Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Verwaltungsausschuss

 

-          Der bisherige Anspruch der Gruppe Direkte Demokraten auf ein Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG im Verwaltungsausschuss besteht nicht mehr. Ratsfrau Andrea Hillner ist nicht länger Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Verwaltungsausschuss. Ratsherr Sven-Markus Knurr ist nicht länger stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Verwaltungsausschuss.

 

-        Ratsfrau Bianca Braunschweig wird als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Verwaltungsausschuss abberufen.

-        Anstelle von Ratsfrau Bianca Braunschweig wird Ratsfrau Sabine Bartsch als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Verwaltungsausschuss bestimmt.

 

 

  1. Ältestenrat

 

Der bisherige Anspruch der bzw. des Gruppenvorsitzenden der Gruppe Direkte Demokraten zur Teilnahme an den Sitzungen des Ältestenrates mit beratender Stimme besteht nicht mehr.

 

 

  1. Ausschüsse

 

Der bisherige Anspruch der Gruppe Direkte Demokraten auf ein Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bzw. § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung, Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, Ausschuss für Planung und Hochbau, Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Vielfalt und Integration, Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss, Sportausschuss, Umwelt- und Grünflächenausschuss und Wirtschaftsausschuss besteht nicht mehr.

 

Ratsfrau Andrea Hillner ist nicht länger Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bzw. § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung, Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss, Sportausschuss und Umwelt- und Grünflächenausschuss sowie nicht länger stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, Ausschuss für Planung und Hochbau, Ausschuss für Vielfalt und Integration und Wirtschaftsausschuss.

 

Ratsherr Sven-Markus Knurr ist nicht länger Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, Ausschuss für Planung und Hochbau, Ausschuss für Vielfalt und Integration und Wirtschaftsausschuss sowie nicht länger stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bzw. § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung, Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeausschuss, Sportausschuss und Umwelt- und Grünflächenausschuss.

 

Ratsfrau Bianca Braunschweig wird als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bzw. § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung, Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, Ausschuss für Planung und Hochbau, Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Vielfalt und Integration, Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss, Sportausschuss, Umwelt- und Grünflächenausschuss und Wirtschaftsausschuss abberufen.

 

 

Umbesetzungen

 

Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung

-        Anstelle von Ratsherrn Rochus Jonas wird Ratsfrau Leonore Köhler als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung entsandt.

-        Anstelle von Ratsherrn Kai-Uwe Bratschke wird Ratsherr Frank Täubert als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung entsandt.

-        Ratsherr Rochus Jonas wird anstelle von Ratsherrn Robert Glogowski als Stellvertreter im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung benannt.

 

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung

-        Anstelle von Ratsherrn Gordon Schnepel wird Ratsfrau Bianca Braunschweig als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung entsandt.

-        Anstelle von Ratsherrn Frank Täubert wird Ratsherr Sven-Markus Knurr als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung entsandt.

-        Ratsherr Gordon Schnepel wird anstelle von Ratsfrau Sabine Kluth als Stellvertreter im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.

-        Ratsherr Frank Täubert wird anstelle von Ratsfrau Heidemarie Mundlos als Stellvertreter im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.

 

Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

-        Anstelle von Ratsfrau Rabea Göring wird Ratsfrau Dr. Elke Flake als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft entsandt.

-        Anstelle von Ratsfrau Antje Maul wird Ratsherr Sven-Markus Knurr als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft entsandt.

-        Ratsfrau Bianca Braunschweig wird anstelle von Ratsherrn Dr. Burkhard Plinke als Stellvertreterin im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.

-          Ratsfrau Rabea Göring wird anstelle von Ratsfrau Dr. Elke Flake als Stellvertreterin im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.

-        Ratsfrau Antje Maul wird anstelle von Ratsherrn Maximilian Pohler als Stellvertreterin im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.

-        Ratsfrau Silke Arning wird als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft entsandt.

 

Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben

-        Ratsfrau Leonore Köhler wird anstelle von Ratsfrau Rabea Göring als Stellvertreterin im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben benannt.

 

Ausschuss für Planung und Hochbau

-        Ratsherr Sven-Markus Knurr wird anstelle von Ratsherrn Thorsten Köster als Stellvertreter im Ausschuss für Planung und Hochbau benannt.

