Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22733
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die geplanten Ferienfreizeiten (FaBS) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.01.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2024, in den Weihnachtsferien 2024/2025 sowie für die Familienfreizeit 2024 und die „Ferien, die schlauer machen“ werden wie folgt festgesetzt:
Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom
23. März bis 30. März 2024 stattfinden.
- 395 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 435 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 4. bis 11. Mai 2024 stattfinden.
- 231,- € pro Elternteil wohnhaft in Braunschweig
- 147.- € pro Kind von 0 bis 6 Jahren wohnhaft in Braunschweig
- 271,- € pro Elternteil wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer
Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
- 187,- € pro Kind von 0 - 6 Jahren wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird 2024 in zwei Freizeiten gesplittet, die vom 12. bis 20. Juli 2024 sowie vom 20. bis 28 Juli stattfinden sollen.
- 219,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 309,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom
10. bis 16. Oktober 2024 stattfinden.
- 237,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 272,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen“ im Naturfreundehaus Bündheim soll vom
7. Oktober bis 18. Oktober 2024 stattfinden.
- 60 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom
28. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025 stattfinden.
- 281 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 321 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder
wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:
- Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).
Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnahmebeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.
- Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.
- Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnahmeentgelt gewährt.
- Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnahmeentgelt gewährt.
- Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
- Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnahmeentgeltes gezahlt werden.
- Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes gewährt.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnahmeentgeltes gezahlt werden.
- Für die Sommerferienfreizeit werden bis zu 10 Plätze für Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit wird jeweils ein Platz für ein Betreuerkind vorgehalten. Die Kosten werden durch die Stadt Braunschweig getragen.
- Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auch im Jahr 2024 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.
Die Osterfreizeit 2024 findet aufgrund der guten Nachfrage weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney statt. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit.
Die Familienfreizeit 2024 findet im Mai in den Festgebäuden des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste statt. 30 Personen (Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern) können hier gemeinsam einen Kurzerholungsurlaub verbringen.
Bei der FaBS-Sommerfreizeit 1 und 2 der Stadt Braunschweig vom 12. bis 20. Juli und 20. bis 28. Juli 2024 werden erneut jeweils bis zu 250 Kinder die Möglichkeit nutzen, ihre Sommerferien 2024 bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Ziel der Splittung in zwei Freizeiten ist es, mehr ehrenamtliches Betreuungspersonal zu gewinnen. Außerdem soll Familien die Möglichkeit gegeben werden, ihren Kindern mit geringer finanzieller Belastung eine kleine Auszeit zu ermöglichen. Hierzu bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Die Herbstfreizeit 2024 sowie die Winterfreizeit 2023/2025 (mit je 38 Kindern) wird im Oktober bzw. Dezember/Januar im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohe-geiß stattfinden.
Bei der Freizeit „Ferien, die schlauer machen“ handelt es sich um eine Sprachförderfreizeit, die sich speziell an Kinder der 3. und 4. Grundschulklassen richtet. Sie zielt darauf ab, die Sprachkompetenz der Kinder in der Sprache Deutsch zu fördern. Die Freizeit wird von der Richard-Borek-Stiftung finanziell unterstützt und kann deshalb den sehr niedrigen Teilnehmenden Beitrag ermöglichen. Aus diesem Grund werden keine weiteren Ermäßigungen für die Freizeit gewährt.
Die Geschwisterermäßigung erweist sich immer wieder als voller Erfolg. Kinderreiche Familien aus Braunschweig kommen so in den Genuss preiswerter Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzer erleichtern Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen.
Um weiterhin Betreuungspersonal zu binden und zu gewinnen, ist eine Regelung für sogenannte Betreuerkinder wichtig. Die Kinder können jeweils von einer Betreuerin bzw. einem Betreuer kostenlos mitgenommen werden.
Die entsprechenden Mittel stehen unter dem PSP 1.36.3620.01.15 im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuches VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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197,1 kB
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