Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24646
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2025 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. November 2024 empfohlenen Fassung festzustellen.
- Die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2026 und 2027 für folgende Projekte bereits im Wirtschaftsjahr 2025 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen zu erteilen:
- Ladeinfrastruktur Busport 1 und 2 [30 LPs, inkl. vorgelagerter Energieversorgungsanlagen]
- E-Busse [Solo- und Gelenkfahrzeuge]
- Erweiterung Straßenbahn-Betriebshof [Am Hauptgüterbahnhof]
- GUW Lincolnsiedlung
- Stadtbahnausbau [Wendeschleife Gliesmarode, Volkmarode Nord]
- Weichen-Austausch Bohlweg
- Bahnhofsquartier I [Kurt-Schumacher-Straße/Willy-Brandt-Platz]“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1. Wirtschaftsplan 2025
Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) vormals Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung der Wirtschaftspläne. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der BSVG wird den Wirtschaftsplan 2025 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 27. November 2024 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.
Der Wirtschaftsplan 2025 der BSVG weist einen Fehlbetrag in Höhe von 38.102 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der BSBG ausgeglichen. Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen und der Umsetzung von Einsparzielen ergibt sich gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung für das Jahr 2025 ein um 389 T€ geringerer Verlustausgleichsbedarf für die BSVG. Mit der Wirtschaftsplanung wird der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschwieg Rechnung getragen.
Der Erfolgsplan 2025 und auch die mittelfristige Unternehmensvorschau sind betrieblich signifikant durch steigende Personal-, Material- und Energiekosten sowie die verstärkte Investitionstätigkeit der Gesellschaft u. a. in Elektromobilität und die Stadtbahnerweiterung geprägt.
Ziel der BSVG ist es weiterhin den ÖPNV für Braunschweig zu verbessern. Die kontinuierlich erfolgte Zunahme der Fahrgastzahlen untermauert dieses Ziel.
Die Leistungserstellung und die Nutzung des ÖPNVs verbessert sich im Planungszeitraum. Die BSVG arbeitet an der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität des ÖPNV. Die BSVG erzielt im deutschlandweiten Vergleich sehr gute Ergebnisse in den Fahrgastbefragungen, auch die Zunahme der Fahrgastzahlen belegen diese Entwicklung. Mit der Einführung des D-Tickets ist ein attraktives Angebot für die Fahrgäste entstanden, die den Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit nutzen können. Im Planungszeitraum wird die auskömmliche Finanzierung dieses Tickets eine wesentliche Grundlage darstellen. Vor diesem Hintergrund berücksichtigt der Wirtschaftsplan 2025 auf Basis der bundes- und landespolitischen Grundsatzaussagen auch einen Ansatz zum Ausgleich des D-Tickets von jährlich 6.560 T€. Hinsichtlich der konkreten Jahresbeträge wird auf die Ausführungen in der Textziffer I.3 auf Seite 4 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

Gegenüber den Vorjahren ist eine Steigerung der Umsatzerlöse geplant. Im Vergleich zu der Prognose für das Jahr 2024 ergibt sich eine Erhöhung um 2.100T€. Dies entspricht einer Steigerung um 4,7%. Diese Steigerung unterstellt eine weitere Zunahme der Nutzerhäufigkeiten bei Realisierung der verbundseitigen Fahrpreiserhöhung.
Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung für das Jahr 2025 belaufen sich auf 500 T€ und bemessen sich am Zählergebnis des Jahres 2024.
Die Ausgleichsleistung des Landes zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) ist in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geregelt. Die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ wurden in der Planung fortgeschrieben.
Aus der Werbeflächenvermietung, welche im Wesentlichen die Außenwerbung auf Fahrzeugen und Haltestellen beinhaltet, werden Erlöse in Höhe von 900 T€ erwartet.
Die sonstigen Umsatzerlöse belaufen sich auf 3.358 T€ und beinhalten im wesentlichen Zahlungen des Regionalverbandes und Dritten für die Erbringung von Regiobusleistungen und weiteren Bedarfsverkehren sowie innerkonzernliche Umsätze.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die insbesondere auf eigenen internen Planungs- und Steuerungsmaßnahmen der Gesellschaft im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes sowie der weiteren großen Investitionstätigkeiten anfallen, bleiben im Planungszeitraum auf einem hohen Niveau.
