Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22642-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 21.11.2023 wird durch die Liegenschaftsverwaltung wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

Zur Sicherung des Grundstücks im Verkaufsfall hat der Rat der Stadt Braunschweig am 29.09.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Braunschweig vom 06.11.2020, eine Vorkaufsrechtssatzung für städtebauliche Maßnahmen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen. In dem Bereich dieser Satzung liegt auch das angefragte Grundstück. Die Eigentümerin des Garagengrundstücks ist verstorben. Die Erbfolge ist grundbuchlich noch nicht geregelt.

 

Die Verwaltung wird die Gespräche mit den rechtmäßigen Erben fortsetzen.

 

Zu 2.

Die bisherige Mieterin einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Hagen, Flur 1, Flurstück 307/3 -gelegen Böcklinstraße ist verstorben. Die Abwicklung des ehemals bestehenden Mietverhältnisses, insbesondere der Abriss der auf dem Grundstück aufstehenden Garagen, wird erfolgen, sobald die Rechtsnachfolge der Mieterin geklärt ist.

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