Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24845
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Den Anpassungen bei den Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Ergebnishaushalt (Anlage 2.4.2), zum Investitionsmanagement (Anlage 2.5.2) sowie bei der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit (Anlage 2.5.2.2) wird zugestimmt.
2. Die Haushaltssatzung 2025 / 2026 (Anlage 1) mit
a) dem Doppelhaushaltsplan 2025/2026 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 - 2029
b) den Haushaltsplänen 2025/2026 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2024 - 2029 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2025/2026 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025/2026 unveränderten Fassung
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie den während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gefassten Empfehlungen zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen und Ansatzveränderungen und Änderungen der Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten beschlossen.
3. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2025/2026 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Haushaltsentwurf 2025/2026 als Ausgangspunkt
Der am 21.06.2024 veröffentlichte Haushaltsentwurf 2025/2026 hat unter Berücksichtigung des Jahresabschluss 2021 (- 8,6 Mio. €) sowie der vorl. Jahresergebnisse 2022 (- 5 Mio. €) und 2023 (-15 Mio. €) folgende Finanzdaten:
in Mio. € | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
Jahresergebnis | -223,0 | -196,6 | -199,8 | -151,1 | -163,4 |
Stand der Überschussrücklagen am Jahresende | 241,7 | 45,1 | -154,7 | -305,8 | -469,3 |
Gesonderter Passivposten (§ 182 Abs. 4 NKomVG) | -414,7 | -414,7 | -414,7 | -414,7 | -414,7 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -153,4 | -147,4 | -148,6 | -99,4 | -111,1 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Jahresende | -69,7 | -262,1 | -464,2 | -634,3 | -818,4 |
2. Allgemeine Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung
Trotz der schwierigen Haushaltssituation ist die Verwaltung bestrebt, ein Investitionsniveau beizubehalten, das wichtige Zukunftsinvestitionen insbesondere mit den Schwerpunkten Kinder, Bildung und Gefahrenabwehr ermöglicht. Im Blickpunkt stehen hierbei neben den Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur die Stabilisierung des Klinikums und des ÖPNV sowie die Stärkung der Innenstadt. Besonders hingewiesen wird darauf, dass die Haushaltssituation durch die Folgen der Inflation und steigenden Personalaufwendungen in Folge von hohen Tarifabschlüssen bzw. entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu Besoldung und Versorgung beeinflusst ist. Auch führt die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützungsleistungen der städtischen Gesellschaften, z.B. des Städtischen Klinikums und der Verkehrs GmbH, zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage.
Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich kann in den Planjahren 2025/2026 nur aufgrund der Sonderregelung des § 182 Abs. 4 NKomVG (2025) und Entnahme aus den Überschussrücklagen (2026) erreicht werden. Hierdurch kann die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2025/2026 erreicht werden. Zur Beurteilung der Höhe der genehmigungsfähigen Kreditaufnahme muss die Kommunalaufsicht jedoch auf die sog. „dauernde Leistungsfähigkeit“ abstellen, die in der Regel unter anderem nur dann anzunehmen ist, wenn die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen ist (§§ 120 Abs. 2 NKomVG, 23 KomHKVO).
Die Inanspruchnahme der Sonderregelung erfolgt im Jahr 2025 letztmalig. Zum Erhalt der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes ist grundsätzlich (§ 110 NKomVG) der planerische Nachweis einer Überschussrücklage am Ende des zweiten Planjahres 2026 erforderlich. Die Überschussrücklage von rd. 241,7 Mio. € wird nach derzeitigem Stand der Planung für den Ausgleich des planerischen Defizits in 2026 ausreichend sein. Erst mit Beginn des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 wird diese aufgezehrt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 ist die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) daher nicht erforderlich.
Im Lichte der oben genannten Herausforderungen ist ein Haushaltsausgleich ohne Rückgriff auf etwaige Überschussrücklagen, ohne einen konjunkturellen Aufschwung und eine deutlich verbesserte finanzielle Unterstützung von Bund und Land nicht möglich. Oberstes Ziel der Haushaltsplanung zum Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 war es daher, im Hinblick auf die Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht trotz der schwierigen Rahmenbedingungen eine unter Rückgriff auf die Überschussrücklage im Jahr 2026 ausgeglichene Haushaltsplanung vorzulegen.
Hierfür ist an der Haushaltsplanung intensiv gearbeitet worden, um den sich verschlechternden Rahmenbedingungen auch aufgrund der Inflation, hohen Energiekosten sowie Baupreissteigerungen begegnen zu können. Hierzu gehörte u.a. die pauschale Reduzierung in Höhe von 3 % auf die Sachaufwandsbudgets der Teilhaushalte (u. a. ohne Personal, Instandhaltungen und Abschreibungen) zum Haushaltsentwurf, von der allein die Teilhaushalte der Fachbereiche 40, 51 und 37 ausgenommen wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 an die angemeldeten Mehrbedarfe der Organisationseinheiten ein strenger Maßstab angelegt.
Jedoch haben sich die planerischen Rahmenbedingungen nach Erstellung des Haushaltsentwurfs weiter wesentlich verschlechtert und mussten im Rahmen der weiteren Planungsphase ergebnisbelastend berücksichtigt werden. Es ergeben sich insbesondere folgende Haushaltsbelastungen in den Jahren 2025 und 2026:
- Unabweisbare Bedarfe, bspw. im Bereich SGB II (THH FB 50) und Staatstheater (THH Kultur und Wissenschaft), rd. 11,5 Mio. € (2025) bzw. 11,8 Mio. € (2026), Personalaufwandssteigerungen: rund 7 Mio. €, erhöhte Verlustausgleichszahlungen für die städtischen Gesellschaften: 19,6 Mio. € (2025) bzw. 13,7 Mio. € (2026)
Mit den geplanten Verlusten des Ergebnishaushalts gehen im Finanzhaushalt negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2025 bis 2029 einher. Aufgrund der negativen Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit sind für die Finanzierung der geplanten Investitionen entsprechende Kreditermächtigungen eingeplant.
