Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23835
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenplanung Feuerbrunnen / Kirchblick
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.05.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 16 Satz 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.
2. Hintergrund
Die Entwässerungskanäle im Straßenzug Feuerbrunnen - Kirchblick bedurften der Erneuerung. Die Verwaltung hat daraufhin in einem gemeinsamen Auftrag mit der Stadtentwässerung Braunschweig den Bau der Entwässerungskanäle einschließlich der Wiederherstellung des Bestandes als wirtschaftlichste Lösung beauftragt.
Die Bürger wurden wie bei einer straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahme üblich über das Vorhaben schriftlich informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Bürgerinformationsveranstaltung am 23. Januar 2024. Die Maßnahme fand aufgrund der hohen Straßenausbaubeiträge für die Anlieger keine Zustimmung.
Im März 2024 hat sich der Stadtbezirksrat mit der Angelegenheit befasst und zwei Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 1 (Drs.-Nr. 24-23207):
- Der Bezirksrat lehnt die von der Verwaltung vorgesehenen straßenausbaubeitragspflichtigen Fahrbahnerneuerungsarbeiten nach Abschluss der Kanalarbeiten im Straßenzug Feuerbrunnen/Kirchblick ab. Die Verkehrsflächen sind nach Abschluss der Kanalarbeiten, vorbehaltlich einer Entscheidung nach Vorstellung zur Ausführung als verkehrsberuhigter Bereich des Pkt. 2, in dem ursprünglichen Zustand (Ist-Zustand) technisch gleichwertig wiederherzustellen.
- Darüber hinaus bittet der Bezirksrat die Verwaltung in der nächsten Bezirksratssitzung um Vorstellung (auch mit Gelegenheit für mündliche Nachfragen und Beantwortung) einer Vorplanung für eine Ausführung als verkehrsberuhigter Bereich (VB) einschl. Realisierungshorizont, basierend auf den von der Verwaltung in der Informationsveranstaltung am 23.01.2024 benannten Kosten.)
Beschluss Nr. 2 (Drs.-Nr 24-23248):
Der Bezirksrat beantragt die Vorstellung der Ausbauplanung für die Straßen Feuerbrunnen und Kirchblick in Waggum, um ggf. - wie von Herrn Leuer bei der Ratssitzung am 20.02.2024 verkündet - Änderungswünsche der Anwohner berücksichtigt werden können.
3. Aktueller Sachstand
Die Verwaltung wird dem Rat zu seiner Sitzung am 11. Juni die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Beschlussfassung vorlegen (Drs.-Nr. 24-23754).
Sofern der Rat diesen Beschluss fasst, ist die Maßnahme Feuerbrunnen/Kirchblick nicht mehr straßenausbaubeitragspflichtig.
In der Informationsveranstaltung am 22. Mai 2024 hat die Verwaltung Planungsvarianten im Lichte der vorliegenden Beschlüsse vorgestellt:
4. Planungsvarianten
4.1. Variante 1 - Verkehrsberuhigter Bereich (VB), Anlage 1
Ein VB zeichnet sich dadurch aus, dass die Trennung der Verkehrsarten aufgegeben wird und das gesamte Geschehen auf einer gemeinsamen Fläche stattfindet. Einzig die öffentlichen Parkplätze sind markiert, so dass nur auf diesen Flächen geparkt werden darf. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist in einem VB nur Schrittgeschwindigkeit zulässig. Wenn die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird, können verkehrsberuhigte Bereiche sehr gut funktionieren, sofern der Aufenthalt auf der Straße im Vordergrund steht, der VB nicht zu lang und die Verkehrsbelastung gering ist.
Die Planung versucht durch begleitende Maßnahmen (Schaffung von möglichst schmalen Durchfahrbreiten, von Baumscheiben und von versetztem Anordnen des Parkens) eine langsame Fahrweise nahezulegen.
Im Falle des Feuerbrunnens sind die Rahmenbedingungen für einen VB aus folgenden Gründen schwierig:
- Die Straße ist relativ lang (280 m zwischen der Rabenrodestraße und der Bienroder Straße). Nach Erfahrung der Verwaltung wird die Bereitschaft, die zulässige Schrittgeschwindigkeit zu fahren, dadurch deutlich herabsetzt.
- Es gibt landwirtschaftliche Betriebe, die über die Straße Feuerbrunnen an das übergeordnete Straßennetz angebunden sind. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind in der Regel sehr breit, müssen die Straße Feuerbrunnen jedoch passieren können. Auch wenn die Planung zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten sehr schmale Flächen anstrebt, muss dem landwirtschaftlichen Verkehr eine Nutzung ermöglicht werden. Das führt dazu, dass die geplanten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung nur sehr begrenzt umsetzbar sind und damit ihre Wirkung kaum entfalten können.
- Im gesamten Stadtgebiet unterscheiden sich VB von zum Beispiel Tempo 30-Bereichen (mit Trennung der Verkehrsarten) dadurch, dass die befahrbare Oberfläche in verkehrsberuhigten Bereichen aus Betonsteinpflaster oder Naturstein und nicht als Fahrbahn aus Asphalt ausgeführt wird. Damit verbunden ist ein gewisser Effekt der Aufmerksamkeit und der Geschwindigkeitsreduzierung.
Landwirtschaftliche Verkehre sind mit schweren Fahrzeugen in Kombination mit großen Lenkkräften beim Rangieren in engen Bereichen unterwegs, für die Pflasterbeläge sehr schlecht geeignet sind. Es sind daher Schäden zu erwarten, die regelmäßig und dauerhaft zu beseitigen wären. Eine Betonpflasterbauweise ist für die erwartete Nutzung nicht geeignet.
- Aufgrund der erforderlichen Markierungen für Parkplätze und der Berücksichtigung der Grundstückszufahren wird die Anzahl der Parkplätze deutlich reduziert.
Die Umsetzung dieser Variante würde eine Änderung des bestehenden Bauvertrages erforderlich machen. Die dafür erforderliche Zeit würde die Fertigstellung der Maßnahme deutlich verzögern.
In der Informationsveranstaltung gab es kein eindeutiges Votum für oder gegen die Maßnahme. Die Bewertung des Entwurfes des VB fiel sehr unterschiedlich aus.
4.2. Variante 2 - Bestandsnahe Planung
Die bestandsnahe Planung sieht eine Wiederherstellung des Straßenzuges Feuerbrunnen/Kirchblick unter weitgehender Beibehaltung des Straßenquerschnittes auf dem jetzigen Stand der Bautechnik vor (tragfähiger Unterbau, vollständig neuer Oberbau mit neuen Oberflächen in Asphalt für die Fahrbahn und Gehwegpflaster für die Gehwegbereiche).
Diese Planung war Grundlage für die Beauftragung der Baufirma und wäre zeitnah realisierbar.
4.3 Variante 3 - Verbesserte bestandsnahe Planung, Anlage 2
Diese Variante wurde während der Veranstaltung entwickelt.
Vorgeschlagen wurden Aufpflasterungen beider Einfahrten in den Feuerbrunnen aus der Bienroder Straße und der Rabenrodestraße, die Verbreiterung der Gehwege in den heute verhältnismäßig schmalen Bereichen auf ca. 1,50 m, die Ausbildung einer Baumscheibe für einen neuen Baum im Bereich der Kirche und die Prüfung eines zusätzlichen Gehweges im Bereich der Hausnummern Feuerbrunnen 10 - 22.
Die angeregte Anlage eines zusätzlichen durchgehenden Gehweges einer Breite von 1,50 m im Bereich der Hausnummern 10 - 22 ist möglich. Die verbleibende Fahrbahnbreite neben den Parkplätzen von knapp 4,00 m ist auch für größere Fahrzeuge ausreichend. Auf diesem begrenzten Abschnitt ist dann kein Begegnungsverkehr mehr möglich.
Auch diese Variante könnte zeitnah umgesetzt werden.
5. Kosten und Finanzierung
Variante 1, VB-Bereich | 680.000 € |
Variante 2 bestandsnahe Planung | 510.000 € |
Variante 3, verbesserte bestandsnahe Planung | 540.000 € |
Für die Maßnahme sind unter der HH Stelle 5S.660080 Haushaltsmittel in Höhe von 540.000 € verfügbar.
6. Vorzugsvariante
Eine eindeutige Vorzugsvariante konnte aus der Bürgerinformationsveranstaltung nicht hergeleitet werden.
Der Verwaltung vermittelte sich der Eindruck, dass die verbesserte bestandsnahe Planung – Variante 3 - ein gangbarer Kompromiss zwischen den einzelnen Interessen sein könnte und schlägt diese zur Umsetzung vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
836,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
