Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-23685
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelmäßige Veröffentlichung der vollständigen Trinkwassermesswerte durch BS Energy
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.05.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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28.05.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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11.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig wird gebeten, sich in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG dafür einzusetzen, dass BS Energy ab sofort regelmäßig in einem praktikablen Turnus (mindestens monatlich) aktualisierte Trinkwasseranalysen in einem Online-Portal transparent veröffentlicht. Diese turnusmäßige Veröffentlichung der Messwerte soll zunächst für ein Jahr gelten.
Die Analysen sollen aus den drei relevanten Strömen:
1. Eckertalsperrenwasser
2. Avacon-Wasser Börßum
3. Mischwasser
sowie aus den zusätzlich betriebenen Brunnen
4. Förderbrunnen Halchter-Ohrum
5. Förderbrunnen Börßum-Heiningen
erstellt werden.
Gemäß § 41 TrinkwV (Trinkwasser-Verordnung) sind die exakten Proben-Entnahmestellen anzugeben. Es wird darum gebeten, die Daten entsprechend der Anlage 2 TrinkwV (chemische Parameter), Anlage 3 TrinkwV (allgemeine Indikatorparameter) sowie Anlage 4 TrinkwV (radioaktive Stoffe) zu erheben und zu veröffentlichen. Parameterstreichungen bzw. Verkürzungen dieser Listen sind zu begründen.
Bei Mischwasser ist zusätzlich das Mischungsverhältnis anzugeben.
Die Tabellen mit den Messwerten bleiben zunächst mindestens ein Jahr einsehbar.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 26 Abs. 3 der TrinkwV steht den AnschlussnehmerInnen und VerbraucherInnen auf Verlangen die Einsichtnahme in die Ergebnisse der verpflichtenden, regelmäßigen Überwachungsuntersuchungen, die durch den Wasserversorger vorzunehmen sind, zu.
Nach § 45 TrinkwV ist eine jährliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Beschaffenheit des Trinkwassers Pflicht. Gemäß § 46 TrinkwV stehen den Kundinnen und Kunden ohnehin verschiedenste Informationen rund um die Wasserversorgung zu.
Die mit diesem Antrag angestrebte freiwillige, transparente und regelmäßige Veröffentlichung der aktuellen Analysedaten der vollständigen Trinkwassermesswerte ist ein wichtiger Baustein, um das Vertrauen in die Wasserqualität der neuen Wassermischung zu stärken, und der derzeitig wahrnehmbaren Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürgern proaktiv zu begegnen.
Auch die aktuell aufgeflammte Berichterstattung über den ungeklärten Verbleib von Wässern innerhalb des Asse-Bergwerks (siehe Bericht in der BZ vom 27.04.2024 im Anhang) wirft Fragen zur Sicherheit unseres Trinkwassers auf, die durch die hier vorgeschlagene Transparenz-Maßnahme beantwortet werden könnten.
Bei den Bürgerinnen und Bürgern sollte das Trinken von gesondert gekauftem Wasser nicht zur Gewohnheit werden. Das kostet unnötig Geld und belastet die Umwelt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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