Zu den geplanten Kreditaufnahmen ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine Kreditermächtigung handelt. Die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung durch eine tatsächliche Kreditaufnahme darf nach den gesetzlichen Vorgaben (Subsidiaritätsprinzip) erst dann erfolgen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Kreditaufnahmen werden daher wie auch in der Vergangenheit dann nicht erfolgen, wenn sich die Liquidität im Jahresverlauf positiver als geplant entwickelt.
3. Fachausschussempfehlungen zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026
Der Verwaltungsentwurf sowie die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte zum Doppelhaushalt 2025/2026 und zum Investitionsprogramm 2024 - 2029 sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind durch die Ausschüsse beraten worden. Die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu sowie die nach den Ausschussberatungen, aber vor der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) am 28.11.2024 eingereichten Anträge der Fraktionen, die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen und Haushaltsvermerke sind dem FPDA zu dieser Sitzung vorgelegt worden.
4. Beschlussempfehlungen des FPDA
FPDA-Sitzung am 28.11.2024
Der FPDA hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 die bis dahin vorliegenden Ansatzveränderungen, finanzwirksamen Haushaltsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, Stellenplananträge sowie finanzunwirksamen Anträge und die Änderung der Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten beraten. Die Beschlussempfehlungen sind insgesamt in den Anlagen 2.1 bis 2.5 dieser Vorlage dargestellt. Der FPDA hat am Ende seiner Beratungen dem nachstehenden Beschlussvorschlag mit 7 Ja- und 4 Nein-Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt.
„Beschluss:
Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 17. Dezember 2024 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Doppelhaushalt 2025/2026 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 – 2029
b) den Haushaltsplänen 2025/2026 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2024 - 2029 für - Sonderrechnung Fachbereich 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau - die Sonderrechnung Stadtentwässerung und- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2025/2026 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025/2026 unveränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2, 5.2.2 und 5.2.3).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2025/2026 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
7. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten wird, abweichend vom Haushaltsentwurf 2025/2026, für 2025 auf 300 Mio. € und für 2026 auf 540 Mio. € festgelegt.“
5. Hinweise
5.1 Der FPDA hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 u. a. Veränderungen an der Einplanung der Investitionstätigkeit beschlossen. Dies machte Anpassungen auch an den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen) erforderlich. Die Zustimmung zu diesen in der Anlage 2.5.2.2 dargestellten Veränderungen wird unter dem Beschlusspunkt 1 erbeten. In der im Abschnitt 6.3 enthaltenen Tabelle über die voraussichtliche Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung sind die Veränderungen bereits berücksichtigt.
5.2 Wegen der Auftragsvergabe zum Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen, Verkehrsmanagement und Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Braunschweig (DS 24-24814) sind zusätzliche Ansatzveränderungen erforderlich geworden. Die Zustimmung zu diesen in den Anlagen 2.4.2 und 2.5.2 dargestellten Veränderungen wird unter dem Beschlusspunkt 1 erbeten.
5.3 Im FPDA ist über die Ansatzveränderungen der Verwaltung zu den Sanierungsgebieten Donauviertel und Bahnstadt beraten worden. Die Anträge mit der lfd. Nr. 57 a-f und Nr. 59 a-h wurden angenommen. Es wird hinsichtlich der Fragestellungen auf die Mitteilung DS 24-24728 verwiesen. In diesem Zusammenhang wurde von der Fraktion „Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt, Die PARTEI“ die Frage gestellt, wieso Straßenausbaubeiträge in den Sanierungsgebieten auftreten und keine Einplanung von Ausgleichsbeträgen erfolgt ist. Hierzu hat die Fachabteilung folgende Informationen gegeben:
„Das Westliche Ringgebiet ist ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet gem. § 142 ff. BauGB, welches durch Beschluss einer Sanierungssatzung realisiert wurde. In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind sanierungsrechtliche Ausgleichsbeiträge zu erheben, jedoch keine Straßenausbaubeiträge. Die anderen Gebiete der Städtebauförderung (Donauviertel und Bahnstadt) wurden durch Ratsbeschluss gem. §171 b und e BauGB festgelegt. Hierfür dürfen keine Ausgleichsbetragserhebungen vorgenommen werden, daher durften, bis zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, Straßenausbaubeiträge erhoben werden.“
5.4 Für die Baumaßnahmen zum Ausbau und zur Schließung des Ringgleises liegt eine Ansatzveränderung der Verwaltung vor, die im FPDA auch angenommen wurde, die beinhaltet, keine Haushaltsmittel mehr für Maßnahmen ab 2025 vorzusehen (lfd. Nr. 77a-b). Demgegenüber steht der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, der weitere Maßnahmen auch ab 2025 mit einem Kostenvolumen von 1,7 Mio. € vorsieht (FWI 175). Der Antrag der Fraktion wurde im FPDA abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde von der Fraktion „Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt, Die PARTEI“ die Frage gestellt, welche Inhalte beide Anträge haben und ob diese sich ersetzen. Folgende Informationen stehen hierzu zur Verfügung:
