Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24349
Grunddaten
- Betreff:
-
Videoüberwachung durch die Polizei
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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22.10.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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Vorberatung
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23.10.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Polizei darf öffentliche Straßen und Plätze sowie andere öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten, wenn dort wiederholt Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und die Beobachtung zur Verhütung entsprechender Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist (§ 32 Abs. 3 Nr. 1 NPOG).
Auf dieser Rechtsgrundlage betreibt die Polizei Braunschweig seit dem Jahr 2007 mehrere Kameras in der Innenstadt. Der Kameras sind Eigentum des Landes und werden rund um die Uhr aus dem Polizeikommissariat Mitte gesteuert. Die Polizei möchte die öffentliche Videoüberwachung modernisieren. Die Technik der zunehmend störungsanfälligen Kameras ist überholt, Standorte sind verzichtbar geworden, neue Standorte sind erforderlich. In Zusammenarbeit mit einem Privatunternehmen hatte die Polizei zunächst ein Konzept erstellt, das insgesamt 16 Kameras vorsah. Dafür wurden 977.699 € veranschlagt, ohne Erdarbeiten und laufende Kosten.
Um die Kosten zu senken, hat die Polizei eine Priorisierung der Kamerastandorte nach polizeifachlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Priorisiert werden Kameras zur Überwachung des Friedrich-Wilhelm-Platzes, der Wallstraße, der Friedrich-Wilhelm-Straße, des Waisenhausdamms und des Bohlwegs. Zurückgestellt wurde die Überwachung der Straßen Gieseler und Kalenwall, des Platzes am Ritterbrunnen sowie des Herzogin-Anna-Amalia-Platzes. Wegfallen sollen die bisherigen Kamerastandorte Domplatz und Sack.
Werden die priorisierten Standorte realisiert, ist mit Kosten in Höhe ca. 526.000 € zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für Erdarbeiten (ca. 90.000 €) und laufende Kosten in Höhe von monatlich 2.100 €. Eine Reduzierung der Kosten im Beschaffungsvorgang wird angestrebt.
Die Polizei verfügt über keine Haushaltsmittel für die Anschaffung der neuen Technik. Auch für die Folgekosten (Wartung und Betrieb) stehen der Polizei keine Mittel zur Verfügung. Die Polizei hat deshalb Kontakt zur Stadt aufgenommen, um eine Aufgabenteilung zu thematisieren. Die Polizei wäre auch in Zukunft Nutzerin der Kameras, würde aber nicht mehr die Technik finanzieren, sondern weiterhin das Personal zur Verfügung stellen.
Der Nutzen der Kameras für die Polizeiarbeit kann seitens der Verwaltung in vollem Umfang bestätigt werden: Anders als eine städtische Verwaltungsbehörde darf die Polizei die Bilder der Kameras vorübergehend aufzeichnen. Sie kann die Bilder rund um die Uhr nutzen, um Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen. Der technische Fortschritt und der Wert der Bilder für die Beweissicherung im Strafverfahren sind überzeugend.
Beim Ordnungsamt gibt es keine Leitstelle, in der die Kamerabilder Tag und Nacht beobachtet werden könnten. Aufzeichnungen sind der Stadt rechtlich nicht erlaubt. Vor dem Hintergrund des städtischen Interesses an einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung und der sehr engen Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit sollte die Arbeit der Polizei aber unterstützt werden.
Auch bei der Beschaffung der Kameras werden Stadt und Polizei eng zusammenarbeiten. Anders als die Polizei verfügt das Ordnungsamt über keine technische Abteilung. Alle fachlichen und technischen Planungen sind bisher von der Polizei geleitet worden.
Um eine zeitgemäße Erneuerung der polizeilichen Videoüberwachung in der Stadt zu ermöglichen und einem Ausfall der Technik zuvorzukommen, wird vorgeschlagen, als Stadt sowohl die Technik zu beschaffen als auch den langfristigen Betrieb der Anlage sicherzustellen. Dafür sind einmalig 616.000 € sowie dauerhaft 25.200 € jährlich für den Betrieb bereitzustellen. Der Nutzen der Video-Überwachung zur Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit – und damit zur Erfüllung einer (auch) städtischen Aufgabe – rechtfertigt eine solche städtische Unterstützung der Polizeiarbeit. Die Ertüchtigung der Kameratechnik ergänzt die geplante Einrichtung einer Waffenverbotszone.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG. Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2025/2026 eingeplant. Der entsprechende Beschluss des Haushalts ist Voraussetzung für die Realisierung des Projekts. Für die Wartung und den Betrieb der Technik sind zukünftig Mittel im Budget des FB 32 einzuplanen.
