Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22745-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Planung der Ekbertstraße wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 1,04 Mio. Euro werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei ein Drittel der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleibt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung am 5.3.2024 die Drucksache 23-22745 beraten und einstimmig beschlossen, jedoch folgende Änderungsanträge beschlossen.

 

1. „Die Verwaltung wird gebeten unverzüglich eine ergänzende Vorlage mit dem Vorschlag einer konkreten Baumart vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass zeitnah nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen die Bäume gepflanzt werden können.“

 

2. „Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit BS|Energy sicherzustellen, dass Fernwärmeanschlussleitungen vor dem Einbau der neuen Straßendecke verlegt werden, damit die neue Straßendecke nicht kurzfristig wieder aufgebrochen werden muss.“

 

3. „Es wird darum gebeten, im Bereich der Einmündung [zur Frankfurter Straße] eine Aufpflasterung für den Gehweg aufzunehmen zur Verkehrsberuhigung.“

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Der Vertreter der Verwaltung hatte im Stadtbezirksrat erläutert, dass neu zu pflanzende Bäume aus der Gruppe der sogenannten Klimabäume ausgewählt werden. Die Baumarten waren in der DS-22745 benannt.

Aufgrund der großen Nachfrage nach diesen Baumarten in Europa kann erst kurz vor der Baumaßnahme, je nach Verfügbarkeit einzelner Baumarten in den Baumschulen entschieden werden, welche konkrete Baumart gepflanzt werden soll. Sobald dies feststeht wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat informieren.

 

Zu 2. Auch die Verwaltung hat großes Interesse daran, Aufgrabungen in neuen Straßen zu vermeiden. Darüber gibt es breiten Konsens auch bei den Leitungsträgern. Die Verwaltung stellt durch sehr intensive Beteiligung im Vorfeld jeder Baumaßnahme sicher, dass alle Leitungsträger zum Zeitpunkt der Baumaßnahme, nicht jedoch später an ihren Leitungen arbeiten können. Dies gilt auch für die Fernwärmeleitungen.

 

Im Zusammenhang mit der Energieversorgung der Bevölkerung muss jedoch häufig kurzfristig reagiert werden.

Wie in jüngster Vergangenheit ohne jegliche Einflussmöglichkeit der Gebietskörperschaften zur erleben war, können sich plötzlich völlig andere Rahmenbedingungen der Energie- und Wärmeversorgung der Bevölkerung ergeben. Es ist daher nicht sicher auszuschließen, dass unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt neue Hausanschlüsse für die Fernwärme verlegt werden müssen. Teilweise werden Anträge auf Anschluss an das Fernwärmenetz durch Privateigentümer relativ kurz nach Straßenbaumaßnahmen gestellt, was dazu führt, dass es zu erneuten Baumaßnahmen in der Straße kommt.

 

BS|Energy wurde über den Wunsch des Stadtbezirksrates schriftlich informiert.
 

Zu 3. In der Diskussion im Sanierungsbeirat und im Stadtbezirksrat wurde das Interesse formuliert im Einmündungsbereich Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu realisieren. Die vorgeschlagene Maßnahme (siehe Anlage dieser Vorlage) kann realisiert werden und wird von der Verwaltung vorgeschlagen. Eine Aufpflasterung auch der Radwegefurt ist wegen des vorhandenen großen Schachtbauwerkes nicht möglich, bzw. extrem aufwendig.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise