Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23981

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Umnutzung einer Fahrspur zu einem Radfahrstreifen an der Gifhorner Straße (in Fahrtrichtung Norden, zwischen Eichenstieg und der ÖPNV Haltestelle Lincolnsiedlung) gemäß Anlagen 1 und 2 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Gifhorner Straße um eine Straße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Auf der Gifhorner Straße, im Abschnitt zwischen Hansestraße/Eichenstieg und der ÖPNV Haltestelle Lincolnsiedlung/Lincolnstraße ist im Jahr 2025 die Erneuerung der Fahrbahndecke stadtauswärts vorgesehen. Die Gifhorner Straße ist für alle Verkehrsteilnehmenden eine wichtige Verbindung von der Innenstadt in die äeren Stadtteile und Gewerbegebiete. Auch der Radverkehr nutzt diese Verbindung intensiv. Der stadtauswärts führende Radweg entspricht jedoch nicht den Anforderungen an die Radinfrastruktur in Braunschweig und ist zudem durch aufbrechende Baumwurzeln stark beansprucht. Da die Bäume sehr nah am Radweg stehen, wird eine Sanierung des Radweges derzeit nicht als sinnvoll erachtet bzw. wäre mit erheblichen Kosten und vermutlich starken Beeinträchtigungen der Bäume verbunden. Um eine Verbesserung für den Radverkehr herbei zu führen soll im Rahmen der ohnehin anstehenden Deckensanierung die östliche Fahrspur der Gifhorner Straße in Fahrtrichtung Norden zu einem Radfahrstreifen umgenutzt werden.

 

Bestand

Zwischen Eichenstieg und Lincolnstraße verfügt die Gifhorner Straße größtenteils über vier Fahrspuren. Im Knotenpunkt Gifhorner Straße/Hansestraße/Eichenstieg kommt der aus allen Fahrtrichtungen nach Norden fahrende Kfz-Verkehr bereits im Bestand nur auf einer Fahrspur an. Erst im weiteren Verlauf der Gifhorner Straße wird dieser mit zwei Fahrstreifen stadtauswärts geführt, wobei im nördlichen Bereich eine Fahrspur zu einer reinen ÖPNV-Abbiegespur wird. r Radfahrende und Zufußgehende sind separate Anlagen vorhanden.

 

In Gegenrichtung wird der von Norden kommende, stadteinwärts fahrende MIV zunächst auf einer Fahrspur geführt. Im weiteren Verlauf weitet sich die Fahrspur bis zu einer Zweistreifigkeit auf.

 

Planung Radverkehrsstreifen

Es ist geplant, einen stadtauswärtigen Radfahrstreifen anzulegen und diesen baulich geschützt direkt nach dem Knotenpunkt Gifhorner Straße/Hansestraße/Eichenstieg beginnen zu lassen. Dem linksabbiegenden Radverkehr wird ein geschützter Aufstellbereich und ein gesondertes Radfahrsignal zugewiesen, so dass auch die LSA-Steuerung optimiert werden kann. Der Radverkehr Richtung Norden wird hinter der Querung mit Protektionselementen gesichert auf die Fahrbahn geleitet.  

 

Im weiteren geradlinigen Verlauf wird der Radfahrstreifen ohne baulichen Schutz ausgeführt, um die Parkstände zu erhalten und deren Anfahrbarkeit zu gewährleisten. Die Anzahl der Parkstände wird durch diese Maßnahme nicht verändert. Es wird durchgängig ein Sicherheitsabstand sowohl zum parkenden als auch zum fließenden Verkehr von 0,75 m markiert. Aufgrund der überwiegend privaten Nutzung der öffentlichen Parkstände findet hier nur geringer Parkwechsel statt. Die Ein- und Ausparkvorgänge sind somit unkritisch gegenüber der Radverkehrsführung.

 

Ab dem nördlichen Bereich ohne angrenzende Parkstände ist eine Abgrenzung des Radfahrstreifens vom MIV mit Protektionselementen geplant. Auf Höhe der ÖPNV Haltestelle Lincolnsiedlung wird der Radverkehr auf die vorhandene Infrastruktur geführt. Die Umsetzung des Radfahrstreifens bietet eine komfortable und großgige Radverkehrsführung auf einer ebenen, gut befahrbaren Oberfläche. Die Verkehrsführung am Knotenpunkt Gifhorner Straße/Lincolnstraße/ÖPNV Haltestelle Lincolnsiedlung bleibt unverändert. Da der KFZ-Verkehr bereits im Bestand in den einfahrenden Bereichen des Knotenpunktes Gifhorner Straße/Hansestraße/Eichenstieg einspurig geführt wird, ist durch die Maßnahme keine Fahrstreifenreduzierung erforderlich. Die Beeinträchtigung des stadtauswärts fließenden Verkehres wird als minimal angesehen.

