Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24487-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Nachgang zur FPDA-Sitzung vom 24.10.2024 stellt die Verwaltung die für die Ermittlung der Steuermessbeträge durch das Finanzamt Braunschweig relevanten Bodenrichtwerte zur Feststellung des Lagefaktors in der Anlage zur Verfügung.

 

Der durchschnittliche Bodenrichtwert r Braunschweig liegt bei 280 € bei einer Spanne von 20 € bis 7.000 €.

 

Die Auswirkung des Lagefaktors auf die Höhe der von der Landesverwaltung festgestellten Steuermessbeträge einschließlich einer Beispielberechnung wird auf der Seite des Landes Niedersachsen unter folgendem Link dargestellt:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuer-b-grundvermogen-209755.html


 

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Anlagen

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