„Die Verwaltung sieht ab 2025 bis auf Restabwicklungen keine weiteren Maßnahmen beim Ausbau und der Schließung des Ringgleises mehr vor. In der Folge gab es im Rahmen der Ansatzveränderungen den Vorschlag der Verwaltung, die Ansätze für 2025 entsprechend wegfallen zu lassen. Für den Ausbau und die Schließung des Ringgleises wären ab 2025 dann direkt keine Haushaltsmittel mehr veranschlagt, sofern der Rat den FPDA-Empfehlungen folgt, die Ansatzveränderung der Verwaltung (Nr. 77) zur Reduzierung der Haushaltsmittel anzunehmen und den Antrag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ (FWI 175) zur Aufnahme weiterer Finanzmittel abzulehnen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet mit einem Kostenvolumen von 1,7 Mio. € Maßnahmen, um das Ringgleis (gemäß dem Masterplan) im Rahmen der angestrebten Gestattung seitens der DB-AG direkt über die Echobrücke sowie die Brücken über die Wolfenbütteler und Salzdahlumer Straße bis zur Borsigstraße zu führen und mit einem Rampenbauwerk anzuschließen. Für diese Maßnahme werden eigentlich Gesamtkosten von 3,5 Mio. € aufgerufen, die aber mit 1,8 Mio. € aus Städtebaufördermitteln finanziert werden könnten, so das eine Finanzierungslücke von 1,7 Mio. € verbleibt. Damit ist städtebaulich eine Anbindung der Bahnstadt an das Ringgleis möglich.“
6. Ergebnisse des Haushaltsplans 2025/2026 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des FPDA
6.1 Ergebnishaushalt (ohne Investitionsmanagement – IM)
6.1.1 Ansatzveränderungen
Seitens der einzelnen Organisations-Einheiten sind umfangreich Ansatzveränderungen gemeldet worden. Um die mit dem Haushaltsentwurf fortgesetzten Bemühungen zum Abbau der Überplanung nicht aufzuzehren, mussten an eine zusätzliche Einplanung strenge Maßstäbe angelegt werden. Berücksichtigt wurde dabei neben dem Aspekt des notwendigen Inflationsausgleiches und der oben genannten Priorisierung von Kindern, Bildung, Gefahrenabwehr und der Innenstadtentwicklung im Wesentlichen Folgendes:
- Ergebnisse der Steuerschätzung,
- Personalkostensteigerungen,
- Sachkostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Inflationsausgleich,
- Verlustausgleiche für städtische Gesellschaften und
- Zinsanpassungen.
Insgesamt umfassen die zur Entscheidung gestellten Ansatzveränderungen saldiert ein Gesamtvolumen von rund 71,2 Mio. € in 2025 und von rund 34,5 Mio. € in 2026. Den in den Fachausschüssen behandelten Ansatzveränderungen der Verwaltung wurde zugestimmt oder sie wurden passieren gelassen.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen lagen insbesondere die nachstehend näher erläuterten Ansatzveränderungen vor:
6.1.1.1 Allgemeine Finanzwirtschaft - Steuern und allgemeine Deckungsreserve
Bei der Gewerbesteuer wird nach den Steuerschätzdaten im laufenden Jahr mit einer positiven Entwicklung gerechnet. Ursächlich hierfür waren aber oftmals Sondereffekte wie einmalige Nachzahlungen. Auch im Jahr 2025 und den Folgejahren wird mit einer moderaten Aufwärtsentwicklung gerechnet. Bei der Einschätzung der Gewerbesteuer steht jedoch die Situation bei den regionalen Steuerzahlern im Vordergrund. In den Jahren 2025 und 2026 wird ein Aufkommen in Höhe von 215,0 Mio. € bzw. 220,0 Mio.€ prognostiziert. In den Planungsjahren 2027 bis 2029 werden Erträge in Höhe von 225,0 Mio. €, 230,0 Mio. € bzw. 235,0 Mio. € erwartet.
Nach den regionalisierten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung 2024 ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2025 Mindererträge gegenüber der Entwurfsplanung in Höhe von 1,1 Mio. €, es werden Erträge in Höhe von 171,3 Mio. € erwartet. Für 2026 wird von Erträgen in Höhe von 178,1 Mio. € ausgegangen, so dass sich Mindererträge in Höhe von rd. 1,3 Mio. € ergeben. Für das Jahr 2027 werden Mindererträge in Höhe von 0,8 Mio. € erwartet, in den Jahren 2028 und 2029 werden Mindererträge in Höhe von 1,7 Mio. € gegenüber der Entwurfsplanung prognostiziert.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden sich für 2025 bei Erträgen in Höhe von 33,7 Mio. € Mindererträge in Höhe von rd. 1,4 Mio. € ergeben. Im Jahr 2026 ergeben sich Mindererträge in Höhe von 1,3 Mio.€, die Veranschlagung beträgt dann 34,5 Mio. €. Für die Folgejahre bis 2029 ergeben sich ebenfalls Mindererträge in Höhe von jeweils 1,3 Mio. €.
Bei den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ergeben sich nach den vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich im Jahr 2025 Erträge in Höhe von 165,79 Mio. €., was Mindererträge gegenüber dem Entwurf von rd. 1,2 Mio. € zur Folge hat. Dies ergibt sich aus Mindererträgen in Höhe von rd. 10,0 Mio. € aufgrund einer geringeren Verteilungsmasse sowie aus voraussichtlichen Mehrerträgen in Höhe von rd. 8,3 Mio. € aufgrund einer im Rahmen des Zensus 2022 nach oben korrigierten Einwohnerzahl der Stadt Braunschweig. Eine weitere geringfügige Verbesserung von 0,5 Mio. € entsteht aus der Berücksichtigung der Steuerkraft der Städte und Gemeinden im zugrunde zu legenden Zeitraum.
