Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24000-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen wird in der in Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen, mit folgender Änderung:

1. Die Entgelte werden ab dem 1. Januar 2025 um die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % erhöht.

2. Abweichend von der bisherigen Planung wird die Erhöhung der Entgelte für 2025 nur um 5 % im Vergleich zu den bisherigen Tarifen vorgenommen, statt wie ursprünglich vorgesehen um 10 %.

3. r das Jahr 2026 wird die Erhöhung um weitere 10 % im Vergleich zum Jahr 2024 beibehalten, um die Kostenentwicklung aufzufangen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die beschlossene Anpassung berücksichtigt die erheblichen Kostensteigerungen im Bereich der Betriebskosten, jedoch soll den Sportvereinen im Jahr 2025 durch eine gestaffelte Belastung eine längere Anpassungszeit ermöglicht werden. Die moderate Anhebung von 5 % für 2025 wirkt entlastend, während die gestaffelte Anpassung den Vereinen und Nutzenden eine schrittweise Kostenerhöhung bietet und langfristige Planungen unterstützt.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise