Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23818

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Freie Theaterszene in Braunschweig bei der Bewältigung der Folgen des Verlusts ihrer Spiel -und Probeflächen zu unterstützen, die aufgrund der Insolvenzproblematik des LOT-Theater e.V. entstanden sind.

 

2. Zu diesem unter 1. benannten Zweck werden die bisher im Haushalt 2024 unter dem Produkt 1.25.2610.09 hinterlegten Kontinuitätsfördermittel für den LOT-Theater e.V., in der bisher nicht abgerufenen Größenordnung i.H.v. 144.000 €, umgewidmet in Finanzierungsmittel zur Unterstützung der freien Theaterszene und von Festivals.

 

3. Die umgewidmeten Fördermittel sollen als Grundlage zur Unterstützung für die freie Theaterszene sowohl zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen (z.B. zur Anmietung von Spielflächen) als auch als Projektfördermittel zur Verfügung stehen.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte in der Mitteilung Drs. Nr. 24-23598 die aktuellen Folgewirkungen der Insolvenz der Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH und des mit städtischer Kontinuitätsförderung unterstützten Vereins LOT-Theater e.V. erläutert.

Ergänzend wird auf die Stellungnahmen der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 14.05.24 Drs. Nr. 24-23681-01 und 24-23686-01 verwiesen.

 

  1. Beendigung der Kontinuitätsförderung für den Verein LOT-Theater e.V.

Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, ist eine Förderung des LOT-Theater e.V. seit dem Bekanntwerden von dessen Insolvenzantrag am 25.03.24 nicht mehr möglich. Bereits zuvor hatte die Verwaltung die Auszahlung weiterer Abschlagszahlungen gestoppt, nachdem sie über das vorläufige Insolvenzverfahren der Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH und in diesem Zusammenhang über die prekäre finanzielle Lage des geförderten LOT-Theater e.V. in Kenntnis gesetzt wurde.

Die Einstellung des Geschäftsbetriebs der Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH in der 15. Kalenderwoche hat dem LOT-Theater e.V. die Spielflächen und das Personal zur Umsetzung des durch die Stadt geförderten Zwecks entzogen. Die Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH hat die Räume an den LOT-Theater e.V. und den Spielraum TPZ. Theaterpädagogisches Zentrum für Braunschweig und die Region e.V. gegen Mietzahlung zur Verfügung gestellt. Als die Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH nicht mehr in der Lage war, Räume, Personal und Infrastruktur vorzuhalten, war faktisch der städtischerderzweck für den Verein LOT-Theater e.V. nicht mehr gegeben, sodass entsprechend der städtischen Kulturförderrichtlinie eine Fortsetzung der Kontinuitätsförderung für das LOT-Theater nicht mehr möglich ist.

Darüber hinaus konnte die Verwaltung, basierend auf dem angeforderten aktuellen Wirtschafts- und Liquiditätsplan für 2024, erkennen, dass in der Jahresplanung ein erhebliches Defizit ausgewiesen wurde. Hieraus ergeben sich ebenfalls begründete Zweifel an der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.

Hinzu kommt, dass alle anderen Förderer des LOT-Theater e.V. gegenüber der Verwaltung mitgeteilt haben, den insolventen LOT-Theater e.V. nicht weiter zu fördern. Da sich die Einnahmeseite des LOT-Theater e.V. im Wesentlichen aus Förderungen mit Drittmitteln zusammensetzt, und in Bewertung des bereits vorhandenen o.g. Defizits muss die Verwaltung davon ausgehen, dass die Gesamtfinanzierung des LOT-Theater e.V. nicht mehr gesichert werden kann.  

 

Die bisher nicht verausgabten Kontinuitätsfördermittel r das LOT-Theater stehen daher i.H.v. 144.000 € im Haushalt 2024 (Produkt 1.25.2610.09) zur Verfügung.

 

  1. Unterstützung durch die Stadt Braunschweig für die Freie Theaterszene aufgrund des Verlustes der LOT-Spielstätten

Die Stadt Braunschweig hatte bisher – neben zahlreichen anderen Förderern – die Arbeit des LOT-Theater finanziell mit einer Kontinuitätsförderung von jährlich zuletzt 224.000 € unterstützt, da die vom LOT-Theater erbrachten Leistungen für die kulturelle Landschaft der Stadt Braunschweig im Allgemeinen und für die freie Theaterszene im Besonderen, sowohl in Braunschweig als auch in Niedersachen, von sehr weitreichender Bedeutung waren, insbesondere hinsichtlich der Förderung der freien Theaterszene durch das Land Niedersachsen. Dies galt auch für die Festivalszene.

Das Statement des Dachverbands Freie Darstellende Künste Braunschweig e.V. (vom 15.04.24) stellt dar, welche schwerwiegenden Folgen der Verlust der Spielstätten des LOT-Theaters in der Kaffeetwete 4a und im Quartier St. Leonhard für die freie Theaterszene der Stadt und der Region hat.

 

Die Verwaltung steht mit den Kulturschaffenden der freien Theaterszene im engen Austausch und prüft verschiedene Modelle und Optionen zur Unterstützung vor dem Hintergrund des Verlusts der Probe- und Spielstätten.

Die in Mitteilung Drs. Nr. 24-23598 ausführlich dargestellte rechtliche Problematik eines zu vermeidenden Betriebsübergangs nach § 613 a BGB hat zum Bedauern der Verwaltung bisher alle geprüftensungsmodelle verhindert.

Insbesondere konnte das Angebot der Borek Immobilien GmbH & Co. KGr das Quartier St. Leonhard, die dortigenumlichkeiten im sog. Haus 1 (ohne die Gastronomieflächen) anzumieten, aufgrund des nicht auszuschließenden Betriebbergangs leider durch die Stadt nicht angenommen werden. Dies ist besonders deshalb bedauerlich, da sowohl die Grundmiete je m² als auch die Größe der Mietfläche geringer ausgefallen wären, als r den bisherigen Mieter, die Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH.

Das von der Verwaltung verfolgte Ziel, diese Spielflächen r die Freie Theaterszene undr Festivals, die im LOT-Theater eingebucht waren, durch einen Dritten organisiert fortgesetzt zur Verfügung zu stellen, konnte wegen des für die Stadt nicht zu akzeptierenden Risikos, nämlich die infolge eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB bisherigen 33 Mitarbeitenden der Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH weiterbeschäftigen zu müssen, nicht weiterverfolgt werden.

 

Mandat für zukünftige Lösungen:

Um der Verwaltungr potenzielle zukünftige Optionen, die keinen Betriebsübergang darstellen, die erforderliche Handlungsfreiheit für schnelle und zeitgerechte Hilfestellungen und Unterstützungen der freien Theaterszene zu ermöglichen, soll der vorgelegte Beschluss das entsprechende Mandat erteilen und die erforderliche Mittelverausgabung der nicht mehr benötigten LOT-Fördermittel (144.000 €) legitimieren.

Hierfür ist eine Umwidmung der nicht verausgabten Kontinuitätsfördermittel für das LOT-Theater (Produkt 1.25.2610.09 im Haushalt 2024) erforderlich.

Die umgewidmeten Fördermittel sollen der Verwaltung als Grundlage zur Unterstützung für die freie Theaterszene sowohl zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen als auch als Projektfördermittel zur Verfügung stehen.

 

  1. Information der politischen Gremien

Die politischen Gremien werden von der Verwaltung über die Beschlussumsetzung auf dem Laufenden gehalten.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise