Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-24012
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördergebiet "Soziale Stadt - Donauviertel" Maßnahmengesamtplan ab 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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14.08.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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04.09.2024
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Sachverhalt
Anlass:
Aufgrund einer Nachfrage im APH nach den bisher umgesetzten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet“ (DS 24-23992) hat die Verwaltung dies zum Anlass genommen ebenfalls einen Übersichtsplan mit allen öffentlichen sowie größeren privaten Maßnahmen für das Fördergebiet „Soziale Stadt – Donauviertel“ zu erstellen.
Erläuterung:
Die Maßnahmen werden anhand von Kreisen veranschaulicht, die, abhängig von den investierten Städtebaufördermitteln, unterschiedliche Größen aufweisen. Bei den noch offenen Maßnahmen handelt es sich um die vorab kalkulierten Kosten. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zudem wurden die Maßnahmen im Bereich des „Campus“ die aus Mitteln des Förderprogramms Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ finanziert werden durch gelbe Kreise dargestellt. Die Tabellen erhalten eine Aufstellung der Maßnahmen, deren Kosten sowie das Fertigstellungsjahr oder des erwarteten Umsetzungsjahr bei offenen Maßnahmen.
Das Fördergebiet „Soziale Stadt – Donauviertel“ wurde im Jahr 2016 in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Seit 2020 läuft das Verfahren unter der neuen Bezeichnung „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ weiter.
Ziele des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt:
• Behebung von städtebaulichen Missständen
• Verbesserung des Wohnumfeldes
• Erhalt und Modernisierung von Gebäuden
• Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Gebiet
• Stärkung der Identifikation mit dem Gebiet
Bei den investiven Förderungen handelt es sich u. a. um folgende Baumaßnahmen:
• Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
• Sanierung von Spielplätzen
• Straßenumgestaltungen
• Ausbau von Fuß- und Radwegen
• Fassadensanierungen
• Private Ordnungsmaßnahmen und Modernisierungen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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