Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. den östlichen Straßenabschnitt Ölschlägern (Ritterstraße – Ackerhof) dauerhaft als Fußgängerzone einzurichten

2. das Erschließungs- und Verkehrskonzept Magniviertel wie beschrieben umzusetzen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der vorgelegten Planung um eine Verkehrsplanung, für die aufgrund der über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehenden Bedeutung des Magniviertels über die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates hinausgeht.

 

Hintergrund:

Die Verwaltung hat im September 2022 in einer Bürgerbeteiligung im Magniviertel unter anderem in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft Magni e.V. ihre Gedanken zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Aufwertung sowie der verkehrlichen Verbesserung des Magniviertels vorgestellt. Gegenstand der Diskussion war die Verlängerung der Fußgängerzone im Ölschlägern, welche in der Europäischen Mobilitätswoche 2022 bereits für einen Tag im Rahmen eines Parking Day durch Umwidmung der Parkplätze erprobt wurde. Im Mai 2023 wurde die Fußgängerzone Ölschlägern zunächst als experimentelles Modellprojekt zwischen Ritterstraße und Ackerhof eingerichtet (vgl. DS 2320614).

 

Zur Verbesserung des Fußverkehrs auf der Fußgängerzone Ölschlägern wurden im Sommer 2023 auch zwei Querungshilfen baulich hergestellt. Die Querungen wurden dem Behindertenverband Braunschweig e. V. vorgestellt. Der Übergang am Ackerhof wurde als positiv bewertet (9 von 10 Punkten), der Übergang am Magnikirchplatz als deutlich verbessert (5 von 10 Punkten).

 

Parallel zum Experiment Fußgängerzone hat die Verwaltung ein quartiersbezogenes Erschließungs- und Verkehrskonzept erarbeitet, welches die Rückmeldungen aus der öffentlichen Bürgerbeteiligung und die Erfahrungen der Fußgängerzone berücksichtigt.

 

 

 

Evaluation Fußgängerzone Ölschlägern:

Das Experiment Fußgängerzone wurde durch drei öffentliche Veranstaltungen (08.02.2023, 30.03.2023, 23.08.2023) begleitet, um direktes Feedback insbesondere von den Anwohnerinnen und Anwohnern und den betroffenen Geschäftsleuten aufnehmen und Verbesserungen durchführen zu können (z. B. Beschilderung).

 

Die Abschlussveranstaltung fand am 10.10.2023 statt, an dem das Experiment Fußgängerzone Ölschlägern abschließend bewertet wurde. Die folgenden Punkte wurden im Wesentlichen diskutiert:

  • Es wurde zurückgemeldet, dass durch die Einrichtung der Fußgängerzone die lautstarken KFZ-Verkehre über das Kopfsteinpflaster reduziert wurden. Besonders in den nächtlichen Abendstunden ist diese Veränderung positiv aufgefallen.
  • Es wurde zudem festgestellt, dass die freien Flächen im Bereich Ölschlägern von ansässigen Gastronomen und Geschäftsinhabern individuell genutzt und auch von Besuchern gut angenommen wurden.
  • In dem Quartier ist ein öffentlicher Aufenthaltsraum mit positiver Atmosphäre entstanden. Laut Bewohnern waren viele „neue Gesichter“ im Magniviertel wahrnehmbar.
  • Die breite Mehrheit begrüßt die Fußgängerzone. Alternative Konzepte wie der „Shared Space“ Ansatz wurden diskutiert, mit dem Hinweis auf die Zielsetzung einer Verkehrsberuhigung aber letztendlich nicht weiterverfolgt.
  • Im Magniviertel sind die Bedingungen eines großflächigen niveaugleichen barrierefreien Raumes mit einer möglichen ebenerdigen Fläche nicht gegeben und wären nur durch hohe Investitionen und der Gefahr eines Verlustes des Altstadtflairs realisierbar.
  • Einzelne Geschäftsleute bemängelten die fehlenden Parkplätze vor den Geschäften, die den Transport schwerer Gegenstände verkomplizierten. Es gab aber auch Stimmen, die einen Mehrwert einer freien Sicht auf die Geschäfte vertraten.
  • Einzelne Bürgerinnen und Bürger nahmen durch das größere Angebot an Freisitzmöglichkeiten erhöhte Lautstärken in den Abendstunden war. Andere Beteiligte stellten dahingehend keine Problematik fest. Es wurde der Wunsch nach mehr Kontrolle in den Abendstunden geäußert.

 

Zusammenfassend bewertet die Verwaltung das Experiment Fußgängerzone im Ölschlägern sehr positiv. Die Auswirkungen der Fußgängerzone auf betroffene Geschäfte und Anwohnerinnen werden weiter beobachtet. Nachjustierungen sind bei Bedarf möglich.