Auf dieser Basis würden sich für das Jahr 2026 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 179,5 Mio. € (+5,5 Mio. €) ergeben. Am 19. November 2024 wurde jedoch das „Gutachten zur Weiterentwicklung des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs“ veröffentlicht, womit die Niedersächsische Landesregierung ihrer Verpflichtung zu einer regelmäßigen Überprüfung der Methoden des kommunalen Finanzausgleichs nachkommt. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten sollen frühestens ab dem Jahr 2026 wirksam werden und könnten im Endeffekt für die Stadt Braunschweig zu Mehrerträgen von jährlich rd. 10,0 Mio. € führen.
Die im Gutachten als notwendig eingestuften Änderungen sind im Grundsatz verfassungsrechtlich erforderlich, allerdings bestehen gewisse Spielräume des Landesgesetzgebers bezüglich des Umsetzungszeitpunkts und der Umsetzungsdauer.
Es könnte gegeben falls entschieden werden, dass zur Abmilderung der finanziellen Effekte bei den von Mindererträgen betroffenen Gebietskörperschaften - wie bereits in der Vergangenheit praktiziert – die Auswirkungen erst nach mehreren Jahren volle Wirksamkeit entfalten. Somit bestehen Unsicherheiten, ab welchem Haushaltsjahr und über welchen Zeitraum sich durch die noch zu treffenden gesetzlichen Regelungen die grundsätzlich zu erwartenden Mehrerträge für die Stadt Braunschweig ergeben. Wegen dieser Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Gutachten erfolgt im Jahr 2026 lediglich eine Einplanung von Mehrerträgen in Höhe von 2,5 Mio. €, so dass sich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 182,0 Mio. € ergeben würden. Für die Folgejahre wird angenommen, dass die im Gutachten aufgezeigten Veränderungen nach vier Jahren jährlicher Auftreppung, also ab dem Haushaltsjahr 2029, ihre volle Wirksamkeit entfalten. Sollten sich allerdings im weiteren Verfahren zur Umsetzung dieses Gutachtens Veränderungen ergeben, wären zukünftige Haushaltsplanungen entsprechend anzupassen.
In den Planungsjahren 2027 bis 2029 ergeben sich somit Verbesserungen in Höhe von 12,2 Mio. €, 14,4 Mio. €, bzw. 17,9 Mio. €. gegenüber der Veranschlagung im Entwurf.
Bei der Zuweisung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind Mehrerträge gegenüber der Veranschlagung im Entwurf zu verzeichnen, da sich die Steigerungen im Tarif- und Besoldungsbereich erhöhend auf diese Zuweisung auswirken. Für 2025 und 2026 sind Erträge in Höhe von 15,19 Mio. €, bzw. 16,02 Mio. € zu erwarten, was Mehrerträge von rd. 0,2 Mio. € bzw. 0,7 Mio. € zur Folge hat. In weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2029 ist ebenfalls mit Mehrerträgen in Höhe von jeweils rd. 0,7 Mio. € auszugehen.
Neben diesen Mehrerträgen ergeben sich Anpassungen bei den Zinsveranschlagungen. Es mussten aufgrund der vorgesehenen Veränderungen bei der Investitionstätigkeit in den Jahren 2025 bis 2029 die Kreditaufnahmen an den sich ergebenden Saldo aus der Investitionstätigkeit angepasst werden. Gleichzeitig wirkt sich ein prognostizierter beschleunigter Mittelabfluss bei Investitionsprojekten und die weitere Verschlechterung des Saldos aus Verwaltungstätigkeit durch die oben genannten Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt auf die unterjährige Liquiditätsplanung (teilweise bereits ab 2024) aus. Dadurch müssen die veranschlagten Kredite frühzeitiger als bisher angenommen in Anspruch genommen werden, was zu höheren Zinsbelastungen führt. Gegenläufige Auswirkungen haben die sinkenden Zinssätze am Kapitalmarkt. Veränderungen bei den Kreditaufnahmen zur Weitergabe an städt. Gesellschaften aus der sog. Experimentierklausel wirken sich auf die Zinserträge (Erstattungen der Gesellschaften) im Teilhaushalt FB 20, der entsprechende Zinsaufwand (Zahlungen an Banken) im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft aus.
In diesem Teilhaushalt waren im Haushaltsentwurf 2025/2026 zudem Deckungsreserven gemäß § 13 Abs. 2 KomHKVO zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 5,0 Mio. € im Jahr 2025 bzw. von 9,0 Mio. € im Jahr 2026 vorgesehen. Die nun vorgeschlagenen Ansatzveränderungen weisen eine Absenkung zum Haushaltsentwurf 2025/2026 aus (2025: -5,0 Mio. €, 2026: -9,0 Mio. €), da dies aufgrund der aktuellen Haushaltssituation erforderlich war.
6.1.1.2 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ist beim Personalaufwand für 2025 nochmals ein Anstieg von rd. 7,0 Mio. € zu verzeichnen, für das Jahr 2026 beträgt der Anstieg rd. 7,1 Mio. €. Wesentliche Ursache hierfür ist die gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegene Beschäftigtenanzahl im Tarifbereich. Weitere geringfügige Mehrbedarfe ergeben sich u.a. im Bereich der Ausbildung, der Beihilfe und der Versorgung. In der Folge ergeben hieraus sich in den Jahren 2027 bis 2029 Mehrbedarfe in Höhe von 5,9 Mio. €, 6,0 Mio. € bzw. 6,1 Mio. €.
