Architektenwettbewerb

Die erforderlichen Prozesse für die Erarbeitung des Umsetzungsbeschlusses in 2025 sind in drei Stufen unterteilt:

 

  1. die derzeit laufende Erarbeitung der Inhalte der Auslobung des Architektenwettbewerbs März bis Dezember 2023
  2. die Durchführung des Architektenwettbewerbs Januar bis Ende 2024
  3. die Auswertung der Ergebnisse des Architektenwettbewerbs sowie die Erstellung der abschließenden Gremienvorlage Anfang 2025 bis 2. Jahreshälfte 2025
  4. ergänzend ist ein Betriebs- und Wirtschaftskonzept zu erstellen

 

Ziel des Architektenwettbewerbs ist es, die mit den inhaltlichen Konzepten formulierten Aufträge in eine Planung zu überführen. Neben der Umsetzung des erarbeiteten Gebäudekonzeptes ist die Vernetzung des Gebäudes mit den Freianlagen des Bahnhofquartiers und des Viewegs Gartens unter der Vorgabe der Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten und Mobilitätsansprüchen Teil der Wettbewerbsaufgabe.

Bei der Formulierung der Wettbewerbsaufgabe werden die in der damaligen geänderten Beschlussvorlage vom 21. März 2023 (Drs. Nr.: 23-20743-05) erwähnten Parameter zu Nachhaltigkeit und des Standards Gold der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) berücksichtigt.

Dafür ist ein zweiphasiger hochbaulicher Architektenwettbewerb gem. der Richtlinie für Planungs- Wettbewerbe auszulösen. Die Vorbereitung und Koordinierung der Durchführung des Architektenwettbewerbs, sowie die Auswertung der Ergebnisse für die finale Erstellung der Gremienvorlage für den Umsetzungsbeschluss in 2025, wird durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH betreut. Das begleitende Verfahrensmanagement des Architektenwettbewerbs wurde öffentlich ausgeschrieben und Ende Oktober 2023 an „carsten meier architekten stadtplaner bda“ (cmas) aus Braunschweig vergeben.

 

Der Architektenwettbewerb sieht in der ersten Phase vor, geeignete Architekturbüros dazu zu befähigen, die grundsätzlichen Anforderungen an Ort, Aufgabe und Interaktion im räumlichen Kontext in architektonische Gestaltung zu übertragen. In einer ersten Jurysitzung werden aus den vorgestellten Arbeiten etwa 5 - 10 Entwürfe ausgewählt, die die formulierten Kriterien bestmöglich erfüllen.

In einer zweiten Bearbeitungsphase werden diese Entwürfe weiter ausformuliert und detailliert. Die zweite Jurysitzung kürt dann den Wettbewerbssieger.

Anschließend wird der Siegerentwurf nachbearbeitet.

r die Gremienvorlage zum Umsetzungsbeschluss liegen dann neben einem Wettbewerbsentwurf auch eine geprüfte Investitionskostenschätzung vor.

 

9.2. Beteiligung von Bürgerinnen und rgern

 

Die Verwaltung plant neben der grundsätzlichen Information die Formate der Bürgerbeteiligung sukzessive weiter auszubauen und zu den jeweiligen kommenden Planungsschritten weiterhin partizipative Elemente anzubieten.

 

Quellennachweise:

 

(1)     https://vivace.mbbm-aso.com/de/projekte/

 

(2)     https://crescendo.de/elbphilharmonie-dresdner-kulturpalast/#:~:text=In%20Berlin%20hat%20man%20versucht,%E2%80%9EWeinberg%E2%80%9C%2DPrinzip%20bekannt.

 

(3)     https://www.baunetzwissen.de/akustik/fachwissen/vortragsraeume/kreisfoermige-saalgrundrisse-147931

 

(4)     https://www.pizzicato.lu/finnische-studie-beliegt-vorteile-von-schuhkarton-gegenuber-weinberg/

 

(5)     https://www.mkw.nrw/sites/default/files/documents/2019-01/mkw_nrw_kultur_dritte-orte_merkmale_0.pdf

 

(6)     Adam, Anja (2022): Das Foyer Public des Theater Basel, in: Müller-Brozovic, Irena und Balba Weber, Barbara (Hrsg.), Das Konzertpublikum der Zukunft, transcript Verlag, Bielefeld, S. 205-2016.

 

(7)     https://includi.com/de/?s=bibliothek&post_type=project

 

(8)     Vos, Aat (2021): Einladung ins Analoge: Möglichkeiten öffentlicher Räume, in: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2021), Dritte Orte. Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum, Broschüre zum Förderprogramm, Düsseldorf, S. 40-41.

 

 

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