 

Aufgrund der neu entstandenen Freiräume, der Reduzierung des KFZ-Verkehrs und der gesteigerten Aufenthaltsqualität schlägt die Verwaltung mit Beschlussvorschlag 1 vor, die Fußgängerzone bestehen zu lassen und dauerhaft einzurichten.

 

Erschließungs- und Verkehrskonzept Magniviertel:

Ebenfalls am 10.10.2023 wurde das von der Verwaltung parallel erarbeitete Verkehrs- und Erschließungskonzept Magniviertel im Entwurf vorgestellt und erörtert.

 

Durch die Umsetzung des Erschließungs- und Verkehrskonzeptes Magniviertel, sowie der daraus resultierenden gestalterischen und stadtklimatischen wirksamen Maßnahmen soll das historische Magniviertel weiter gestärkt werden. Schwerpunkt des Konzeptes ist dabei die Neuorganisation des fließenden- und des ruhenden KFZ-Verkehrs im Quartier. Die spezifischen Bedürfnisse der BewohnerInnen, BesucherInnen und UnternehmerInnen, sowie die vorhandene Infrastruktur des Magniviertels wurden bei der Erstellung des Konzeptes berücksichtigt. Eine Erreichbarkeit aller Einrichtungen, Wohnungen und Geschäfte, sowie die Zugänglichkeit für Einsatzfahrzeuge werden weiterhin gewährleistet.

 

Die wesentlichen Ziele des Erschließungs- und Verkehrskonzeptes lauten:

  • Reduzierung der Parksuch- und Durchgangsverkehre
  • Neuordnung des vorhandenen Parkraums für Kurzzeitparken und BewohnerInnen
  • Verbesserung des Fußverkehrs und der Aufenthaltsqualität

 

Unter Berücksichtigung der Bürgerwünsche nach verringerten Parksuchverkehren und um bestimmte Bereiche von Durchgangsverkehren zu entlasten, wird die Verkehrsführung optimiert. Abbildung 1 zeigt die derzeitige und geplante Verkehrsführung und stellt diese gegenüber (ausführliche Darstellung s. Anlage). Mit den neuen „Schleifenlösungen“ werden Verkehre effizienter geführt, die Erreichbarkeit bleibt überall bestehen.

 

 

   Bestand                 Planung

 Abbildung 1 Gegenüberstellung Bestand/Planung der Verkehrsführung

 

Konkrete Veränderungen der Verkehrsführung:

  • Die Geschäftsstraße Ölschlägern (südlich) ist über den Eingang Ackerhof nach wie vor erreichbar. Die Verkehre werden auf direktem Weg über die Karrenführerstraße ausgeleitet.
  • Um Abkürzungsverkehre zu unterbinden wird die Einbahnstraßenreglung der Ritterstraße zwischen Klint und Kuhstraße umgedreht.
  • Die Durchlässigkeit der Kuhstraße für den MIV wird unterbrochen (Modal-Filter), um Durchgangsverkehre zu vermindern. Durch diese Maßnahme erfolgt eine Teilung der Kuhstraße. Dadurch entsteht ein neues Potential für Aufenthaltsflächen im Quartier.
  • Mit der Änderung der Verkehrsführung Mandelnstraße Richtung Karrenführerstraße (Einbahnstraße), werden die Verkehre direkt aus dem Quartier Richtung Magni-Tiefgarage geleitet. Parksuchverkehre werden so in die richtige Richtung geleitet.
  • Die Einfahrt in das Magniviertel über die Karrenführerstraße ist zukünftig nicht mehr möglich (Sackgasse ohne Wendemöglichkeit). Ausnahmen bestehen für (Liefer)Verkehre ausschließlich mit dem Ziel der Belieferung des ehemaligen Galeria-Gebäudes und mit Ziel des privaten Parkhauses Karrenführerstraße.
  • Über die Einfahrt Jodutenstraße konnten bislang nur der Parkplatz Klint/Jodutenstraße erreicht werden. Zukünftig wird über die Einfahrt Jodutenstraße auch die Kuhstraße erreichbar sein.

 

Mit Umsetzung dieser Bestandsveränderungen lassen sich kurze und kompakte Erschließungsschleifen etablieren und Verkehre dadurch auf ein erforderliches Minimum beschränken. Die Maßnahmen werden signifikant zur Zielerreichung einer Reduzierung von Parksuch- und Durchgangsverkehren im Quartier beitragen.

 

Optimierungspotential besteht im Magniviertel ebenfalls beim Thema des ruhenden Kfz-Verkehrs. Daher ist im Verkehrs- und Erschließungskonzept auch eine Neuordnung des vorhandenen Parkraumes für Kurzzeit- und Bewohnerparken vorgesehen. Mit einer klaren Zuordnung von spezifischen Parkplätzen je Straßenzug, lassen sich dabei Parksuchverkehre im Maginiviertel strukturieren und reduzieren.