6.1.1.3 Verlustausgleiche für städtische Gesellschaften
Weitere Ansatzveränderungen betreffen insbesondere die städtischen Gesellschaften.
Die Wirtschaftsplanungen der städtischen Gesellschaften für 2025 ff. sind abgeschlossen. Die Anweisungsbeschlüsse zum Wirtschaftsplan 2025 an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Gesellschaft wurden vom FPDA in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 beschlossen. Die Ansatzveränderungen berücksichtigen die diesen Beschlüssen zugrundeliegenden Wirtschaftsplanungen.
Hinsichtlich weiterer Ansatzveränderungen wird auf die Anlage 2.4.2 hingewiesen.
6.1.2 Fraktionsanträge
Sämtliche im FPDA angenommenen Fraktionsanträge zum Ergebnishauhalt führen zu Ergebnisverschlechterungen. Sie beinhalten Leistungsausweitungen bzw. Ansatzerhöhungen. Deckungsvorschläge wurden nicht genannt.
Hinsichtlich Einzelheiten wird auf die Anlage 2.4.1 hingewiesen.
6.2 Investitionsmanagement (IM)
In den nachfolgenden Ziffern 6.2.1.1, 6.2.2.1 und 6.2.3.1 (Ansatzveränderungen für die Jahre 2025 bis 2029) sind die finanziellen Anpassungen des Investitionsmanagements gegenüber dem Entwurf dargestellt. Trotz der verschlechterten Haushaltslage besteht weiterhin ein hoher Baubedarf in die Infrastruktur bzw. ein hoher Baubedarf aufgrund gesellschaftspolitischer Herausforderungen.
6.2.1 Investitionsmanagement für 2025 und 2026 – ergebniswirksam
6.2.1.1 Ansatzveränderungen
Das Investitionsmanagement (IM) beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z.B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung folgende Ergebnisbelastung (+) / Ergebnisentlastung (-):
Investitionsmanagement | 2025 | 2026 |
Ergebniswirksame Ansatzveränderungen | +8.410.200 € |
+7.736.800 €
|
Es wurden umfangreiche Ansatzveränderungen der Verwaltung im Verhältnis zum Haushaltsentwurf 2025 ff. im IM gemeldet. Insgesamt würde sich bei Annahme der Ansatzveränderungen der Ergebnishaushalt um rd. 8,4 Mio. € für 2025 und um rd. 7,7 Mio. € für 2026 verschlechtern. Diese Veränderungen sind insbesondere auf den Hochbaubereich (neue Projektanforderungen, Anpassung der Finanzraten vorhandener Projekte an den aktuellen Finanzbedarf) zurückzuführen.
Ein Teil der Mehraufwendungen resultiert aus dem Vorziehen von Finanzraten (wie z.B. für die Erweiterung und Sanierung des GY Martino-Katharineum, für den Umbau von Gebäudeteilen des Vienna House zur Kindertagesstätte, der Erweiterung der Ressourcen der Oswald-Berkhan-Schule) sowie aus Mehrkosten (wie z.B. für die Herrichtung der Sporthalle der GS Comeniusstraße sowie für die Erweiterung des Wilhelmgymnasiums und des Gymnasiums Neue Oberschule).
Weiterhin sind Maßnahmen des Mobilitätsentwicklungsplans neu aufgenommen worden, die ebenfalls zu den ergebniswirksamen Belastungen beigetragen haben (z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung).
Hinsichtlich der Ansatzveränderungen zu den Sanierungsgebieten Donauviertel und Bahnstadt sowie den im APH aufgetretenen Fragestellungen wird auf die Mitteilung DS 24-24728 verwiesen.
Nach den Fachausschussberatungen sind weitere Ansatzveränderungen der Verwaltung gemeldet worden, die entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet wurden. Eine Beratung im FPDA hat stattgefunden.
Hierbei handelt es sich u.a. um das Förderprojekt LiViK (Leben in Vielfalt in Zeiten des Klimawandels; Biodiversitätssteigerung in Braunschweiger Randbezirken). Es wird mit Gesamtkosten von rd. 6 Mio. € und Einnahmen von rd. 5 Mio. € gerechnet (inkl. Personalkosten). In diesem Zusammenhang wird auch auf den Stellenantrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hingewiesen (SP_170 Neu) und die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2.7) hingewiesen.
Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Ansatzveränderung eingebracht, die anstatt der Instandhaltung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Franzsches Feld die Erneuerung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Kennelweg vorsieht.
Für die Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Erweiterung und Sanierung des GY Martino-Katharineum hat sich eine Baukostensenkung ergeben, da dieses Projekt vorgezogen werden soll. Diese Haushaltsansatzminderung für 2027 wurde nachträglich eingebracht und bisher ebenfalls noch in keinem Fachausschuss behandelt.
Für die Vorplanung des Neubaus des JZ B 58 hat die Verwaltung ebenfalls neu Ansätze berücksichtigt.
Die ergebniswirksamen Ansatzveränderungen der Verwaltung sind im FPDA alle angenommen worden.
Nach dem FPDA hat sich eine weitere Ansatzveränderung der Verwaltung ergeben, die die Auftragsvergabe des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr zum Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen, Verkehrsmanagement und Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Braunschweig beinhaltet (DS 24-24814). Eine Zustimmung über die Auftragsvergabe ist bereits im AMTA am 05.12.2024 erfolgt. Die Ratsentscheidung ist neben den Ansatzveränderungen ebenfalls für den 17.12.2024 vorgesehen.
