Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22844
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Verkehrsflächen zu Gemeindestraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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24.01.2024
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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24.01.2024
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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24.01.2024
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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25.01.2024
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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30.01.2024
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Anhörung
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30.01.2024
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Anhörung
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01.02.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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06.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung.
Nach § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24. September 1980 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien vom 15. Januar 1992 hat der Träger der Straßenbaulast die Widmung von Straßen zu verfügen. In der Widmungsverfügung ist anzugeben, zu welcher Straßengruppe eine Verkehrsfläche gehört und auf welche Benutzungsart oder Benutzerkreise sie beschränkt werden soll. Nach § 8 Abs. 1 S. 1 NStrG sind Teileinziehungen anzuordnen, soweit eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf eine bestimmte Benutzungsart aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen sind entweder erstmalig hergestellt worden und werden für den öffentlichen Verkehr gewidmet oder die Widmung wird entsprechend der verkehrlichen Bedeutung angepasst.
Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Braunschweig.
In der Anlage 2 sind die zur Widmung beabsichtigten Flächen mit farbiger Linie kenntlich gemacht.
Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 3 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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231,1 kB
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