Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Förderrichtlinie „Förderfonds Innenstadt“ wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Innenstadt ist das Herz der Stadt, sie ist das Aushängeschild der Stadt und identitätsstiftender Ort für Besucherinnen und Besucher, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit Ihren Kernfunktionen in Kultur, Freizeit und Gastronomie, Handels- und Dienstleistungsbereich sowie als Ärzte- und Verwaltungszentrum repräsentiert die Innenstadt das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Potential der Stadt.

 

Vor allem der Online-Handel und die Corona-Pandemie haben gezeigt, dass sich Innenstädte einem Wandel unterziehen und Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Diversität der Angebote zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Mit einer Förderung aus dem neuen Förderfonds Innenstadt will die Stadt Braunschweig dazu beitragen, das Zentrum unserer Stadt als multifunktionalen und erlebnisorientierten Ort zu stärken, der verschiedene Nutzungsebenen miteinander verknüpft: sozialer und kultureller Austausch, Handel, Kommunikation, politische Partizipation, öffentliche Diskurse, Verkehr und Freizeit.

 

Um den laufenden Veränderungsprozess in der Braunschweiger Innenstadt zu begleiten, beabsichtigt die Stadt Braunschweig mithilfe des neuen Förderfonds Innenstadt Anreize für Maßnahmen und Projekte von Dritten zu schaffen, die zur Aufwertung und Belebung der Braunschweiger Innenstadt beitragen.

 

Konzeptidee / Weiteres Vorgehen

 

rderfonds Innenstadt

 

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Braunschweig Zukunft GmbH eine Förderrichtlinie für den Förderfonds Innenstadt (s. Anlage) entwickelt, welche Bürgerinnen und Bürger, Interessensgemeinschaften und Verbände, Unternehmen und Gewerbetreibende, Organisationen und gemeinnützige sowie private Akteure dazu motivieren soll, neue und innovative Projekte für die Belebung der Braunschweiger Innenstadt zu entwickeln und umzusetzen. Ziel des Förderfonds ist es, die Innenstadt als multifunktionalen Ort mit verschiedensten Aufenthalts- und Erlebnisangeboten zu gestalten und damit zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität und Besucherfrequentierung beizutragen.

 

Zukunftsforum Innenstadt

 

r die Entwicklung von Projektideen und Begleitung der Förderanträge schafft die Verwaltung ein neues, innovatives Veranstaltungsformat. Das Zukunftsforum Innenstadt soll dabei als Impulsgeber für neue Ideen und Projekte, Plattform zum Austausch und Partizipation sowie der Gründung von Allianzen dienen. Das Ergebnis des Zukunftsforums sollen Projektideen sein, die in einen Förderantrag überführt werden und eine Förderung aus dem Fonds erhalten können.

 

Rahmenbedingungen

 

Mit der Richtlinie für den Förderfonds Innenstadt bewilligt die Stadt Braunschweig den Antragstellern, deren Projektidee innerhalb der Okerumflut umgesetzt wird, einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 100 % der Kosten für eine Maßnahme, mit einem Höchstbetrag i. H. v. 5.000 €. Abhängig von der Art der Maßnahme (z.B. bei Veranstaltungen, durch die der Antragsteller Einnahmen generiert) oder des Zuwendungsempfängers (z.B. gewinnorientierten Unternehmen) wird eine Kofinanzierung von bis zu 50 % vorausgesetzt. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung der Innenstadt, insbesondere zur Angebotsvielfalt und zu einem breiten Nutzungsmix beitragen, ein potenzieller Frequenzbringer sind, eine nachhaltige Wirkung in der Innenstadt erzielen und identitätsstiftenden Charakter haben. Neben gemeinschaftlich geplanten Veranstaltungen und Events sind auch Maßnahmen förderfähig, die zur Begrünung, Bepflanzung bzw. Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten in der Innenstadt dienen. Dabei kann die Maßnahme auf dem eigenen Grundstück oder im öffentlichen Raum, bei Vorlage entsprechend erforderlicher Genehmigungen, umgesetzt werden.

 

Finanzierung

 

Der Fördertopf für den Förderfonds Innenstadt umfasst 50.000 Euro. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilhaushalt des Wirtschaftsdezernates, Stabstelle 0800, zur Verfügung.

 

Inkrafttreten

 

Die Förderrichtlinie tritt nach positivem Beschluss vom Rat der Stadt Braunschweig in Kraft und ist befristet bis zum 31.12.2025.
 

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Anlagen

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