Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24466
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der 4-zügigen GS Querum sowie der Neubau einer 3-fach-Sporthalle Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 09.07.2024 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referats Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 23.08.2024 auf 46.472.500 € festgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Die Schule soll aufgrund der künftigen Schülerzahlentwicklung auf eine volle 4-Zügigkeit ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die räumlichen Anforderungen für den künftigen Ganztagsbetrieb erfüllt werden. Der Neubau einer 3-fach-Sporthalle mit obenliegender Tribüne für maximal 200 Besucher:innen soll ebenfalls berücksichtigt werden. Durch den Neubau des Schulgebäudes auf dem Schulgrundstück kann auf eine umfangreiche und kostenintensive Interimsmaßnahme verzichtet werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Grundlage für das Raumprogramm der Grundschule ist das vom Verwaltungsausschuss am 28.08.2018 beschlossene Standardraumprogramm für eine Ganztagsgrundschule (Ds 18-08742) sowie das am 22.09.2020 beschlossene Standardraumprogramm für 1-, 2- und 3-fach Sporthallen (Ds 20-13856) für den Neubau der 3-fach-Sporthalle mit obenliegender Tribüne.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Maßnahme beinhaltet den Neubau eines Schulgebäudes, einer 3-fach-Sporthalle, Interimscontainer sowie die Umgestaltung der Straße Wabenkamp, damit diese als Schulweg sicher genutzt werden kann.
Für den Neubau der Grundschule Querum und die Sporthalle wurde im Planungsprozess die Umsetzung des Effizienzgebäude 40 Standard festgelegt. Der Neubau soll nach Fertigstellung durch die „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)“ zertifiziert werden. Weiterhin ermöglicht der angestrebte Standard den Erwerb von BEG‐Fördermitteln über das Programm „Klimafreundlicher Neubau ‐ KFN“. Über den Effizienzgebäude 40 Standard in Kombination mit dem Nachhaltigkeitszertifikat werden die Förderanforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllt.
Die Interimslösung mittels Container wird während der energetischen Sanierung des Freizeithauses und wegen der Demontage des Steinmetzhaus der IGS benötigt.
Für die Standzeit von mind. 5 Jahren fallen Mietkosten von 244.185 € an.
Die Straße Wabenkamp soll baulich dahingehend umgestaltet werden, dass ein sicherer Schulweg über eine Gehwegführung gewährleistet wird. Die Maßnahme beinhaltet den Einbau neuer Grundleitungen, das Herrichten der Straße sowie Gehwege und Beleuchtung.
5. Techniken für regenerative Energien
Auf dem begrünten Flachdach des Ersatzneubaus wird, unter maximaler Ausnutzung der Fläche, eine PV-Anlage installiert. Für die Aufenthaltsräume ist eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Luft-Wasser Wärmepumpe geplant.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Das Projekt wurde in Absprache mit dem Behindertenbeirat fortwährend weiterentwickelt und vorgestellt. Neben den Inklusionsvorgaben aus dem Standardraumprogramm sind taktile Leitsysteme im Innen- und Außenbereich, Kontrastfarben an Türen und Treppen, sowie eine Beschilderung in Brailleschrift geplant. Die Zuschauertribüne im Obergeschoss der Sporthalle wird mittels Aufzug barrierefrei zu erreichen sein. Der Behindertenbeirat wird in den weiteren Planungsverlauf bei konkretem Abstimmungsbedarf eingebunden.
7. Kosten
Aufgrund der Kostenberechnung vom 23.08.2024 ergeben sich für die Baumaßnahme Gesamtkosten – inkl. Indizierung bis 2026 – von insgesamt 46.472.500 €, die sich auf den Neubau des Schulgebäudes mit 17.593.000 € (inkl. Herrichtung des Freizeithauses), auf den Neubau der Sporthalle mit 27.738.300 €, auf Interimsmaßnahmen mit 524.300 € (inkl. Mietkosten) sowie auf Straßenbaumaßnahmen mit 616.900 € beziehen. Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die gesamte Baumaßnahme soll Mitte 2026 beginnen. Die Fertigstellung der Schule soll zum Schuljahr 2028/29 erfolgen, die Fertigstellung der Sporthalle soll bis Mitte 2030 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Im aktuellen Haushaltsplan 2024 sind für das Projekt GS Querum/Erweiterung und Einrichtung GTB (4E.210276) kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2,2 Mio. € veranschlagt sowie folgende Verpflichtungsermächtigungen (VE) eingeplant:
VE zu Lasten 2025: 4.168.000 €, zu Lasten 2026: 6.800.000 €, zu Lasten 2027: 4.400.000 €.
Im Investitionsprogramm (IP) 2022 – 2027 stehen folgende Finanzraten zur Verfügung:
Gesamtkosten in T € | bis 2022 in T € | 2023 in T € | 2024 in T € | 2025 in T € | 2026 in T € | 2027 in T € | Restbedarf in T € |
24.013 | 954,7 | 290 | 2.200 | 5.210 | 8.558,3 | 5.500 | 1.300 |
Zum Haushaltsplanentwurf 2025 ff. / IP 2024-2029 sind folgende Gesamteinnahmen und Gesamtkosten berücksichtigt worden:
Gesamteinnahmen in T € | bis 2024 in T € | 2025 in T € | 2026 in T € | 2027 in T € | 2028 in T € | 2029 in T € | Restbedarf in T € |
1.241,3 |
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| 1.241,3 |
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Gesamtkosten in T € | bis 2024 in T € | 2025 in T € | 2026 in T € | 2027 in T € | 2028 in T € | 2029 in T € | Restbedarf in T € |
40.245 | 3.444,7 | 5.210 | 8.558,3 | 7.500 | 8.032 | 7.500 |
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Es wird aktuell mit Fördergeldern / Kostenbeteiligungen von 2.928.200 € gerechnet (z. B. Programm „Klimafreundlicher Neubau-KFN“, Erschließung Wohngebiet Dibbesdorfer Straße Süd).
Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten in Höhe von 6.227.500 € sowie der Gesamteinnahmen in Höhe von 1.686.900 € sollen erst in der Haushaltsplanung 2027 haushaltsneutral berücksichtigt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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193,1 kB
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771,7 kB
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3
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10,1 MB
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