 

Stadteinwärts wird die Spuraufweitung von einer auf zwei Fahrspuren ca. 100 m nach Süden verschoben, um ausreichend Fläche für die Abbiegespur für den ÖPNV zu schaffen. Die weitere Verkehrsführung sowohl an den Knotenpunkten als auch im Verlauf bleibt in stadteinwärtiger Richtung unverändert. Die öffentlichen Parkstände und Bäume bleiben erhalten.

 

Informationsveranstaltung

Am 17. September 2024 hatte die Verwaltung die interessierten Anwohnerinnen und Anwohner über die Medien zu einer Bürgerinformation eingeladen, um die Planung zu erläutern, Fragen zu beantworten und mit den Anwesenden zu diskutieren. Dieser Einladung sind 17 Personen gefolgt. Unter anderem wurden die folgenden Punkte diskutiert:

  • Es wurde angemerkt, dass die Gifhorner Straße aktuell als Rennbahn genutzt wird.

       Die Verwaltung sieht in der Reduzierung um eine Fahrspur der Gifhorner Straße stadtauswärts eine Maßnahme der Verkehrsberuhigung, die das Überschreiten der zussigen Geschwindigkeit in diesem Bereich reduziert.

  • Angeregt wurde, die bisherigen Radwegflächen zu entsiegeln und den Bäumen mehr Raum zu geben oder andere Möglichkeiten der Entsiegelung zu prüfen.

       r die Entsiegelung von Flächen in diesem Bereich stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung, auch wenn diese Anregung positiv gesehen und aufgenommen wurde.

  • Seitens einiger Anwesender wurde kritisiert, dass es unangenehm sei auf einem Radfahrstreifen auf der Straße zu fahren, besonders, wenn LKW-Verkehr auf der Straße stattfinde. Außerdem wurde angemerkt, dass der östliche Fahrradweg der Gifhorner Straße noch in gutem Zustand sei.

       Es wurde im Gespräch festgestellt, dass sich diese Kritik besonders auf herkömmliche Radfahr- und Schutzstreifen bezieht sowie auf Fahrradwege ohne Sicherheitstrennstreifen, wie teils auf der westlichen Seite der Gifhorner Straße vorhanden ist. Nach Erläuterung, dass im gesamten Planungsbereich ein sehr breiter Radfahrstreifen zuzüglich eines Sicherheitstrennstreifens vorliegt konnten die Sorgen behoben werden. Zudem konnte erläutert werden, dass der östliche Radweg der Gifhorner Straße Mängel aufweise, die größtenteils durch Baumwurzeln hervorgerufen werden und damit in den kommenden Jahren schnell stark zunehmen werden. Eine Sanierung des bestehenden Radweges würde voraussichtlich ca. 300.000 € kosten.

  • Fragen bezüglich der Aufrechterhaltung von bestehenden und zukünftigen Verkehrsbeziehungen konnten seitens der Verwaltung dahingehend beantwortet werden, dass diese bestehen bleiben und dass darüber hinaus die Verkehrsbeziehungen aus dem Eichenstieg für den Radverkehr optimiert werden.

Einzelne Anwesende äerten ihre Ablehnung gegenüber der Planung, andere Anwesende begrüßten die Planung ausdrücklich. Insgesamt fand eine lebhafte, engagierte und kontroverse Diskussion statt, in welcher die Verwaltung den Eindruck gewonnen hat, dass die Planung überwiegend positiv wahrgenommen wird.

 

Finanzierung

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt größtenteils durch Markierung, welche als Synergiemaßnahme im Rahmen der Fahrbahndeckenerneuerung umgesetzt werden soll.

Die darüber hinaus anfallenden Baukosten und Kosten für die LSA-Optimierung werden auf circa 70.000 € geschätzt. Diese Mittel stehen 2024 im Projekt 4S.660012 „Radverkehrsmaßnahmen“ zur Verfügung. Die Bauvorbereitung ist für 2024 und die Umsetzung für 2025 geplant.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise