Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22731
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Bahnhaltepunkt Bienrode", BI 41 Stadtgebiet zwischen Waggumer Straße, Herrmann-Schlichtung-Straße, Gerhard-Borchers-Straße und Forststraße Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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25.01.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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07.02.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass
Im deutschen Eisenbahnnetz wurden ab den 1960er Jahren zahlreiche Bahnhöfe und Haltepunkte aufgegeben. Ursache war meistens der wachsende Individualverkehr und die mittlerweile überholten Planungsprinzipien der „autogerechten Stadt“, verbunden mit Rationalisierungen im Eisenbahnbetrieb.
Ausgelöst durch das kontinuierliche Bevölkerungswachstum, die gleichzeitige Urbanisierung der peripheren Stadtteile in den vergangenen Jahren und die Herausforderungen der Klimakrise, ist der Mobilitätswandel für Braunschweigs Zukunftsfähigkeit von hoher Bedeutung. Damit eine nachhaltige Mobilitätsplanung als wesentliche Voraussetzung für eine lebenswerte Stadt gelingt, ist etwa die Verlagerung des städtischen Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr auf den klima- und ressourcenschonenden Umweltverbund aus Bus, Bahn, Fahrrad- und Fußverkehr entscheidend. Hierfür müssen umfangreiche Anreize geschaffen werden, die darauf abzielen, dass öffentliche Verkehrsmittel für einen möglichst großen Teil der Stadtgesellschaft attraktiv sind und dementsprechend viel genutzt werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms „Stationsoffensive“ werden in den nächsten Jahren innerhalb des Stadtgebiets drei Bahnstationen reaktiviert bzw. neu gebaut. Dazu zählt auch der Bahnhaltepunkt im Ortsteil Bienrode.
Die neue Verkehrsstation im Norden Braunschweigs bietet dem Wohnort und der örtlichen Wirtschaft neue Perspektiven. Zum einen werden die Einwohnerinnen und Einwohner von Bienrode und umliegenden Ortslagen eine zentral gelegene, hochwertige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr mit direkten Umsteigemöglichkeiten zum Fernverkehr bekommen. Zum anderen wird die Station das Tor des Schienenpersonennahverkehrs zum Braunschweiger Flughafen und dem Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A2 sein, sodass dort ansässige Forschungseinrichtungen und Unternehmen eine optimale Verkehrsanbindung erhalten.
Grundlagenermittlung
Zur Planung der Verkehrsstationen in Braunschweig hat der Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) mit der Deutschen Bahn DB Station und Service AG (DB S&S) sowie der DB Netz AG (DB Netz) eine Vereinbarung geschlossen. Für die eisenbahntechnischen Anlagen liegt die Federführung der Verfahren beim RGB und der DB, die Federführung für die Umfeldplanungen liegt bei der Stadt.
Mit DS 22-20205 wurden die Ergebnisse einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie und weiterer planungsrelevanter Informationen im April/Mai 2023 vorgestellt. Der Fortführung einer städtischen Umfeldplanung zum Verknüpfungspunkt in Bienrode wurde zugestimmt (Grundsatzbeschluss). Die Verwaltung wurde außerdem durch den AMTA beauftragt, die Umfeldplanung zur städtischen Anbindung an den Haltepunkt weiter zu führen und zu konkretisieren.
Planungsabsichten
Aufgrund der hohen Erschließungswirkung für Bienrode selbst – das Fahrgastpotenzial wird auf ca. 750 Ein- und Aussteiger pro Tag bis 2050 prognostiziert – wurde von der DB S&S und dem RGB eine möglichst zentrale Lage des Haltepunktes in Bienrode zwischen den Bahnübergängen Bienrode I (Forststraße) und Bienrode II (Waggumer Straße) ermittelt. Hier besteht bereits eine direkte Führung des Rad- und Fußverkehrs, die entlang des Haltepunktes weiter ausgebaut wird. Die Haupterschließung des neuen Verknüpfungspunktes erfolgt über die Forststraße. Eine Anknüpfung an den bestehenden Wendehammer der Gerhard-Borchers-Straße wird als verschwingende Verbindungsstraße parallel zur bestehenden Lärmschutzwand geführt und bietet für die in Anspruch genommenen Gewerbeflächen einen Flächenzuschnitt, der dem dort ansässigen Unternehmen weitere Entwicklungsspielräume ermöglicht und die zusammenhängende Nutzbarkeit der Restflächen nicht einschränkt.
