Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22714
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf Planfeststellung für die Erneuerung der Stadtbahnwendeschleife Inselwall
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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30.01.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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06.02.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gem. § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass
Die BSVG hat die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob seitens der Stadt ein Verzicht auf Planfeststellung für die Planung der Erneuerung der Gleisanlagen (Anlage 2) am Inselwall ausgesprochen werden kann (Anschreiben siehe Anlage 3).
Prüfung
Die Verwaltung hat diesen Wunsch geprüft und kann im Ergebnis mitteilen, dass sich keine Aspekte ergeben haben, die gegen eine Zustimmung zum Verzicht auf Planfeststellung sprechen. Allerdings wurden eine Reihe von Detailhinweisen gegeben, die einige Planungsaspekte betreffen und Auflagen bezüglich noch notwendiger Genehmigungen enthalten. Diese werden der BSVG als Hinweise und Bedingungen zur Zustimmung mitgeteilt (Anlage 1).
Im Rahmen der Prüfung wurde auch festgestellt, dass der weit überwiegende Teil der Gleistrasse trotz der optischen Wirkung kein besonderer Gleiskörper ist, weil der Gleiskörper regelmäßig überfahren werden muss. Einzige Ausnahmen sind zwei sehr kurze Abschnitte (ca. 5 m und ca. 8,50 m) im Bereich des Abzweigs der Gleisanlage aus der Langen Straße in die Straße Am Neuen Petritor, die aber nur theoretisch einen besonderen Gleiskörper darstellen und aus Sicht der Verwaltung daher keines gesonderten Ratsbeschlusses bedürfen.
Die BSVG teilte auf Nachfrage, ob diese beiden sehr kurzen Abschnitte als Grüngleis ausgebaut werden könnten, mit, dass in beiden Bereichen technische Anlagen verbaut werden, die eine Anfahrbarkeit mit Wartungsfahrzeugen erfordern (unter anderem die Gleisschmieranlage). Aus diesen Gründen kann in diesen Bereichen nur eine befahrbare Oberfläche wie im Bestand hergestellt werden. Damit wird das stadtgestalterisch einheitliche Erscheinungsbild der Anlage erhalten bleiben. Die Gleisanlage wird daher wie im Bestand eingepflastert.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, einem Verzicht auf Planfeststellung zuzustimmen, wenn die BSVG die Hinweise und Forderungen des Schreibens an die BSVG (siehe Anlage 1) berücksichtigt und umsetzt.
Finanzierung
Die Maßnahme wird ohne Kostenbeteiligung der Stadt vollständig von der BSVG finanziert und soll 2024 umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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535,5 kB
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