Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24852-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Vorschlagsliste umfasst die in der Anlage lfd. Nr. 1 bis 39 genannten Personen.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig stimmt dieser Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2029 zu.



 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Amtsperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig (VG) endet am 31. März 2025. Die Neuwahl erfolgt durch einen Wahlausschuss am VG aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte im Verwaltungsgerichtsbezirk (Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg, Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel), die gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von den Vertretungskörperschaften aufgestellt werden. In eine Vorschlagsliste ist jeweils die doppelte Anzahl der zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufzunehmen.

 

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat der Stadt schriftlich mitgeteilt, dass aus den Vorschlägen der Stadt Braunschweig 18 Personen gewählt werden und die Vorschlagsliste demnach mindestens 36 Personen umfassen muss. Eine geringfügige Überschreitung wäre unproblematisch.

 

Die Vorschlagsrechte für die aufzustellende Liste verteilen sich in entsprechender Anwendung der Regelungen über die Besetzung der Ratsausschüsse gemäß § 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bei 36 Personen wie folgt auf die Fraktionen bzw. die Gruppe:

 

Fraktion SPD     12 Vorschläge

Fraktion CDU     9 Vorschläge

Fraktion GRÜNE    9 Vorschläge

Fraktion FDP     2 Vorschläge

Fraktion AfD      1 Vorschlag

Fraktion BIBS     1 Vorschlag

Gruppe DieFraktion.BS   3 Vorschläge

 

Machen nicht alle Fraktionen von ihrem Vorschlagsrecht umfassend Gebrauch, führt dies nicht zur Fehlerhaftigkeit der Vorschlagsliste, sofern der Rat der Vorschlagsliste mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit zustimmt. Gleiches gilt, wenn Fraktionen mehr Vorschläge unterbreiten, als ihnen nach den vorgenannten Verteilungsregelungen zustehen.

 

Bisher sind nicht alle Vorschlagsrechte wahrgenommen worden. Nach Fertigstellung der Ursprungsvorlage hat die Gruppe DieFraktion.BS von einem weiteren, bisher nicht genutzten Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht. In der Anlage sind alle Personen aufgeführt, die bis jetzt benannt wurden oder die sich eigenständig um die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben haben, zum Teil aus dem Kreis der aktuell amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Die vorliegenden Eigenbewerbungen kann der Rat bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Im Rahmen der Ergänzung wurde die Vorschlagsliste in der Anlage neu sortiert und um die Angabe zur vorschlagenden Fraktion bzw. Gruppe erweitert.

 

Unter Einbeziehung der bisher nicht berücksichtigten Eigenbewerbungen stehen zurzeit insgesamt 39 Personen auf der vorläufigen Vorschlagsliste. Das VG erwartet entsprechend der gesetzlichen Regelung mindestens 36 Vorschläge.

 

Alle in der Anlage aufgeführten Personen erfüllen die Voraussetzungen für die Tätigkeit einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht gemäß der §§ 20 bis 22 VwGO, soweit dies von der Verwaltung überprüft werden konnte (§ 20 VwGO: Deutsch, 25. Lebensjahr vollendet, Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks). Alle Personen haben bereits ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes schriftlich erklärt und dabei das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen bestätigt.

 

Gemäß § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Die Vorschlagsliste muss dem Verwaltungsgericht bis zum 3. Februar 2025 übersandt werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlage zu dieser Vorlage wegen der enthaltenen Personendaten vertraulich zu behandeln ist. Aus diesem Grunde ist sie als nichtöffentliche Anlage klassifiziert.



 

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