-        Ratsfrau Silke Arning wird als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG ) in den Ausschuss für Planung und Hochbau entsandt.

 

Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-        Ratsherr Dr. Burkhard Plinke wird anstelle von Ratsherrn Rochus Jonas als Stellvertreter im Ausschuss für Soziales und Gesundheit benannt.

 

Ausschuss für Vielfalt und Integration

-          Anstelle von Ratsfrau Dr. Elke Flake wird Ratsherr Felix Bach als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Vielfalt und Integration entsandt.

-        Ratsfrau Bianca Braunschweig wird anstelle von Ratsherrn Helge Böttcher als Stellvertreterin im Ausschuss für Vielfalt und Integration benannt.

-          Ratsfrau Dr. Elke Flake wird anstelle von Ratsfrau Sabine Kluth als Stellvertreterin im Ausschuss für Vielfalt und Integration benannt.

-        Ratsherr Sven-Markus Knurr wird anstelle von Ratsherrn Oliver Schatta als Stellvertreter im Ausschuss für Vielfalt und Integration benannt.

 

Jugendhilfeausschuss

-          Anstelle von Ratsherrn Robert Glogowski wird Ratsfrau Bianca Braunschweig als Ausschussmitglied in den Jugendhilfeausschuss entsandt.

-        Ratsherr Robert Glogowski wird anstelle von Ratsherrn Rochus Jonas als Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss benannt.

-        Ratsfrau Sabine Bartsch wird als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) in den Jugendhilfeausschuss entsandt.

-        Frau Astrid Kasper wird anstelle von Ratsfrau Silke Arning als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) im Jugendhilfeausschuss benannt.

 

Schulausschuss

-        Anstelle von Ratsherrn Felix Bach wird Ratsfrau Bianca Braunschweig als Ausschussmitglied in den Schulausschuss entsandt.

-        Ratsfrau Sabine Bartsch wird als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 73 NKomVG) in den Schulausschuss entsandt.

 

Sportausschuss

-        Anstelle von Ratsfrau Leonore Köhler wird Ratsfrau Rabea Göring als Ausschussmitglied in den Sportausschuss entsandt.

-        Ratsfrau Leonore Köhler wird anstelle von Ratsherrn Helge Böttcher als Stellvertreterin im Sportausschuss benannt.

 

Umwelt- und Grünflächenausschuss

-        Ratsherr Dr. Burkhard Plinke wird anstelle von Ratsherrn Felix Bach als Stellvertreter im Umwelt- und Grünflächenausschuss benannt.

 

Wirtschaftsausschuss

-        Ratsherr Felix Bach wird anstelle von Ratsfrau Leonore Köhler als Stellvertreter im Wirtschaftsausschuss benannt.

 

 

  1. Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

 

Die fraktions-/gruppenlose Ratsfrau Andrea Hillner wird beratendes Mitglied (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG) im Ausschuss für Soziales und Gesundheit.

 

 

  1. Entsendung von Bürgermitgliedern

 

Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-        Anstelle von Frau Melanie Sapendowski wird Herr Arnim Graßhoff als Bürgermitglied in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit entsandt.

 

Umwelt- und Grünflächenausschuss

-          Anstelle von Frau Gabriela Kiekenap wird Herr Wilfried Kluth als Bürgermitglied in den Umwelt- und Grünflächenausschuss entsandt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung des Verwaltungsausschusses, des Ältestenrates und der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt.

Zu 1.:
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach § 75 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG kein Sitz im Verwaltungsausschuss entfallen ist, sind nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 71 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Verwaltungsausschuss zu entsenden, sofern nicht ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsausschusses ist.

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder des Verwaltungsausschusses, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Mitglieder ersetzen.

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 NKomVG ist für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen; dies gilt auch für die Mitglieder nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, kann sie nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. Dabei vertreten sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG untereinander.

Fraktionen und Gruppen bestehen nach § 57 Abs. 1 und 5 NKomVG i.V.m. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung (GO) für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig aus mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren.

Mit Austritt des Ratsherrn Knurr aus der Gruppe Direkte Demokraten setzt sich diese nicht länger aus mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren zusammen und besteht daher nicht mehr. Damit entfällt der bisherige Anspruch der Gruppe Direkte Demokraten auf ein Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG im Verwaltungsausschuss.

