Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 – Weststadt werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens     8.800,00 €

2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen    3.435,88 €

3. Grünanlagenunterhaltung              0,00 €    

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel 2024 im Stadtbezirk 221 – Weststadt unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Am Lehmanger

Gehweg gegenüber Moselstraße:

ca. 120 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen

nicht beitragspflichtig

9.500 €

2.

Isarstraße

Gehweg Hs.-Nr. 4 - 10:

ca. 290 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen

nicht beitragspflichtig

22.000 €

3.

An der Rothenburg

Verbindungsweg zur Illerstraße:

ca. 160 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Beton-Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen,

beitragspflichtig*

16.000 €

(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Zu 2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

GS Altmühlstraße: 4 x Schreibtische, Farbe Ahorn   1.199,52 €

GS Ilmenaustraße: 7 x Ordnersäulen mit 4 Etagen   2.236,36 €

GS Rheinring:  Fehlanzeige   

 

Zu 3. Grünanlagenunterhaltung:

 

keine Vorschläge 

 

Die im Beschlusstext genannten 8.800 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Maßnahmen und Beträge.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.              

 

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