 

Die Neuverteilung der ruhenden Kfz-Verkehre wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessengruppen (Bewohner, Besucher, etc.) im Quartier angeordnet. Die Abbildung 2 stellt die Verteilung der verschiedenen Parkplätze im Bestand und in der Planung gegenüber. Die Parkplätze auf dem Löwenwall sowie die Parkplätze entlang der Auguststraße bleiben von Veränderungen unberührt.

 

  Bestand                 Planung

 Abbildung 2 Gegenüberstellung Bestand/Planung der Parkplatzbestände

 

Auf den betrachteten Straßenabschnitten des Magniviertels stehen zurzeit 100 öffentliche Parkplätze sowie 79 Bewohnerparkplätze zu Verfügung. Es gibt zudem 5 Behindertenparkplätze und einen Carsharing-Parkplatz. Dabei sind Bewohner- und Kurzzeitparkplätze in den einzelnen Straßenzügen oftmals gemischt und wenig strukturiert.

 

Konkrete Veränderungen der Parkplatzzuordnung:

  • Mit Umsetzung des Konzeptes werden Bewohnerparkplätze wohnstandortnah angeordnet, so z. B. auf der Ritterstraße, der Schloßstraße und im Klint.
  • Durch Umstrukturierung des Parkraums für Kurzzeit- und Bewohnerparken können im Klint Bewohnern zusätzliche Parkplätze bereitgestellt werden. In der Schloßstraße werden die beiden öffentlichen Stellplätze in Bewohnerparkplätze umgewandelt. Die im Zuge des Experimentes Fußgängerzone Ölschlägern neu organisierte Ritterstraße (ausschließlich Bewohnerparkplätze) bleibt bestehen.
  • Der Parkplatz Klint/Jodutenstraße wurde bei der Planung der Neustrukturierung mit Blick auf die Grundschule Klint gesondert betrachtet und für die Öffentlichkeit vorbehalten, um u. a. ein schnelles Ausfahren über die Jodutenstraße zu ermöglichen.
  • Öffentliche Parkplätze (Parken mit Parkschein) wurden bei der Neuverteilung des ruhenden Verkehrs in räumlicher Nähe zu Gastronomie, Einzelhandel, Büros und Hotels konzentriert. Im Ölschlägern (südlich) werden sämtliche öffentliche Parkplätze beibehalten. Weitere öffentliche Parkplätze werden im Bereich der Kuhstraße berücksichtigt (z. B. für Büros und Hotels).
  • Durch die Änderungen der Verkehrsführung entfallen drei öffentliche Parkplätze auf der Kuhstraße durch den Modal-Filter.

 

Den Bewohnern werden aufgrund hoher Parkplatzbedarfe durch die Umstrukturierung mehr Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Anzahl und Anordnung von Behinderten-Parkplätzen wird auch weiterhin bedarfsgerecht und punktuell erweitert. Der Carsharing-Parkplatz bleibt unberührt, ein möglicher Ausbau wird durch die Verwaltung begrüßt. Fahrradabstellanlagen werden im Magniviertel ausgeweitet, in erster Instanz entstehen weitere Abstellanlagen in der neuen Fußgängerzone Ölschlägern.

 

Auch nach der Neuordnung (Abbildung 2) werden Parkplätze weiterhin bedarfsgerecht und nachfrageorientiert betrachtet und angepasst.

 

Die gesamte Beschilderung im Magniviertel wird mit Umsetzung des Konzeptes auf Vereinheitlichung und Reduzierung überprüft.

 

Eine weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung und Entschleunigung wird die Umsetzung einer Tempo 20-Zonenreglung (ursprünglich Tempo 30-Zone) sein. Diese scheint für das Magniviertel mit seiner ganz besonderen Charakteristik sinnvoll zu sein. Bestehende Fußngerzonen und Spielstraßen bleiben von der Regelung unberührt.

 

Fazit:

Durch die Umsetzung des Erschließungs- und Verkehrskonzeptes wird nach Ansicht der Verwaltung das Magniviertel weiter gestärkt und gleichzeitig die Erreichbarkeit gesichert. Infolge der Neustrukturierung des vorhandenen Parkraums und Änderungen der Verkehrsführung kann das Ziel der Reduzierung von Parksuch- und Durchgangsverkehren erreicht werden. Zudem wird die Aufenthaltsqualität im Magniviertel für BesucherInnen und AnwohnerInnen durch weniger lautstarken Verkehr und mehr verfügbare Freiflächen erhöht.

 

Die Abschlusspräsentation mit weiteren Details zur Fußgängerzone und dem Erschließungs- und Verkehrskonzept ist dem Anhang zu entnehmen.

 

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Anlagen

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