Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24754-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
3. Personal- und Versorgungsaufwendungen
Zeile 13 u. 14 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Kostenart Diverse
Produkt Diverse
Für Personal- und Versorgungsaufwendungen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 8.200.000 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 310.532.751,95 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 8.200.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 318.732.751,95 €
Bei den gesamtstädtischen Aufwendungen für Personal sowie Versorgung, dessen Bewirtschaftung zentral durch den Fachbereich 10 erfolgt, wird im Haushaltsjahr 2024 auf unterschiedlichen Sachkonten ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 8,2 Mio. EUR entstehen.
Aus Zahlungsverpflichtungen aufgrund des Versorgungslastenteilungsstaatsvertrages wird sich ein Mehrbedarf in Höhe von rund 0,95 Mio. EUR ergeben. Da es sich hierbei um individuelle Abfindungszahlungen handelt, sind diese im Vorfeld nur schwer kalkulierbar und können im Rahmen der Haushaltsanmeldung lediglich geschätzt werden. Darüber hinaus wird sich durch nicht vorhersehbare Fluktuationen von aktiven Beamtinnen und Beamten bei den Versorgungsaufwendungen voraussichtlich ein Mehrbedarf in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR ergeben. Zur Kompensation dieser beiden Positionen erfolgte im Jahr 2024 eine pauschale Entnahme in Höhe von 2,5 Mio. EUR aus dem Sondervermögen „Pensionsfonds“, die dem städtischen Haushalt zugeführt wurde. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann dieser Betrag jedoch nicht zur Deckung verwendet werden, weil dieser nicht ergebniswirksam ist, sondern ausschließlich die Liquidität verbessert.
Ein weiterer Mehrbedarf wird sich für Beihilfezahlungen im aktiven Beamtenbereich sowie bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern ergeben. Bei diesen von der Stadt nicht beeinflussbaren Beihilfeaufwendungen sind seit geraumer Zeit deutliche Steigerungen zu beobachten. Erfahrungsgemäß sind die Beihilfeaufwendungen insbesondere im 4. Quartal höher, als in den ersten drei Quartalen, sodass hier mit einem Mehrbedarf von insgesamt bis zu rund 3,15 Mio. gerechnet werden muss.
Bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie beim Entgelt für die Tarifbeschäftigten wird sich voraussichtlich ein saldierter Mehrbedarf in Höhe von rund 1,6 Mio. EUR ergeben. Dieser Mehrbedarf ist maßgeblich auf erfolgreiche Bemühungen bei der Personalgewinnung zurückzuführen.
Im Bereich der Ausbildung wird sich durch eine ebenfalls erfolgreiche Personalakquise sowie durch einen höheren Anteil von Aufsteigerinnen und Aufsteigern ein Mehrbedarf von rund 0,2 Mio. EUR ergeben. Ein weiterer Betrag in Höhe von 1,1 Mio. EUR wird benötigt, um eine Rückstellung für die im Jahr 2024 nicht zur Auszahlung gelangten Mittel für die Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten bilden zu können.
Aufgrund des gesamtstädtischen Bezuges des Personalaufwandes, ist die Deckung des Mehraufwandes aús dem Gesamthaushalt sicherzustellen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 301210 | Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Grundsteuer B | 950.000 |
Minderaufwendungen | 1.61.6120.01 462130 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Deckungsreserve Sachaufw. EHH (ohne IM) | 640.000 |
Minderaufwendungen | 1.61.6120.01 462140 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Deckungsreserve Sachaufw. IM | 3.159.900 |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 301310 | Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Gewerbesteuer | 3.450.100 |
4. Teilhaushalt Referat 0500
Zeile Diverse
Kostenart Diverse
Produkt 1.31.3119.40 Leistungen des Sozialreferats
Für den Teilergebnishaushalt des Referates 0500 werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 711.636,17 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 937.388,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 711.636,17 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.649.024,17 €