Die Veränderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage 2.5.2.
6.2.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand für 2025 und 2026 zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2025 und 2026 ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch: | 2025 | 2026 |
a) die Anträge der Fraktionen | +380.000 € | +135.000 € |
b) die Anträge der Stadtbezirksräte | +0 € | +0 € |
Veränderungen gesamt | +380.000 € | +135.000 € |
Aus den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte würde sich eine ergebniswirksame Belastung im IM in Höhe von rd. 0,4 Mio. € im Jahr 2025 bzw. von rd. 0,1 Mio. € im Jahr 2026 ergeben.
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 zusammengestellt.
6.2.2 Investitionsmanagement für 2025 und 2026. – investiv
6.2.2.1 Ansatzveränderungen
Die Ansatzveränderungen für investive Maßnahmen wirken sich für 2025 und 2026 im Einzelnen wie folgt aus ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Investitionsmanagement | 2025 | 2026 |
Investive Ansatzveränderungen (ohne "Experimentierklausel") | +19.366.900 € | -11.911.700 € |
Investive Ansatzveränderungen ("Experimentierklausel")
| + 23.976.300 € | + 56.232.700 € |
Gesamt | +43.343.200 € | + 44.321.000 € |
Den investiven Ein- und Auszahlungen durch die Ausleihungen an Städtische Gesellschaften (sog. Experimentierklausel) stehen entsprechende Einnahmen durch Kreditaufnahmen und Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber. Zu den Details der sog. Experimentierklausel wird auf Ziffer 6.3 verwiesen.
Im Übrigen gibt es einen Gesetzesentwurf des Landes zur Änderung des NKomVG, der besagt, dass Einzahlungen und Auszahlungen in Zusammenhang mit der Experimentierklausel zukünftig nur noch unter der „laufenden Verwaltungstätigkeit“ im Ergebnis- und Finanzhaushalt abzubilden sind. Inwieweit das Gesetz beschlossen wird und wie sich die kaufmännischen Prozesse darstellen, ist noch nicht bekannt. Aufgrund fehlender Informationen werden die bisherigen Veranschlagungsgrundsätze angewandt.
Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen ohne die sog. Experimentierklausel eine zusätzliche Belastung des Finanzhaushalts für 2025 in Höhe von rd. 19,4 Mio. € und eine Entlastung des Finanzhaushalts für 2026 in Höhe von rd. 11,9 Mio. €.
Wie bereits unter Ziffer 6.2.1.1. dargestellt, haben sich die finanziellen Belastungen / Entlastungen insbesondere aus dem Hochbaubereich ergeben. Unter anderem hat die Anpassung der Finanzraten zur Sanierung der Stadthalle zu diesen Belastungen / Entlastungen geführt. Hinzu kommt, dass die Finanzraten der Projekte in Alternativer Beschaffung an den tatsächlichen Finanzbedarf angepasst worden sind (z.B. Sanierung GS Altmühlstraße). Das Haushaltsjahr 2026 wird dadurch entlastet und die Haushaltsjahre 2025 und 2027 entsprechend belastet.
Darüber hinaus sind Mehrkosten bei diversen Hochbauprojekten angefallen (wie z.B. Herrichtung der Sporthalle der GS Comeniusstraße sowie für die Erweiterung des Wilhelmgymnasiums und des Gymnasiums Neue Oberschule).
Zu den Ansatzveränderungen, die die Sanierungsgebiete Donauviertel und Bahnstadt betreffen, wird - wie unter Ziffer 6.2.1.1 bereits dargestellt – auf die Mitteilung DS-24-24728 verwiesen.
Nach den Fachausschussberatungen sind weitere investive Ansatzveränderungen der Verwaltung gemeldet worden, die entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet wurden. Es fand lediglich eine Behandlung im FPDA statt.
Hierbei handelt es sich wie bereits unter Ziffer 6.2.1.1 dargestellt u.a. um das Förderprojekt LiViK (Leben in Vielfalt in Zeiten des Klimawandels; Biodiversitätssteigerung in Braunschweiger Randbezirken).
Weiterhin ist eine Kapitaleinlage mit einem Volumen von 678.300 € in die Braunschweig Beteiligung GmbH (BSBG) zum Ankauf von Beteiligungen der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH geplant. Ziel ist es, eine Braunschweig Digital GmbH zu schaffen. Diese Ansatzveränderung der Verwaltung ist ebenfalls neu hinzugekommen.
Der Antrag zur Installation von Videokameras im Stadtgebiet zur Unterstützung der Aufgaben der Polizei wurde mit einem Haushaltsansatz von 616.000 € im AFKO im Rahmen der Haushaltsberatung passieren gelassen. Nach Ratsentscheidung vom 05.11.2024 (DS 24-24349) ist dem Vorhaben inhaltlich zugestimmt und eine Erweiterung der Standorte vorgesehen worden (Gieseler, Kalenwall, Platz am Ritterbrunnen und Herzogin-Anna-Amalia-Platz). Die Verwaltung schätzt die Gesamtkosten nunmehr auf rund 1 Mio. €. Hierbei sind Anschlusskosten BS-Energy und Mietkosten nicht enthalten. Die zusätzliche Ansatzveränderung (+384.000 €) wird neu in die Beratungen zur Haushaltslesung eingebracht. Teil des Ratsbeschlusses ist, dass angestrebt wird, mindestens eine Kostenbeteiligung des Landes Niedersachsens für die Ausweitung einzubringen.
