Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-23032
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugenehmigungsverfahren für die Milleniumhalle, Madamenweg 77
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
05.03.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
13.03.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Hintergrund:
Im Jahr 2002 wurde eine Baugenehmigung für die Milleniumhalle für 800 Besucher sowie 238 Einstellplätze auf dem Betriebsgelände erteilt.
Im Jahr 2019 sind mit einer ergänzenden Baugenehmigung verschiedene Bestuhlungsvarianten genehmigt worden. Danach sind mit Bestuhlung 2.000 Besucher zulässig; unter gewissen Umständen (Stehkonzerte, mobile Toilettenanlagen) sind auch bis zu 3.100 Besucher möglich. 432 Einstellplätze auf dem Gelände sind genehmigt worden. Auch zwischen 2002 und 2019 gab es jedoch bereits einzelne Veranstaltungen mit bis zu 2.500 Besuchern, für die Einzelgenehmigungen erteilt oder Abnahmen durchgeführt wurden. Hierzu wird auch auf die Stellungnahme 21‑16157‑03 verwiesen.
2. Aktueller Bauantrag
Mit dem 2. Nachtrag zur Baugenehmigung aus dem Jahr 2019 wird „eine weitere WC-Anlage mit daraus resultierender Erweiterung der Besucherzahlen auf 3.000 Besucher“ beantragt. Die Events mit dieser Besucherzahl sollen maximal 5 – 6 Mal im Jahr erfolgen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden insbesondere die Belange der Bereiche Verkehr und Lärmschutz geprüft. Das Ergebnis der Prüfungen durch die Fachbehörden war grundsätzlich positiv.
Zusammenfassend hat die Prüfung des Bauantrages ergeben, dass das Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.
3. Baugenehmigung
Der Bauantrag soll daher mit Auflagen genehmigt werden. Zu den Auflagen gehören u. a.:
- Veranstaltungen mit über 2.000 Besuchenden sind durch Verkehrshelfer zu begleiten, welche während der Spitzenzeiten für einen geregelten Zu‑/Abfluss von den Parkplatzflächen sorgen
- Die Parkstände auf dem Hallengrundstück sind zu befestigen und zu kennzeichnen und jeder fünfte Parkplatz ist mit Ladeinfrastruktur auszustatten.
- Ein Shuttleservice von den Parkplätzen am Raffteichbad muss ebenfalls angeboten werden.
- Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden sind nur unter Berücksichtigung der Öffnungs- und Veranstaltungszeiten des Raffteichbads durchzuführen.
