Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22608
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Sportfunktionsgebäude für den VFL Leiferde hier: Kostenerhöhung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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05.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Baumaßnahme – Neubau eines Sportfunktionsgebäudes für den VfL Leiferde - werden sich Mehrkosten in Höhe von
+ 134.000 €
ergeben.
Der damalige Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 08.12.2021 (DS 21-17378) der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit
1.038.000 €
festgestellt.
Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen
1.172.000 €.
Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:
Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:
Höhere Submissionsergebnisse infolge von Lieferengpässen und Preissteigerungen durch die Corona-Krise und dem Ukraine-Krieg.
Demzufolge ergeben sich durch die dynamische Marktentwicklung Steigerungen bei
Erzeugerpreisen für Holz (Holzständerbauweise des Gebäudes und Fassade) sowie für Trockenbau. Diese beeinflussen den Bauablauf unkalkulierbar sowohl zeitlich als auch finanziell.
Einsparungen zur Reduzierung der Baukosten können nur bedingt aufgezeigt werden. Die Bereitstellung der Mehrkosten ist zur Schaffung der Funktionsfähigkeit der Maßnahme erforderlich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden noch in diesem Jahr auf dem Projekt Sportfunktionsgebäude Leiferde/Neubau (4E.210345) benötigt. Zur Finanzierung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Der Antrag soll dem Rat in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung wird damit begründet, dass der Bau bereits weit fortgeschritten ist und nur noch Restarbeiten anstehen. Um die Schlussrechnung finanzieren zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in 2023 erforderlich.
Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus den beigefügten Anlage ersichtlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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269 kB
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