Für das Jahr 2026 sind Verkäufe von Grundstücken (Magnitorwall 16 und Augusttorwall 5) geplant, die in Zusammenhang mit der Gründung des „Hauses der Musik“ stehen. In die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind neben den erwarteten Verkaufserlösen auch die finanziellen Unterstützungsleistungen zur Entwicklung und baulichen Errichtung des Hauses der Musik eingeflossen. Es wird derzeit von Investitionszuschüssen ausgegangen.
Die investiven Ansatzveränderungen der Verwaltung sind im FPDA alle angenommen worden.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 2.5.2 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) verändert sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf wie folgt:
VE | Haushalt 2025 | Haushalt 2026 |
Haushaltsentwurf 2025 ff. | 220.821.300 € | 287.316.000 € |
Haushalt 2025 ff. | 205.985.900 € | 326.267.400 € |
Veränderungen | -14.835.400 € | +38.951.400 € |
6.2.2.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2025 und 2026 zu folgenden Veränderungen ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Investitionsmanagement Veränderungen durch | 2025 | 2026 |
a) die Anträge der Fraktionen | +158.200 € | +158.200 € |
b) die Anträge der Stadtbezirksräte | 0 € | 0 € |
Gesamtsummen | +158.200 € | +158.200 € |
Die finanzielle Belastung aus der Investitionstätigkeit würde sich somit um rd. 0,2 Mio. € jeweils für 2025 und 2026 erhöhen.
Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge ergeben sich folgende Veränderungen in der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (VE).
VE | Haushalt 2025 | Haushalt 2026 |
Haushaltsentwurf 2025 ff. | 220.821.300 € | 287.316.000 € |
Haushalt 2025 ff. | 220.821.300 € | 287.316.000 € |
Veränderungen | 0 € | 0 € |
Die Fraktions- und Stadtbezirksräte sind aus der Anlage 2.5.1 ersichtlich.
6.2.3 Investitionsprogramm – IP - Haushaltsjahre 2027 - 2029
6.2.3.1 Ansatzveränderungen
Das IP würde sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2027 - 2029 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2025 und 2026 wird auf Ziffer 6.2.1.1 und 6.2.2.1 verwiesen:
| Planungsjahr | |||
Investitionsmanagement | 2027 | 2028 | 2029 | |
| - € - | - € - | - € - | |
Ansatzveränderungen | +58.775.600 | +97.495.400 | +55.523.900 | |
davon ergebniswirksam | +15.457.000 | +3.230.900 | -1.166.400 | |
davon werterhöhend | +52.845.900 | +24.301.500 | + 9.610.200 | |
davon werterhöhend “Experimentierklausel“ | -9.527.300 | +69.963.000 | + 47.080.100 | |
Die zusätzliche Belastung für das Haushaltsjahr 2027 und für das Jahr 2028 resultieren insbesondere aus dem Hochbaubereich und sind auf Baukostensteigerungen als auch auf das Verschieben von Projekten (z.B. Sanierung Rathaus-Neubau) zurückzuführen. Durch das Vorziehen von Projekten aus dem Jahr 2029 im Hochbaubereich tritt entsprechend die Entlastung für dieses Jahr ein.
Zu den Ansatzveränderungen der Ausleihungen an Städtische Gesellschaften (sog. Experimentierklausel) sind Erläuterungen unter Ziffer 6.2.2.1 und Ziffer 6.3 aufgenommen worden.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 2.5.2 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
Aktuell liegen Informationen vor, dass sich die Stadt Braunschweig in den nächsten Jahren (voraussichtlich ab 2027) zahlungswirksam an den Sanierungsmaßnahmen des Staatstheaters Braunschweig aufgrund des Staatstheatervertrages zu beteiligen hat. Es wird derzeit von einem Kostenanteil für das „Kleine Haus“ und das „Große Haus“ von rd. 41-52 Mio. € ausgegangen. Die Kosten sind jedoch noch zu verifizieren. Eine Aufnahme bei den Ansatzveränderungen hat daher nicht stattgefunden.
6.2.3.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Das IP würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2027 - 2029 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2025 und 2026 s. 6.2.1.2 und 6.2.2.2.
| Planungsjahr | ||
Investitionsmanagement | 2027 | 2028 | 2029 |
| - € - | - € - | - € - |
Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | +108.200 | +108.200 | +108.200 |
davon ergebniswirksam | 100.000 | 100.000 | 100.000 |
davon werterhöhend | +8.200 | +8.200 | +8.200 |
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 zusammengestellt.
Die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sowie die Änderungen der Haushaltsvermerke sind in den Anlagen 2.5.3 und 2.5.4 zusammengestellt. Von der Verwaltung ist u.a. geplant, die Deckungskreise für derzeitig als Großprojekte eingestufte Maßnahmen zu erweitern und diese gegenseitig deckungsfähig zu gestalten. Die Details zu den Deckungskreisen (hier Programme) sind aus der Anlage 2.5.4 ersichtlich. Hierdurch wird die Anzahl der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Anträge reduziert.
6.3 Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Im Haushaltsentwurf 2025/2026 sind für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung Kreditaufnahmen in Höhe von 148,9 Mio. € für 2025 bzw. rund 183,4 Mio. € für 2026 eingeplant. Darüber hinaus waren unter Inanspruchnahme der sog. Experimentierklausel gemäß § 181 Abs. 1 NKomVG zusätzliche Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften in Höhe von 152,1 Mio. € für 2025 bzw. rund 77,6 Mio. € für 2026 vorgesehen.
