Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-23318
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung der Bezahlkarte vorbereiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.04.2024
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Unterbrochen
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.04.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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Vorberatung
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10.04.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bund und Länder haben sich am 6. November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Maßnahmen geeinigt, um die irreguläre Migration zurückzudrängen. Zum 31. Januar hat sich eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe mit Zustimmung von 14 der 16 Länder, einschließlich Niedersachsen, auf Standards der Bezahlkarte verständigt.
Geeinigt hat man sich unter anderem darauf, dass
- es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt.
- Leistungsberechtigte perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten sollen.
- über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen jedes Land selbst entscheidet.
- die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte in allen Ländern einheitlich sein sollen.
- ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland nicht möglich sein sollen.
- eine Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten ermöglicht werden soll.
- die Bezahlkarte grundsätzlich bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein soll. Die Nutzung kann aber von den einzelnen Ländern regional eingeschränkt, Branchen können ausgeschlossen werden.
- eine Vergabe bis Sommer 2024 angestrebt wird.
- der Bund alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg bringen wird.
Inzwischen hat die Bundesregierung den Weg für die Bezahlkarte freigemacht.
Weiterhin soll der bisherige automatische Anspruch auf Sozialhilfe und Bürgergeld statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht lediglich ein Anspruch auf die üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Land Niedersachsen hat diesem Vorgehen zugestimmt. Die Auftragsvergabe für die Bezahlkarte soll im Sommer 2024 erfolgen.
Die CDU-Ratsfraktion spricht sich für die schnellstmögliche Einführung der Bezahlkarte aus. Mit ihrer Einführung wird der Aufwand für unsere Verwaltung gesenkt, die Möglichkeit unterbunden, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität bekämpft. So soll ein Pullfaktor für irreguläre Migration verringert werden. Voraussetzung für diese Wirkungsweise ist allerdings, dass auch in Niedersachsen die Bargeldauszahlung bis auf ein „Taschengeld“ eingeschränkt wird. Dafür wirbt die CDU-Fraktion sehr.
Innerhalb der Verwaltung sind erhebliche organisatorische Vorarbeiten und Abstimmungen notwendig, um diese Systemumstellung unverzüglich und fehlerfrei sicherzustellen, nachdem einheitliche bundesweite Standards festgelegt wurden. Dies soll durch die frühzeitige Erarbeitung, Abstimmung und Einbringung eines Lastenheftes gewährleistet werden.
