Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 09.07.2024 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referats Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 23.08.2024 auf 46.472.500 € festgestellt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

Die Schule soll aufgrund der künftigen Schülerzahlentwicklung auf eine volle 4-Zügigkeit ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die räumlichen Anforderungen für den künftigen Ganztagsbetrieb erfüllt werden. Der Neubau einer 3-fach-Sporthalle mit obenliegender Tribüne für maximal 200 Besucher:innen soll ebenfalls berücksichtigt werden. Durch den Neubau des Schulgebäudes auf dem Schulgrundstück kann auf eine umfangreiche und kostenintensive Interimsmaßnahme verzichtet werden.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

Grundlage für das Raumprogramm der Grundschule ist das vom Verwaltungsausschuss am 28.08.2018 beschlossene Standardraumprogramm für eine Ganztagsgrundschule (Ds 18-08742) sowie das am 22.09.2020 beschlossene Standardraumprogramm für 1-, 2- und 3-fach Sporthallen (Ds 20-13856) für den Neubau der 3-fach-Sporthalle mit obenliegender Tribüne.

 

4. Erläuterungen zur Planung

Die Maßnahme beinhaltet den Neubau eines Schulgebäudes, einer 3-fach-Sporthalle, Interimscontainer sowie die Umgestaltung der Straße Wabenkamp, damit diese als Schulweg sicher genutzt werden kann.

Für den Neubau der Grundschule Querum und die Sporthalle wurde im Planungsprozess die Umsetzung des Effizienzgebäude 40 Standard festgelegt. Der Neubau soll nach Fertigstellung durch die „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)“ zertifiziert werden. Weiterhin ermöglicht der angestrebte Standard den Erwerb von BEGFördermitteln über das Programm „Klimafreundlicher Neubau KFN“. Über den Effizienzgebäude 40 Standard in Kombination mit dem Nachhaltigkeitszertifikat werden die Förderanforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllt.

Die Interimslösung mittels Container wird während der energetischen Sanierung des Freizeithauses und wegen der Demontage des Steinmetzhaus der IGS benötigt.

Für die Standzeit von mind. 5 Jahren fallen Mietkosten von 244.185 € an.

 

Die Straße Wabenkamp soll baulich dahingehend umgestaltet werden, dass ein sicherer Schulweg über eine Gehwegführung gewährleistet wird. Die Maßnahme beinhaltet den Einbau neuer Grundleitungen, das Herrichten der Straße sowie Gehwege und Beleuchtung.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

Auf dem begrünten Flachdach des Ersatzneubaus wird, unter maximaler Ausnutzung der Fläche, eine PV-Anlage installiert. Für die Aufenthaltsräume ist eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Luft-Wasser Wärmepumpe geplant.

 

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Das Projekt wurde in Absprache mit dem Behindertenbeirat fortwährend weiterentwickelt und vorgestellt. Neben den Inklusionsvorgaben aus dem Standardraumprogramm sind taktile Leitsysteme im Innen- und Außenbereich, Kontrastfarben an Türen und Treppen, sowie eine Beschilderung in Brailleschrift geplant. Die Zuschauertribüne im Obergeschoss der Sporthalle wird mittels Aufzug barrierefrei zu erreichen sein. Der Behindertenbeirat wird in den weiteren Planungsverlauf bei konkretem Abstimmungsbedarf eingebunden.

 

 

7. Kosten

Aufgrund der Kostenberechnung vom 23.08.2024 ergeben sich für die Baumaßnahme Gesamtkosten – inkl. Indizierung bis 2026 – von insgesamt 46.472.500 €, die sich auf den Neubau des Schulgebäudes mit 17.593.000 € (inkl. Herrichtung des Freizeithauses), auf den Neubau der Sporthalle mit 27.738.300 €, auf Interimsmaßnahmen mit 524.300 € (inkl. Mietkosten) sowie auf Straßenbaumaßnahmen mit 616.900 € beziehen. Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

Die gesamte Baumaßnahme soll Mitte 2026 beginnen. Die Fertigstellung der Schule soll zum Schuljahr 2028/29 erfolgen, die Fertigstellung der Sporthalle soll bis Mitte 2030 durchgeführt werden.

 


9. Finanzierung

Im aktuellen Haushaltsplan 2024 sind für das Projekt GS Querum/Erweiterung und Einrichtung GTB (4E.210276) kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2,2 Mio. € veranschlagt sowie folgende Verpflichtungsermächtigungen (VE) eingeplant:

 

VE zu Lasten 2025: 4.168.000 €, zu Lasten 2026: 6.800.000 €, zu Lasten 2027: 4.400.000 €.

 

Im Investitionsprogramm (IP) 2022 – 2027 stehen folgende Finanzraten zur Verfügung:

 

Gesamtkosten in T €

bis 2022 in T €

2023

in T €

2024

in T €

2025

in T €

2026

in T €

2027

in T €

Restbedarf  in T €

24.013

954,7

290

2.200

5.210

8.558,3

5.500

1.300

 

Zum Haushaltsplanentwurf 2025 ff. / IP 2024-2029 sind folgende Gesamteinnahmen und Gesamtkosten berücksichtigt worden:

 

Gesamteinnahmen in T €

bis 2024 in T €

2025

in T €

2026

in T €

2027

in T €

2028

in T €

2029

in T €

Restbedarf

in T €

1.241,3

 

 

 

 

 

1.241,3

 

 

 

Gesamtkosten in T €

bis 2024 in T €

2025

in T €

2026

in T €

2027

in T €

2028

in T €

2029

in T €

Restbedarf

in T €

40.245

3.444,7

5.210

8.558,3

7.500

8.032

7.500

 

 

Es wird aktuell mit Fördergeldern / Kostenbeteiligungen von 2.928.200 € gerechnet (z. B. Programm „Klimafreundlicher Neubau-KFN“, Erschließung Wohngebiet Dibbesdorfer Straße Süd).

 

Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten in Höhe von 6.227.500 € sowie der Gesamteinnahmen in Höhe von 1.686.900 € sollen erst in der Haushaltsplanung 2027 haushaltsneutral berücksichtigt werden.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise