Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22553
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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01.12.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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05.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Die Förderrichtlinien „Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom", "Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand" und "Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand" des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen werden in der jeweils vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Gesamtfördersumme in Höhe von 500.000 € für das Jahr 2024 wird dahingehend aufgeteilt, dass bis zum 30. Juni 2024 maximal 200.000 € für die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 können auch weitere steckerfertige PV-Anlagen gefördert werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen ohne erneute
Gremienbeteiligung durchzuführen."
Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.
Sachverhalt:
Mit dem Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen fördert
die Stadt Braunschweig seit 2012 die Reduktion lokaler Treibhausgasemissionen
durch Umstellung der Energieerzeugung auf regenerative Energien in privaten Haushalten.
Das Förderprogramm ist eine etablierte und erfolgreiche Maßnahme des städtischen
Klimaschutzes und wird von den Bürger*innen der Stadt in hohem Maße nachgefragt. Das
Förderprogramm leistet zudem einen Beitrag zur lokalen Wirtschaftsförderung im Bereich
regenerativer Energien.
Unter Bezugnahme auf die geänderten Förderkulissen der Bundesförderung im
bisherigen Verlauf des Jahres 2023 sowie unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus den
Antragsprüfungen des Förderjahres 2023 schlägt die Verwaltung eine
erneute Anpassung der Förderrichtlinien für das Jahr 2024 vor.
Folgende Änderungen sind beabsichtigt:
Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung und Mieterstrom
Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen wurde zusammengefasst und auf 200 € reduziert. Sie gilt zukünftig für Anlagen mit einer Ausgangsleistung des Wechselrichters von mindestens 0,35 kWp bis maximal 0,8 kWp. Damit wird finanziell auf sinkende Marktpreise und bezüglich der maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters auf eine sich im Jahr 2024 verändernde Gesetzesgrundlage reagiert.
Um auf die fortbestehend angespannte finanzielle Situation von (Sozial)-Leistungsbeziehenden (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld und BAföG) zu reagieren, wird bei Antragstellenden, die nachweislich zum Zeitpunkt der Antragstellung zum Bezug der genannten Leistungen berechtigt sind, die Förderung für steckerfertige PV-Anlagen um bis zu 150 € erhöht. Die daraus resultierende maximale Förderhöhe von 350 Euro darf die Gesamtkosten dabei jedoch nicht überschreiten.
Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung und Mieterstrom“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.
Förderrichtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand
Im Bereich der regenerativen Wärme im Bestand werden Solarthermieanlagen zukünftig ab 3 m² Bruttokollektorfläche mit 500 € unterstützt. Dies gilt sowohl für Anlagen
mit oder ohne Heizungsunterstützung.
Der Fördersatz für Brauchwasserwärmepumpen wird auf Grund einer angepassten Bundesförderung auf 500 € reduziert. Durch die Förderung von Brauchwasserwärmepumpen wird indirekt der Einbau von Luft/Luft-Wärmepumpen mitgefördert. Diese sind ein kostengünstiger und klimafreundlicher Ersatz von Gas-Etagenheizungen, machen jedoch eine zusätzliche Anlage zur Warmwasserbereitung (z. B. eine Brauchwasserwärmepumpe) notwendig.
Auf Grund eines Förderprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA), welches Schulungen zum Einbau von Wärmepumpen nach VDI 4645 mit einem Fördersatz in Höhe von 90 % unterstützt, wird dieser Förderschwerpunkt im städtischen Förderprogramm gestrichen.
Die Einrichtung des Förderschwerpunktes im Förderprogramm 2023 hat dazu beigetragen, dass die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Fortbildungen in diesem Bereich nun auch in Braunschweig anbietet.
Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.
Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand
In Anbetracht der verbesserten Förderkulisse ab 2024 auf Bundesebene, muss auch die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand angepasst werden. Dies betrifft jedoch nur den städtischen Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dieser richtet sich weiterhin nach der Fördersumme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA). Da die förderfähigen Kosten vom BAfA jedoch temporär auf 60.000 Euro erhöht werden und somit eine maximale Fördersumme von 18.000 Euro ermöglicht wird, reduziert sich die städtische Förderhöhe auf 25 % (entspricht maximal 4.500 Euro städtische Förderung)
Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.
Aufteilung der Fördermittel:
Die Nachfrage nach Förderungen für steckerfertige PV-Anlagen hält an. Im Förderjahr 2023
wurden insgesamt 741 steckerfertige PV-Anlagen beantragt. Damit war bereits ein großer
Teil der für das Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Fördersumme in Höhe von 500.000 €
kurz nach der Öffnung des Förderprogramms gebunden.
Da Vorhaben wie Mieterstrom, der Einbau von Wärmepumpen und auch die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen im Vergleich zum Erwerb und der Installation von steckerfertigen PV-Anlagen eine längere Vorbereitungszeit benötigen schlägt die Verwaltung vor, zunächst maximal 200.000 € für die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen.
Somit haben die Interessent*nnen der weiteren Förderschwerpunkte ausreichend Zeit, um einen Antrag zu stellen und die geforderten Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Nach Ablauf des 31. Juni 2024 wird der Fördertopf wieder zusammengelegt, sodass bei entsprechenden verfügbaren Fördermitteln auch weitere steckerfertige PV-Anlagen gefördert werden können. Sollte das Antragsvolumen die für steckerfertige PV-Anlagen verfügbare Fördersumme in
Höhe von 200.000 € überschreiten, wird eine Warteliste eröffnet, die nach Ablauf des 31.
Juni 2024 bei der Verfügbarkeit weiterer Fördermittel entsprechend vorrangig berücksichtigt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,4 kB
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