Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-24487-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Grundsteuerreform - Änderung der Hebesatzsatzung - zum 01.01.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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05.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Nachgang zur FPDA-Sitzung vom 24.10.2024 stellt die Verwaltung die für die Ermittlung der Steuermessbeträge durch das Finanzamt Braunschweig relevanten Bodenrichtwerte zur Feststellung des Lagefaktors in der Anlage zur Verfügung.
Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Braunschweig liegt bei 280 € bei einer Spanne von 20 € bis 7.000 €.
Die Auswirkung des Lagefaktors auf die Höhe der von der Landesverwaltung festgestellten Steuermessbeträge einschließlich einer Beispielberechnung wird auf der Seite des Landes Niedersachsen unter folgendem Link dargestellt:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuer-b-grundvermogen-209755.html
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,8 kB
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