Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20582-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Behindertengerechte Querung in der Emsstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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14.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über den Ausbau des Knotenpunktes Emsstraße – Swinestraße – Recknitzstraße um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Emsstraße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass:
Der Stadtbezirksrat 221 hat mit der Drucksache 23-20582 in seiner Sitzung am 22.02.2023 folgende Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG beschlossen: „Der Stadtbezirksrat 221 regt an, die Querung der Emsstraße im Bereich Swinestraße/Recknitzstraße unter Beteiligung des Behindertenbeirates behindertengerecht auszubauen.“
Für diesen Ausbau wurden die entsprechenden Planungen und Abstimmung durchgeführt, sodass diese nun vorgelegt werden können.
Planung:
Zur Verbesserung der Querbarkeit der Emsstraße im Bereich Swinestraße/Recknitzstraße ist der teilweise barrierefreie Ausbau der Querungsstellen an diesem Knotenpunkt vorgesehen. Zu diesem Ausbau fand eine Abstimmung mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. statt. Da aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht der gesamte Knotenpunkt barrierefrei ausgebaut werden kann, hat der Behindertenbeirat Braunschweig e.V. vorgeschlagen, die Querungen der Swine- und der Recknitzstraße sowie die östliche Querung der Emsstraße barrierefrei auszubauen.
An allen umzubauenden Querungsstellen werden differenzierte Bordhöhen sowie taktile Leitelemente zur Führung von seheingeschränkten Personen vorgesehen. Die Bauvorbereitung für diese Maßnahme ist in 2024, die Umsetzung in Abhängigkeit des Bauprogramms für Ende 2024/Anfang 2025 vorgesehen. Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Querung betragen circa 70.000 €. Die benötigten Mittel stehen im Projekt 4S.660020 für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,4 kB
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