Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-23095
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilweise Aufhebung des Grundsatzbeschlusses 23-20743 vom 21.03.2023 / Nutzungsänderung des betreffenden Bauabschnittes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.02.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt möge beschließen, den Grundsatzbeschluss des Rates unter der Vorlagen-Nr. 23-20743 hinsichtlich der Unterpunkte
5. (Bauleitplanung Bahnhofsquartier)
6. (Umsetzungsanordnung)
8. (architektonischer Wettbewerb zum Standort Viewegs Garten)
9. (Referenznachweise für Bieter in der Ausschreibung)
aufzuheben;
ferner wird beschlossen: das entsprechend dieser Planungen bisher vorgesehene Baugrundstück wird zukünftig nicht mehr für Gebäudeplanungen vorgesehen, statt dessen ist die Park- und Grünflächenanlage auf diesem kompletten Abschnitt zu erhalten bzw. zu erweitern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Wechsel zum Standort "Gewandhaus"/ehem. Karstadt-Einrichtungshaus sind die Planungen von Konzerthalle und Musikschule am bisherigen Wunsch-Standort von Verwaltung und einigen Ratsfraktionen, an der bisher unbebauten südlichen Ecke von Viewegs Garten, obsolet geworden.
Der vor weniger als einem Jahr mehrheitlich gefällte Grundsatzbeschluss zu Konzerthalle/Musikschule hat in seinen Kernanforderungen durchaus weiterhin Sinn und Bestand, jedoch müssen nun diejenigen Bestandteile, die die Umsetzung am Standort gegenüber des Hauptbahnhofs beinhalten, wegen der insgesamt veränderten Ausgangslage zurückgenommen werden.
Zuletzt war zu vernehmen, dass am bisher geplanten Bauplatz weiterhin festgehalten werden soll, um irgendeine andere Art von "prestigeträchtigem" Bauwerk auf jeden Fall an dieser Stelle zu verwirklichen, nachdem die vereinzelt schon so genannte Kornblum-Philharmonie nun dort nicht entstehen wird. In Anbetracht der geografischen, stadtökologischen und nicht zuletzt auch ökonomischen Restriktionen bleibt jedoch praktisch jedes dort denkbare Bauwerk ein unnötiges Wagnis, welches voraussichtlich keine Aufbesserung des Quartiers nach sich ziehen kann.