Im Rahmen einer integrierten und attraktiven Umfeldplanung ist geplant, den Haltepunkt Bienrode zu einer Mobilitätsstation auszubauen. Nach Untersuchungen der verkehrlichen Machbarkeitsstudie ist eine parallele Lage des ÖV-Haltepunktes (Bushalt) zum Bahnsteig der DB angedacht, die den direkten Umstieg begünstigt. Ferner sind sowohl geschützte Abstellanlagen für den Radverkehr als auch Stellplätze für den Kfz-Verkehr (Planungsidee ggf. Aufstockung als Parkpalette) vorgesehen. Ebenfalls sollen Taxistände und ein Kiss&Ride Parkplatz realisiert werden. Im Zuge der weiteren Planung sollen unter anderem neue Anforderungen und Aspekte der blau-grünen Infrastruktur betrachtet werden.
Planungsrechtliche Situation
Die Entwicklungsflächen zur Umfeldplanung des Bahnhaltepunkts in Bienrode betreffen die Geltungsbereiche der beiden rechtsverbindlichen Bebauungspläne WA 70 „Forschungsflughafen-West“ und BI 39 „Forschungsflughafen-Nordwest“. Die darin festgesetzten Sondergebiete stehen einer Nutzung als Mobilitätsstation und der erforderlichen Verkehrsflächen aktuell entgegen. In Anbetracht dessen ist eine Überplanung der beiden Bebauungspläne im Bereich des Verknüpfungspunktes erforderlich.
Da der erforderliche räumliche Umfang der Planung mit den Ergebnissen der verkehrlichen Machbarkeitsstudie noch nicht abschließend feststeht, sind spätere Änderungen des Geltungsbereiches nicht ausgeschlossen. Er umfasst derzeit eine Fläche von rd. 2,8 ha. Für eine Realisierung des Verknüpfungspunktes muss auf Sondergebiet, dass gewerblich nutzbar ist, zurückgegriffen werden. Die Flächen befinden sich teils im Eigentum der GGB und teils im privaten Eigentum, mit dem privaten Eigentümer ist die Stadt in Verhandlung über einen alternativen Grundstückszuschnitt. Die benötigten Sondergebietsflächen unterliegen einer Förderung (Avionik-Cluster).
Die konkrete Planung des Verknüpfungspunktes einschließlich grundlegender gutachterlicher Untersuchungen und Fachplanungen sowie die weiteren Grundstücksverhandlungen erfolgen parallel zur Bebauungsplanaufstellung.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gilt der Flächennutzungsplan der Stadt Braunschweig in der Form der Neubekanntmachung vom 6. Oktober 2005. Er stellt in seiner derzeit wirksamen Fassung für das Plangebiet und sein näheres Umfeld neben der nachrichtlich übernommenen Trasse für den Schienennahverkehr mit Haltepunkt eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Flughafenbezogenes Gewerbe und Forschungseinrichtungen (Forschungsflughafen Braunschweig)“ sowie Grünflächen dar. Darüber hinaus grenzen nach Norden und Westen Wohnbauflächen an. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nur in den Grundzügen und nicht parzellenscharf dar. Im Bebauungsplan ist beabsichtigt, neben dem eigentlichen Haltepunkt überwiegend Flächen für örtlichen Straßenverkehr und ruhenden Verkehr festzusetzen, die im Flächennutzungsplan nicht selber dargestellt werden, aber aus den dargestellten Flächen entwickelt werden können. Damit kann der Bebauungsplan gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Bahnhaltepunkt Bienrode“, BI 41.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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