Mit Wirkung vom 01.03.2024 wurde das bisher zum Fachbereich 50 gehörende Büro für Migrationsfragen einschl. deren Aufgaben zum Ref. 0500 verlagert und dort als neue Stelle 0500.1 0 Integration, Vielfalt und Demokratie eingegliedert. Im Zusammenhang mit der Verlagerung der Aufgaben benötigt das Sozialreferat für die Fortführung der Aufgabenerledigung die im Teilhaushalt 50 für 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Büro für Migrationsfragens. Es verbleiben im Teilhaushalt 50 für 2024 anteilig die Haushaltsmittel, welche dem tatsächlichen Aufwands-/ Ausgabevolumen bis einschließlich 29.02.2024 entsprechen. Hinsichtlich der Personalaufwendungen werden keine Umsetzungen erfolgen, da die Personalkosten zwischen den Fachbereichen und Referaten gegenseitig deckungsfähig sind.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | Diverse | Diverse | 711.636,17 |
5. Teilhaushalt Fachbereich 20
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Produkt 1.57.5731.08.03 Braunschweig Beteiligungen GmbH (ehemals Stadt
Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH)
Für den Teilergebnishaushalt des Fachbereiches 20 werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.676.500 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 36.893.000,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 1.127.500,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 38.020.500,00 €
Die mittelfristige Erfolgsplanung – als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2023 der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) – sah für das Geschäftsjahr 2024 einen Fehlbetrag von 36.893 T€ vor (siehe hierzu DS 22-20028); der Wirtschaftsplan 2024 legt einen Jahresfehlbetrag von rd. 40.868 T€ zugrunde (siehe hierzu DS 23-22605). Da der Wirtschaftsplan 2024 zur Aufstellung des städtischen Doppelhaushaltes 2023/2024 nicht vorlag, konnte für die Veranschlagung des Haushaltsansatzes 2024 lediglich die mittelfristige Erfolgsplanung der BSBG herangezogen werden. Insofern besteht gegenüber dem Haushaltsansatz 2024 und dem für das laufende Geschäftsjahr laut Wirtschaftsplan 2024 erwarteten Jahresfehlbetrag eine Differenz von 3.975 T€. Im Teilhaushalt FB 20 stehen durch entsprechende Minderaufwendungen Deckungsmittel i. H. v. 2.847.500 zur Verfügung. Der oben genannte Restbetrag i. H. v. 1.127.500 € ist überplanmäßig bereitzustellen, damit der Fehlbedarf gedeckt werden kann.
Die Ergebnisentwicklung der BSBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt, das im Jahr 2024 einen gegenüber der Vorjahresplanung um 3.818 T€ erhöhten Mehrbedarf ausweist. Ursächlich hierfür sind die ergebnisbelastende Effekte durch die erhöhten Verlustausgleichsbedarfe der Braunschweiger Verkehrs-GmbH und durch die geringere Ausschüttung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG.
Eine Mittelzuführung der Stadt noch im Jahr 2024 ist erforderlich, um einen Verzehr des Eigenkapitals zu verhindern (Eigenkapital des BSBG zum Ende des Geschäftsjahres 2023: rd. 52.021 T€) und mittelfristig einen Beitrag zur Sicherstellung der notwendigen Liquidität zu leisten, um den jederzeitigen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Mehrerträge | 4S.200002 / 348213 | IM Erstattung Gemeinden und Gemeindeverb. | 463.000 |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 301310 | Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Gewerbesteuer | 664.500 |
6. Teilhaushalt Ref. 0800
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenKostenart 427110 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Produkt 1.57.5711.01 Wirtschaftsförderung
Für den Teilergebnishaushalt des Ref. 0800 wurde die teilweise Rückabwicklung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.203.527,12 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 0 €
als Haushaltsrest übertragen: 9.468.000,-
überplanmäßig bereitgestellte Aufwendungen - 5.070.960,18
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: + 1.203.527,12 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 5.600.566,94 €
Die Mittel wurden im Rahmen der Bewirtschaftung für des Förderprogramms Resiliente Innenstädte als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Im Rahmen verschiedener überplanmäßigen Bereitstellung wurden im Haushaltsjahr 2024 bereits rd. 5 Mio. € in verschiedene Teilhaushalts umgesetzt.
Nunmehr soll in den Teilhaushalt der Stabsstelle 0800 aus dem Teilhaushalt des FB 66 für das Projekt "Okerterassen - Bau Sitzstufen an der Oker" die Mittel aus der außerplanmäßigen Auszahlung vom 22.03.2024 rückübertragen werden. Das Projekt wird nicht realisiert. Daher entfällt die Zweckbindung. Damit der noch zur Verfügung stehende Betrag für andere Projekte im Rahmen des o. g. Förderprogramms bereitgestellt werden kann, soll eine Umsetzung zurück in den Teilhaushalt 0800 erfolgen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
- Minderauszahlungen
| 5E.Neu / 787210 | Okerterassen / Tiefbaumaßnahmen - Projekte
| 1.203.527,12 |
