Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-22762

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Gestaltungsbeirat der Stadt Braunschweig wurde 2013 auf Initiative der SPD-Fraktion (Antrag 2101/2012) im damaligen Planungs- und Umweltausschuss eingerichtet. Nach bis heute gültiger Geschäftsordnung sollte sich der Gestaltungsbeirat ausschließlich mit gestalterischen Fragen zu den beiden Wohnbauprojekten „Langer Kamp“ und „rdliches Ringgebiet Taubenstraße beschäftigen. Das Wohnbauprojekt „Langer Kamp“ ist abgeschlossen, das Projekt „rdliches Ringgebiet Taubenstraße“ weit vorangeschritten.  Die Gestaltqualität vieler Einzelmaßnahmen in diesen Wohnbauprojekten konnte durch die Arbeit des Gestaltungsbeirats verbessert werden. Die Beratungsintensität hat in den letzten Jahren aber deutlich abgenommen, nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass einige Vorhaben im Baugebiet Nördliches Ringgebiet auch ohne Befassung des Beirats genehmigt werden konnten.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Neuausrichtung des Gestaltungsbeirats erforderlich, der zukünftig nicht mehr projektbezogen auf Wohnbaugebiete begrenzt beraten, sondern thematisch breiter aufgestellt werden soll. Unter dem Eindruck aktueller und akuter wirtschaftlicher und klimapolitischer Fragestellungen beim Thema Bauen ist diese Neuausrichtung des Gestaltungsrats aus Sicht der Bauverwaltung sinnvoll und zukunftsorientiert. Als beratendes unabhängiges Sachverständigengremium wird der Gestaltungsbeirat künftig den Oberbürgermeister, die politischen Gremien, den Stadtbaurat und die Verwaltung in Fragen der resilienten, klimagerechten und nachhaltigen baulichen und städtebaulichen Entwicklung unterstützen. Ziel ist es, die architektonischen und städtebaulichen Qualitäten des Stadtbilds zu sichern und mit den aktuellen Klimazielen in Einklang zu bringen. Besondere Beachtung soll dabei das ressourcenschonende Bauen erhalten. Die Erhaltung vorhandener Bausubstanz sowie der Um- und Weiterbau bestehender Gebäude im Hinblick auf die im Rohbau gebundene Graue Energie“ sollen dabei stärkere Bedeutung erfahren.

 

Der Gestaltungsbeirat wird in Zukunft beratend Stellung nehmen zu einzelnen aktuellen Bauprojekten und Planungen mit besonderer städtebaulicher und/oder gestalterischer Bedeutung für das Stadtbild und die Stadtstruktur Braunschweigs. Weiterhin gibt er glichst frühzeitig Empfehlungen im konzeptionellen Vorfeld von konkreten Planungen.  Dies kann z. B. die Beteiligung zu Auslobungen von Wettbewerbsverfahren und zudem auch die begleitende Bewertung der daraus resultierenden Ergebnisse umfassen. Der Gestaltungsbeirat kann dabei Prozesse hinterfragen und fördert damit auch die Planungskultur. Er will und hat keine Entscheidungskompetenz, sondern versteht sich vielmehr als offenes Diskussionsforum unter Einbeziehung aller Fachbeteiligten, das anschließend Hinweise, Kriterien oder Leitlinien formuliert.

 

Der Beirat setzt sich aus fünf Personen zusammen. Ihm gehören an: der Stadtbaurat als festes Mitglied des Gestaltungsbeirats sowie vier externe unabhängige Fachleute mit besonderer Qualifikation auf den Gebieten Städtebau, Landschaftsplanung, Architektur, Gebäudetechnologie und ressourcenschonendes Bauen, die regelmäßig möglichst zeitversetzt wechseln und für maximal sechs Jahre durch den Stadtbaurat berufen werden. Der Dezernent für Umwelt, Stadtgrün, Sport und Hochbau kommt bei Themen aus den Fachbereichen Hochbau bzw. Grün- und Freiraumplanung r diese Sitzungen als gleichwertiges Mitglied hinzu. Die Sitzungen des Beirates sind nicht-öffentlich. Seitens der Verwaltung können die jeweils fachlich involvierten Personen teilnehmen. Die planungspolitischen Sprecher/innen der jeweils drei größten Ratsfraktionen haben ebenfalls das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen und an der Diskussion mitzuwirken. Der Gestaltungsbeirat soll nicht über Projekte entscheiden sondern durch eine fachlich inhaltliche Diskussion die Projekte weitervoranbringen. Der Ausschuss für Planung und Hochbau erhält einen regelmäßigen Bericht über die Empfehlungen des Beirats. Dadurch werden die Arbeitsweise und die Diskussionsergebnisse des Beirats öffentlich und transparent.  

 

Neben dem Stadtbaurat können alle ständigen Vertreter/innen der Verwaltung und der Politik im Gestaltungsbeirat Themen für die Sitzungen vorschlagen.

 

Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats wird künftig im Referat Stadtbild und Denkmalpflege angesiedelt.

 

Die Finanzierung der Beiratssitzungen ist aus vorhandenen Haushaltsmittel möglich.  Entsprechende Mittel werden aus dem bisher für den Gestaltungsbeirat zuständigen Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation übertragen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Entwurf der neuen Geschäftsordnung und der Übersicht über das künftige Aufgabenspektrum des Gestaltungsbeirats.

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Anlagen

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