Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22879-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 12. Januar 2024 (Drs. Nr. 24-22879) wird wie folgt

Stellung genommen:

 

Vorweggeschickt sei, dass die Studie „Bedarfs- und Potenzialanalyse“ von der Verwaltung in

Auftrag gegeben worden ist, um die Notwendigkeit für eine Ergänzung der kulturellen

Infrastruktur zu überprüfen. Das Büro actori hat den Nachweis erbracht und Empfehlungen

ausgesprochen. Der Ratsbeschluss vom 21. März 2023 hat die Verwaltung beauftragt,

Konzepte zur Vorbereitung eines Architekturwettbewerbs zu entwickeln. Um die

Beschaffenheit des Konzertsaals sowie die Struktur des Saals für die Musikschule zu

definieren, bedurfte es anderer Spezialisten und Fachleute mit entsprechender Expertise.

Dazu hat die Verwaltung sowohl Orchestermanager als auch Veranstalter, insbesondere aus

dem U-Sektor eingeladen; entscheidend war jedoch Expertise für die Akustik zu generieren.

Dazu wurde, wie in der Mitteilung zum AfKW ausführlich dargestellt, das Büro Müller BBM

eingeschaltet.

 

Die Expertise der unterschiedlichen Fachleute hat zum Konzept geführt, das dem AfKW am

06.11.2023 sowie am 16.11.2023 vorgestellt wurde.

Zu erwähnen ist, dass sowohl für die actori-Studie als auch für die spätere

Konzeptentwicklung Vertreter der Agentur Undercover beratend hinzugezogen wurden. Alle

in den Workshops von Fachleuten gegebenen Hinweise, Ratschläge, Ideen und

Anforderungen sind vollumfänglich eingeflossen und Bestandteil des Konzepts. Im Ergebnis

ist die Notwendigkeit einer Festbestuhlung von allen Beteiligten unterstrichen worden. Siehe

hierzu auch die näheren Ausführungen in den jeweiligen Antworten.

 

Zu 1.: Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ratsgremium wurde die Entscheidung über

einen definitiven Wechsel von flexibler Bestuhlung hin zu einer nicht-flexiblen Möblierung

getroffen?

 

Es ist durch kein Ratsgremium eine Entscheidung zur Thematik der Bestuhlung des

Konzertsaals erfolgt. Basierend auf dem Grundsatzbeschluss Drs. Nr. 23-20743-05

(Ausgangsvorlage Drs. Nr. 23-20743), wurde die Verwaltung beauftragt, einen finalen

Umsetzungsbeschluss u.a. zur Errichtung eines Konzertsaals vorzubereiten. Dies sollte im

Rahmen eines Neubaus als sog. Dritter Ort, zusammen mit der Neuerrichtung der

Städtischen Musikschule, erfolgen.

 

 

Die Anfrage nimmt im Prolog Bezug auf die actori-Studie, die Teil der

Grundsatzbeschlussfassung v. 21. März 2023 war. Dortige Aussagen zur Bestuhlung sind

Gegenstand einer „Bedarfs- und Potenzialanalyse“. Diese stellte die inhaltliche

Grundlagenanalyse für den Bedarf nach einer Erweiterung der kulturellen Infrastruktur in der

Stadt um einen Konzertsaal dar.

 

Auftrag des Ratsbeschlusses war, Grundlagen für einen Architektenwettbewerb zu schaffen.

Hierfür sollte u.a. ein künstlerisches Konzept vorbereitet werden.

Die in den Mitteilungen Drs. Nr. 23-22401 und Drs. Nr. 23-22412 dargestellten Erkenntnisse zur baulichen Umsetzung basieren, neben den beauftragten Gutachten,

auf einem mit Experten durchgeführten Workshop zum Anforderungsprofil des Konzerthauses und seines Konzertsaals.

An diesem Workshop nahmen Experten der Veranstaltungs- und Konzertszene teil:

- Thomas Fehrle, Geschäftsführender Direktor der Deutschen Oper Berlin

- Matthias Ilkenhans, Manager der NDR Radiophilharmonie

- Sebastian König, Manager und Produzent des WDR Sinfonieorchesters

- Julia Schoch, Orchestermanagerin des Staatstheaters Braunschweig

- Michael Schacke, CEO bei undercover GmbH

 

Ergebnis der Workshop-Arbeit waren:

- Für Konzerte klassischer und U-Musik in der Größenordnung von 1.000 Plätzen ist

  das Schuhschachtelprinzip für den Konzertsaal bzgl. der Akustik und Kosten das

  geeignetste.

- Die Anforderung an den Saal mit aufsteigenden Parkett, sind im Begriff

Schuhschachtel impliziert, damit für jeden einzelnen Platz die beste Akustik

und Sicht auf die Bühne ermöglicht wird.

- Wenn der Saal flexibel für unbestuhlte Konzerte ausgelegt wird, müsste der Saal

  eben gebaut werden. Ein ansteigendes Parkett wäre nur über mobil fahrbare

  Bodenelemente möglich. Neben zusätzlichen Raumvolumina und Kosten für die

  Hubtechnik, ist mit Zusatzkosten für Akustikelemente und aufwendige

  Lüftungstechnik zu rechnen, die ansonsten über die feste Bestuhlung

  gewährleistet werden.

 

- Das im Ergebnis erarbeitete Schuhschachtelprinzip steht also für:

  • ein definiertes Raumvolumen
  •  fest ansteigendes Parkett mit gleichberechtigten Sichtverhältnissen
  •  feste Bestuhlung
  •  optimale Akustik ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen
  •  optimale Be- und Entlüftung ohne unangenehmes Empfinden bei den Zuschauern

 

Zu 2.: Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ratsgremium wurde die Entscheidung über die

nach dem Grundsatzbeschluss des Rates nun angepasste Anzahl der Sitzplätze im

Konzertsaal getroffen?

 

Aus dem erarbeiteten Raumkonzept, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Experten, ergab

sich die Möglichkeit in den Konzertsaal 200 weitere Plätze hinter der Bühne zu integrieren,

die ohnehin für den Chor erforderlich sind oder ansonsten Besucherinnen und Besuchern zur

Verfügung gestellt werden können.

 

Zu 3.: Welche Änderungen des Raumprogramms, insbesondere die Bestuhlung betreffend,

sind geplant, um nun in der möglicherweise neuen Örtlichkeit einen flexiblen Konzertsaal

für alle Musikrichtungen und alle Menschen in Braunschweig zu erhalten?

 

Konzepte und Planungsgrundlagen haben weiterhin Gültigkeit.

 

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