Der Materialaufwand 2025 wird in Höhe von insgesamt 23.979 € prognostiziert und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (12.583 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (11.396 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Die Kosten berücksichtigen die Preisentwicklungen für Dieselkraftstoff, Energie und Material für Instandhaltung und Betrieb. Unter den bezogenen Leistungen werden u. a. Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (6.461 T€) sowie Anmietverkehre (4.935 T€) veranschlagt.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 47.813 T€. Im Planungszeitraum wird für das Jahr 2025 eine Steigerung von 4 % prognostiziert. Ab dem Jahr 2026 wird vorsichtig mit einer mittleren Tarifentwicklung von rund 2,6 % geplant. Die Mitarbeiterzahl soll sich auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber der Vorschau 2024 (742 Mitarbeiter inkl. Auszubildende) um 3 im Planjahr 2025 auf 745 erhöhen.
Im Jahr 2025 werden Abschreibungen in Höhe von 12.567 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 9.462 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 3.105 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Neuinvestitionen entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich auf 16.999 T€ im Jahr 2029, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 9.467 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Fahrzeugbeschaffungen, die Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs. Aus dem Stadtbahnausbauprojekt sind erstmals ab dem Jahr 2027 Abschreibungen zu erwarten.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden insbesondere das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der BSBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung sowie an Dritte für die Erbringung der EDV-Dienstleistungen veranschlagt.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den um die Förderung bereinigten Fremdkapitalbedarf.
Der Finanzplan 2025 weist unter Einrechnung einer leichten Steigerung des Baupreisindexes einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 90.044 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 3.176 T€ auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts.
Aufgrund der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 47.196 T€ wird ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 42.848 T€ prognostiziert. Als Investitionsschwerpunkte 2025 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:
| 18.700 T€ |
| 16.601 T€ |
| 12.500 T€ |
| 4.059 T€ |
| 2.438 T€ |
Nach der endabgestimmten Planerstellung wurde seitens des Fördermittelgebers signalisiert, dass das beantragte Infrastruktur-Förderprojekt der Wagenkastenerweiterung auf 2,65m nicht fördern zu können. Im Gegenzug wurde eine umfängliche Förderung der Stadtbahnfahrzeuge in Regelbreite avisiert. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Informationen konnte das Planwerk nicht in allen Positionen technisch sowie baulich neu strukturiert und nochmals durchgerechnet werden. Dieser abgestimmte Sachverhalt ist im Planwerk ausführlich beschrieben.
Zu 2. Handlungsermächtigung für Maßnahmen der Planjahre 2026 und 2027
In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren oder Preisvorteile generieren zu können.
Um für die Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung im Jahr 2026 und 2027 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2025 Fördermittelanträge, Ausschreibungen oder Vergaben vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Der Antrag auf vorgezogene Genehmigung im Sinne einer Handlungsermächtigung ergeht für folgende Projekte des Planjahres in 2026 und 2027:
- Ladeinfrastruktur Busport 1 und 2 [30 LPs, inkl. vorgelagerter Energieversorgungsanlagen]
- E-Busse [Solo- und Gelenkfahrzeuge]
- Erweiterung Straßenbahn-Betriebshof [Am Hauptgüterbahnhof]
- GUW Lincolnsiedlung
- Stadtbahnausbau [Wendeschleife Gliesmarode, Volkmarode Nord]
- Weichen-Austausch Bohlweg
- Bahnhofsquartier I [Kurt-Schumacher-Straße/Willy-Brandt-Platz]
Da dieser Vorgriff auf das Wirtschaftsjahr 2026 und 2027 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanungen 2026 und 2027 der BSVG bedeutet, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin BSBG ein Anweisungsbeschluss des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG erforderlich.
Das seit der Wirtschaftsplanung 2018 praktizierte Verfahren der Handlungsermächtigung hat sich bewährt und soll entsprechend auch weiterhin Anwendung finden.
Der Wirtschaftsplan 2025 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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