Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Einrichtung eines Fußgängerüberweges sowie der Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen auf der Hermann-Blenk-Straße in Höhe Hausnummer 21 A wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2. lit. i der Hauptsatzung, da die Hermann-Blenk-Straße eine Straße von überbezirklicher Bedeutung ist.

 

Anlass:

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee zur Herstellung eines Fußngerüberweges im Bereich des Campus Forschungsflughafen auf der Hermann-Blenk-Straße angeregt.

 

Verfahren zur Ideenplattform:

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge nnen im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte  nach einem positiven Votum des Fachausschusses  eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Prüfung und Bewertung:

Die Herman-Blenk-Straße ist eine stark befahrene Straße, die durch die beidseitige Ansiedlung von Forschungs- und Universitätseinrichtungen sowie Unternehmen einen Querungsbedarf r Fußnger besitzt.

 

Im Bereich der Liegenschaften des Luftfahrtbundesamtes, wie auch in der Drucksache 23-20462 zum Ausdruck kam, ist ein hoher Querungsbedarf vorhanden. Daher wurde dieser Ort für die Einrichtung eines Fußngerüberweges gewählt.

 

Aufgrund der vorliegenden Verkehrsstärken des Kraftfahrzeugverkehrs sowie der an dieser Stelle punktuell auftretenden Zahl der querenden Zufußgehenden (u. a. Kantine) sehen die geltenden Regelwerke die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußngerüberweges vor. Für die Errichtung eines solchen Fußngerüberweges sind leichte bauliche Anpassungen im Rahmen der Herstellung der Barrierefreiheit sowie der notwendigen gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung erforderlich.

 

Der Fußngerüberweg wird mit taktilen Elementen und Sehbehindertenleiteinrichtungen ausgestattet.

 

Die Kosten für diese baulichen Anpassungen belaufen sich auf circa 35.000 € und stehen in dem Projekt 4S.660020 für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Eine Umsetzung ist in Abhängigkeit vom Bauprogramm für das Jahr 2024 oder 2025 vorgesehen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise