Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23176
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Stadtbezirk 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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05.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 212 – Südstadt-Rautheim-Mascherode werden wie folgt verwendet:
- Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 15.100,00 €
- Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 3.564,55 €
- Ortsbüchereien 1.600,00 €
- Hochbauunterhaltung Friedhöfe 1.400,00 €
- Grünanlagenunterhaltung 400,00 €
- Grünanlagenunterhaltung bezirkliche Friedhöfe 200,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen: 15.100,00 €
1. Zur Wabe 14.000,00 €
Einbau von zwei Fahrbahneinengungen (DS 22-19890-01)
nicht beitragspflichtig
2. Nietzschestraße 7.000,00 €
Gehweg im Bereich Kindergarten:
ca. 120 m² Platten regulieren
nicht beitragspflichtig
3. Griegstraße 6.500,00 €
Gehweg Nordseite; Welfenplatz bis Sandgrubenweg:
ca. 110 m² Platten im Streueinsatz; regulieren
beitragspflichtig*
4. Möncheweg 6.000,00 €
Gehweg im Bereich Querungsstelle Höhe Hans-Geitel-Straße:
ca. 100 m² Platten im Streueinsatz regulieren
nicht beitragspflichtig
5. Am Spitzen Hey 7.000,00 €
Gehweg und Stichwege Ostseite;
gesamte Länge:
ca. 120 m² Betonplatten im Streueinsatz
regulieren
nicht beitragspflichtig
6. Am Kleinen Schafkamp 5.000,00 €
Gehweg Westseite,
zwischen Hs.-Nr. 2 und 4:
ca. 80 m² Betonplatten im Streueinsatz regulieren
nicht beitragspflichtig
7. Alte Kirchstraße 6.500,00 €
Gehweg Südseite auf Höhe Hs.-Nr. 1 und 2 in Richtung Hinter den Hainen:
ca. 80 m² Beton-Verbundsteinpflaster erneuern;
beitragspflichtig*
8. Hinter den Hainen 4.000,00 €
Ecke Alte Kirchstraße:
Borde erneuern
nicht beitragspflichtig
* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist
Zu 2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 3.564,55 €
GS Lindenberg 415,31 €
- Schaukasten
GS Mascheroder Holz 522,24 €
- Zwei Tische
GS Rautheim 2.627,00 €
- Sitzgruppe aus Drahtgitter
Zu 3. Ortsbüchereien 1.600,00 €
Rautheim 862,00 €
Südstadt 738,00 €
Etatverteilung: Sockelbetrag 500 € und Verteilung innerhalb des Stadtbezirks nach Ausleihzahlen des Vorjahres
Zu 4. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 1.400,00 €
Friedhof Rautheim:
- Beschaffung zwei Pulte und ein Mikrofonständer
Zu 5. Grünanlagenunterhaltung 400,00 €
Südstadt
- Blumenzwiebeln Griegstr.
Zu 6. Grünanlagenunterhaltung bezirkliche Friedhöfe 200,00 €
Friedhof Rautheim:
- Aufarbeitung einer Sitzbank
Allgemein:
Die im Beschlusstext genannten Beträge sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter 2. bis 6. genannten Mittel.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
