Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19522-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Sichere Querung der Alten Schulstraße auf Höhe Wendhäuser Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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Anhörung
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23.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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06.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Straße Alte Schulstraße um eine Kreisstraße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Anlass
Die Verwaltung hatte dem Stadtbezirksrat 111 die DS 22-19522-01 vorgelegt und dargestellt, dass die beantragte Querungshilfe zwar planerisch möglich, jedoch nicht vollständig finanziert ist. Eine Umsetzung wird dann möglich, wenn eine ergänzende Finanzierung aus Stadtbezirksratsmitteln Zustimmung findet. Der Bezirksbürgermeister und sein Stellvertreter haben dies aufgegriffen.
Planung
Südlich der Bushaltestelle Wendhäuser Weg, nördlich der Einmündung des Wendhäuser Weges in die Alte Schulstraße wird eine Querungshilfe über die Alte Schulstraße geplant.
Die Fahrbahn ist in diesem Bereich so breit, dass in der Mitte eine Wartefläche von 2,50 m entstehen kann und trotzdem die beiden Einzelfahrbahnen noch ausreichend breit auch für die Aufnahme von breiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen sind.
Die Querungshilfe wird in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. mit taktilen Elementen und differenzierten Bordhöhe ausgestattet, so dass auch sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Personen die Querungshilfe nutzen können.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtbaukosten betragen ca. 50.000 €. Die Finanzierung soll mithilfe von 10.000 € aus den Stadtbezirksratsmitteln 2023 und 8.000 € aus den Stadtbezirksratsmitteln 2024 finanziert werden. Der verbleibende Rest von ca. 32.000 € der Baukosten werden über die Maßnahmennummer 4S.660020 „Globale Umbauten der Stadt" des Haushaltsjahres 2023 finanziert.
Die Realisierung ist in 2024 vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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712,1 kB
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