Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22685
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2023 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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07.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210345 – Sportfunktionsgeb. Leiferde/Neubau
Sachkonto 421110 Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210345 – Sportfunktionsgeb. Leiferde/Neubau
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Auf dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 94.000,00 € und überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023 (Aufwendungen/Auszahlungen): 0,00 €
Haushaltsreste 2022/2023 (Aufwendungen / Auszahlungen) 800.000,00 €
überplanmäßig beantragter Aufwand 2023: 94.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlung 2023: _ 40.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 934.000,00 €
Der Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss zum Neubau des Sportfunktionsgebäudes VFL Leiferde wurde im damaligen Bauausschuss am 08.12.2021 (DS 21-17378) mit Gesamtkosten von 1.038.000 € gefasst.
Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten in Höhe von 134.000 € ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind.
- Höhere Submissionsergebnisse infolge von Lieferengpässen und Preissteigerungen durch die Corona-Krise und dem Ukraine Krieg
- Demzufolge ergeben sich durch die dynamische Marktentwicklung Steigerungen bei Erzeugerpreisen für Holz (Holzständerbauweise des Gebäudes und Fassade) sowie für Trockenbau. Diese beeinflussen den Bauablauf unkalkulierbar sowohl zeitlich als finanziell.
Es wird nunmehr von Gesamtkosten von 1.172.000 € ausgegangen, die zum Beschluss im Ausschuss für Planung und Hochbau am 05.12.2023 vorgelegt werden sollen (DS 23-22608).
Der Neubau ist bereits im Oktober 2023 in Betrieb genommen worden. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 134.000 € werden noch in diesem Jahr benötigt, um die Schlussrechnungen zur finanzieren. Zur Finanzierung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit der Finanzierung wird damit begründet, dass der Bau bereits weit vorangeschritten ist und nur noch Restarbeiten ausstehen.
Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung:
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 4E.210148.00.500.213 / 787110 | GS Völkenrode / Sanierung / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 40.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210148.00.505 / 421110 | GS Völkenrode / Sanierung / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen | 10.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210344.00.505 / 421110 | Rathaus-Altbau/Einr. Barrierefreiheit / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 34.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210434.01.505 / 421110 | SpA Rote Wiese/San. Tennishalle / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 50.000,00 |
2. Teilhaushalt Fachbereich Schule
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.40 Neu – Förderprogramm – Lernräume der Zukunft /Beschaffung
Sachkonto 422220 Geringwertige Vermögensgegenstände 250-1000 EUR
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 125.200,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 125.200,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 125.200,00 €
Mit dem Erlass des Kultusministeriums vom 19.08.2023 – 54-80263-2.1 wurde die Richtlinie über die Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentren veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es Medienzentren möglich, im Rahmen einer 100% Finanzierung des Bundes und des Landes einen Förderantrag in Höhe von bis zu 200.000 € zu stellen.
Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung an Schulen ist auch das Angebot des Medienzentrums als Dienstleister der Schulen anzupassen. Unter anderem wird im Sek. II Bereich das Fach Informatik als Pflichtfach eingeführt. Dies hat einen massiv steigenden Bedarf an Robotik-Sets zur Folge. Auch treten Themen wie VR/AR und additive Fertigungsprozesse immer stärker im Bildungsbereich in den Vordergrund, was eine Ausweitung des entsprechenden Gerätebestandes erforderlich macht.
Das Medienzentrum der Stadt Braunschweig plant Ausgaben in Höhe von rd. 125.200 €. Hiervon soll sich ein Großteil auf den Bereich VR / AR, Robotik und digitale Sensoren beziehen. Darüber hinaus sollen für den Bereich der Fertigungsprozesse als auch für den Verleih zusätzliche Geräte angeschafft werden.
Der Förderantrag musste bis zum 31.10.2023 beim regionalen Landesamt für Schule und Bildung gestellt sein. Ohne die Fördergelder hat die Finanzierung der Neuausstattung bzw. der Ausweitung des Gerätebestandes zulasten der Stadt Braunschweig zu erfolgen.
Der Bescheid zur Förderung liegt noch nicht vor. Um mit den ersten Vorbereitungen jedoch starten zu können, sind Haushaltsmittel in Höhe von 125.200 € erforderlich. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel hat außerplanmäßig zu erfolgen, da für Lernräume der Zukunft keine Finanzmittel eingeplant wurden. Aus den oben genannten Gründen wird die Finanzierung der Maßnahmen als sachlich und zeitlich unabweisbar angesehen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel ist jedoch, dass Fördergelder in Höhe von 125.200 € tatsächlich eingebracht werden können.
Zur Zwischenfinanzierung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4S.000021.01.505 / 427193 | Ref. 0120: Strukturförderung/EU-Maßn / IM sonstige Sachaufwendungen. | 125.200,00 |
3. Teilhaushalt Fachbereich Schule
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Kostenart 427110 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Kostenstelle 400-3000 Planung und Bildung
Für den Teilergebnishaushalt des Fachbereiches Schule werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 140.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 140.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 140.000,00 €
Aus den oben genannten Haushaltsansätzen werden u. a. zwei Vorbereitungskurse einschließlich Sprachstandserhebungen im Rahmen der Schulbildungsberatung Braunschweig - SchuBS für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche finanziert. Die dafür erforderlichen Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 durch die Polititk eingebracht und dauerhaft im Budget des Fachbereiches Finanzen hinterlegt. Mit der Durchführung wurde die VHS Braunschweig per Dienstleistungsvertrag beauftragt. Mit Mail vom 9. November 2023 wurde nun die Jahresrechnung der VHS Braunschweig für die beiden Vorbereitungskurse aus 2023 in Höhe von 140.000,00 Euro avisiert. Daneben liegen noch weitere Rechnungen für Vorbereitungs- bzw. Sprachkurse in 2023 vor (rd. 65.000 Euro), die ebenfalls aus dem Budget des Fachbereiches Schule beglichen werden müssen vor. Auch steht die Rechnungstellung für die Alphabetisierungskurse aus 2023 noch aus.
Aus Gründen der inhaltlichen Projektverantwortlichkeit sowie der Haushaltsklarheit werden die Aufwendungen ab diesem Haushaltsjahr aus dem Budget des Fachbereiches Schule beglichen. Die dafür vorgesehenen Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht aus dem Budget des Fachbereiches Finanzen in das Budget des Fachbereiches Schule überführt. Da zwischen beiden Budgets keine gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben ist, müssen die Ansätze nun im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe umgesetzt werden, um die aufgelaufenen Rechnungen aus dem Budget des Fachbereiches Schule begleichen zu können.
Zur Deckung dienen die Planansätze für die Kurse im Budget des Fachbereiches Finanzen.
Deckung:
Art der Deckung | Produkt / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 1.25.2710.01 / 431510 | Volkshochschulen / Zuschuss an verb. Unternehmen | 140.000,00 |
