Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Das Erschließungs- und Verkehrskonzept Magniviertel wird entsprechend der im Sachverhalt beschriebenen Punkte 1 - 3 angepasst.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der vorgelegten Planung um eine Verkehrsplanung, für die aufgrund der über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehenden Bedeutung des Magniviertels über die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates hinausgeht.

 

Hintergrund:

Zur Stärkung des historischen Magniviertels wurde neben der Erweiterung der Fußngerzone auf einen Abschnitt des Ölschlägerns die Umsetzung des „Erschließungs- und Verkehrskonzept Magniviertel“, sowie der daraus resultierenden gestalterischen und stadtklimatischen wirksamen Maßnahmen beschlossen (vgl. DS 23-22151). Wesentliche Ziele des Konzeptes sind die Reduzierung der Parksuch- und Durchgangsverkehre, die Neuordnung des vorhandenen Parkraums sowie Verbesserungen für den Fußverkehr und Verbesserungen für die Aufenthaltsqualität im Quartier.

 

Anpassung des Konzepts:
Nach einer weitergehenden Rücksprache mit der Feuerwehr schlägt die Verwaltung vor, das Konzept an drei Punkten gegenüber dem ursprünglichen Konzept leicht zu verändern, um insbesondere eine bessere Auffindbarkeit von Einsatzorten für Rettungskräfte zu gewährleisten und damit die Hilfsfristen sicher einhalten zu können (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Anpassungen

 

  1. Umdrehen der im Konzept geplanten Einbahnstraßenreglung in der Mandelnstraße und im nördlichen Teils der Kuhstraße in Richtung Ägidienmarkt

Durch die nunmehr geplante Einbahnstraßenreglung der Mandelnstraße und des nördlichen Teils der Kuhstraße in Richtung Ägidienmarkt (siehe Ziffer 1 in Abbildung 1) können die Hilfsfristen der Feuerwehr besser eingehalten werden, da die Feuerwehr das Magniviertel planmäßig über den Ackerhof und Ölschlägern anfährt und so Kuhstraße und Mandelnstraße schneller als über den John-F.-Kennedy-Platz (mit U-Turn dort) erreichen.

 

  1. Durchfahrtsmöglichkeit für die Feuerwehr im Modal-Filter (Kuhstraße)

Eine komplette bauliche Trennung von Straßenabschnitten (insb. mit gleichem Namen) erschwert grundsätzlich die Auffindbarkeit von Einsatzorten (z. B. infolge der Zuordnung von Hausnummern im Brandfall). Damit Einsatzorte auf beiden Teilen der Kuhstraße schnell erreicht werden können, wird der Feuerwehr die Möglichkeit geboten, durch den Modal-Filter (siehe Ziffer 2 in Abbildung 1) zu fahren. Damit wird bei der temporären, im AMTA angeregten, probeweisen Einrichtung des Filters lediglich durch beidseitige Beschilderung und bauliche Einengung das Durchfahren verhindert. Weitergehende Maßnahmen sollen mit dem dauerhaften Umbau des Modalfilters erfolgen.

 

  1. Befahrbarkeit der Straße Klint über die Ritterstraße durch die Feuerwehr

Die Feuerwehr fährt das Magniviertel planmäßig über den Ackerhof an und muss daher infolge der geplanten Umkehr der Einbahnstraße im Klint entgegen der regulären Fahrtrichtung fahren. Um mögliche Konflikte mit regulär durch die Einbahnstraße fahrenden Kraftfahrzeugen zu verhindern, werden Ausweichstellen eingerichtet (siehe Ziffer 3 in Abbildung 1). Diese werden durch Nutzung vorhandener Zufahrten und „Zwickelflächen“ so eingerichtet, so dass möglichst keine Parkplätze entfallen.

 

Mit diesen Anpassungen werden die definierten Ziele des Erschließungs- und Verkehrskonzeptes Magniviertel weiterhin erreicht. Zusätzlich ermöglichen sie es der Feuerwehr, Einsatzorte schneller zu erreichen und Hilfsfristen sicher einzuhalten.

 

Seit dem 08.04.2024 wird im Quartier in mehreren Bauabschnitten eine Fernwärmeleitung durch BS|Netz verlegt. Die Fernwärmeleitung wird von der Ritterstraße über die Schlossstraße und den Ackerhof in die Langedammstraße verlaufen. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Erschließungs- und Verkehrskonzept Magniviertel einschließlich der hier beschriebenen Anpassungen verzögert sich daher und wird durchgeführt, sobald keine Beeinträchtigungen durch die Fernwärme-Maßnahme mehr zu erwarten ist. Nach derzeitigem Stand wird dieses im dritten Quartal 2024 der Fall sein.

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