Die BIBS-Fraktion hat im Zuge des Wechsels der Ratsfrau Bianca Braunschweig zur Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN mitgeteilt, dass Ratsfrau Bianca Braunschweig als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) für die BIBS-Fraktion im Verwaltungsausschuss abberufen und stattdessen Ratsfrau Sabine Bartsch entsandt wird.


Zu 2.:
Nach § 6 Satz 4 der Geschäftsordnung (GO) sind die Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzenden, soweit sie nicht bereits nach der Sitzverteilung Mitglieder des Ältestenrates sind, berechtigt, an den Sitzungen des Ältestenrates mit beratender Stimme teilzunehmen.

Aufgrund der Auflösung der Gruppe Direkte Demokraten besteht der Anspruch auf beratende Teilnahme der bzw. des Gruppenvorsitzenden der Gruppe Direkte Demokraten am Ältestenrat nicht mehr.


Zu 3.:
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung der Ausschüsse nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG kein Sitz im Ausschuss entfallen ist, sind nach § 71 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden, sofern nicht ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.

Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

Gemäß § 51 der Geschäftsordnung (GO) sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur mit einem Mitglied im Ausschuss vertreten, kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen (§ 76 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 NKomVG und § 45 GO). Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

Für den Jugendhilfeausschuss und den Schulausschuss als Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften finden gemäß § 73 NKomVG die Regelungen des § 71 NKomVG insoweit Anwendung, als die besonderen Rechtsvorschriften, insbesondere die Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig, sowie die Geschäftsordnung (GO) über § 57 GO keine eigenen Regelungen treffen.

Aufgrund der Auflösung der Gruppe Direkte Demokraten besteht der bisherige Anspruch der Gruppe Direkte Demokraten auf ein Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bzw. § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG in den genannten Ausschüssen nicht mehr.

Die BIBS-Fraktion hat im Zuge des Wechsels der Ratsfrau Bianca Braunschweig zur Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Ratsfrau Bianca Braunschweig als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bzw. § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) für die BIBS-Fraktion in den genannten Ausschüssen abberufen und stattdessen die genannten Entsendungen und Umbesetzungen der Ratsfrauen Arning und Bartsch mitgeteilt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN hat im Zusammenhang mit dem Wechsel der Ratsfrau Bianca Braunschweig zur Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die genannten Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse mitgeteilt.

Die CDU-Fraktion hat im Zusammenhang mit dem Wechsel des Ratsherrn Sven-Markus Knurr zur CDU-Fraktion die genannten Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse mitgeteilt.

Nach § 2 Abs. 1 lit. a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder u. a. 9 Mitglieder des Rates oder vom Rat gewählte Frauen und Männer an, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Nach § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 der Satzung sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Verteilung der Sitze nach § 2 Abs. 1 lit. a) kein Sitz entfallen ist, berechtigt, je ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden (Grundmandat nach § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG). Für jedes beratende Mitglied kann eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt werden. Die beratenden Mitglieder werden nach § 3 Abs. 4 der Satzung vom Rat durch Beschluss bestimmt.

Die BIBS-Fraktion hat mitgeteilt, dass Frau Astrid Kasper als in der Jugendhilfe erfahrene Person als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) im Jugendhilfeausschuss benannt wird.


Zu 4.:
Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Ratsfrauen und Ratsherren, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG), wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

Die mit Auflösung der Gruppe Direkte Demokraten fraktions-/gruppenlose Ratsfrau Andrea Hillner hat erklärt, dass sie beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit werden möchte.


Zu 5.:
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere Personen zu Mitgliedern seiner Ausschüsse berufen (Bürgermitglieder).

Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

Die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass das bisherige Bürgermitglied Frau Melanie Sapendowski nicht mehr für eine Mitarbeit im Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Verfügung steht und stattdessen Herr Arnim Graßhoff als neues Bürgermitglied entsandt werden soll. Weiterhin hat die SPD-Fraktion mitgeteilt, dass Herr Wilfried Kluth als neues Bürgermitglied in den Umwelt- und Grünflächenausschuss entsandt werden soll, weil das bisherige Bürgermitglied Frau Gabriela Kiekenap für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung steht.


Die Änderungen und Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss, Ältestenrat und in den Ausschüssen sowie in der Besetzung der Ausschüsse mit Bürgermitgliedern werden gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG vom Rat mit diesem Beschluss festgestellt.

 

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