Nach der aktuellen Planung verändern sich die Kreditaufnahmen der Kernverwaltung auf 172,9 Mio. € im Jahr 2025 bzw. auf rund 173,4 Mio. € im Jahr 2026. Auch wurden die Ansätze der Kredite für die Konzernfinanzierung entsprechend den Wirtschaftsplanungen 2025 ff. für die teilnehmenden städtischen Gesellschaften auf rund 172,3 Mio. € im Jahr 2025 bzw. rund 131,9 Mio. € im Jahr 2026 verändert. Diese Anpassungen sind in den unter Ziffer 5.2 dargestellten Haushaltsergebnissen berücksichtigt.
Die Ermächtigungen verteilen sich wie folgt auf die Gesellschaften:
Gesellschaft | 2025 | 2026 |
| Mio. € | Mio. € |
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH | 105,9 | 76,0 |
Braunschweiger Verkehrs-GmbH | 41,8 | 24,2 |
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH | 20,0 | 5,0 |
Nibelungen-Wohnbau-GmbH | 2,0 | 5,0 |
Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH | 1,5 | 0,0 |
Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH | 1,1 | 1,7 |
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH | 0,0 | 20,0 |
Gesamt: | 172,3 | 131,9 |
Die Anlagen 2.5.2.2 und 2.5.2.3 weisen die Ansatzveränderungen bezüglich der Kreditaufnahme und -Tilgungen in den Planjahren 2025 – 2029 aus.
6.4 Finanzielle Gesamtauswirkungen nach den Beratungen im FPDA
6.4.1 Ergebnishaushalt
Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse im FPDA am 28.11.2024 sowie der Abstimmungsergebnisse über den vorstehenden Beschlusspunkt 1 verändern sich die Gesamtwerte des Doppelhaushalts 2025/2026 wie nachstehend beschrieben (in Klammern Werte des Haushaltsentwurfs 2025/2026).
Damit stellt sich der Haushalt 2025/2026 wie folgt dar:
in Mio. € | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
Jahresergebnis | -298,4 (-223,0) | -236,6 (-196,6) | -228,9 (-199,8) | -152,1 (-151,1) | -156,9 (-163,5) |
Stand der Überschussrücklagen am Jahresende | 241,7 (241,9) | 5,1 (45,3) | -223,8 (-154,5) | -375,9 (-305,6) | -532,8 (-469,1) |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | -490,2 (-406,1) | -490,2 (-406,1) | -490,2 (-406,1) | -490,2 (-406,1) | -490,2 (-406,1) |
Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2025/2026.
Bezüglich des gesonderten Passivpostens gem. § 182 Abs. 4 NKomVG wurde ein Aufbau bis zum Jahr 2025 in der Planung berücksichtigt. Ein Abbau des gesonderten Passivpostens ist im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht berücksichtigt.
6.4.2 Finanzhaushalt
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist abhängig von den Jahresergebnissen im Ergebnishaushalt, soweit sie zahlungswirksam sind. Für den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:
in Mio. € | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
Aktueller Stand | -212,2 | -186,5 | -174,3 | -96,5 | -100,3 |
Stand Haushaltsentwurf | -153,4 | -147,4 | -148,6 | -99,4 | -111,1 |
Mit dem Haushaltsentwurf 2025/2026 war noch ein Bestand an Zahlungsmitteln Ende 2024 von 123,5 Mio. € berücksichtigt worden. Nach derzeitigem Stand beträgt die Liquidität voraussichtlich nur 90,5 Mio. €. Durch diese niedrige Ausgangsbasis und die o. g. Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit wird der planerische Liquiditätstand für die Haushaltsjahre 2025 ff belastet. Dies führt zu folgendem Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:
in Mio. € | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
Aktueller Stand | -154,9 | -389,0 | -621,3 | -789,1 | -968,6 |
Stand Haushaltsentwurf | -69,7 | -262,1 | -464,2 | -634,3 | -818,4 |
7. Bewertung
Wie unter Abschnitt 6.4.2 dargelegt, sind die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit negativ, so dass Tilgungen der Kredite planerisch nicht möglich sind. Um die gesetzlich vorgeschriebene dauernde Leistungsfähigkeit (§ 23 KomHKVO) nachhaltig sicherzustellen, besteht neben der gesetzlichen Vorgabe des Haushaltsausgleichs die Notwendigkeit, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch zu gestalten, dass daraus mindestens die ordentlichen Tilgungen der aufgenommenen Kredite getragen werden könnte, damit nicht mittelfristig ein schwer wieder abzubauender Sockelbetrag an Liquiditätskrediten entsteht.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist abhängig von den Jahresergebnissen im Ergebnishaushalt, soweit sie zahlungswirksam sind. Im Hinblick auf den nachhaltigen Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit führt kein Weg an strukturellen Verbesserungen der Haushaltsplanungen im Ergebnishaushalt vorbei. Dieses Planungsziel wird auch gesetzlich konkretisiert, indem der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt vorrangig ohne Rückgriff auf die Überschussrücklagen (§ 110 Abs. 4 NKomVG) verfolgt werden soll.
Wie unter Ziffer 2 dargestellt, ist ein Haushaltsausgleich ohne Rückgriff auf etwaige Überschussrücklagen ohne einen konjunkturellen Aufschwung und eine deutlich verbesserte finanzielle Unterstützung von Bund und Land nicht möglich und der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich kann in den Planjahren 2025/2026 derzeit nur aufgrund der Sonderregelung des § 182 Abs. 4 NKomVG (2025) und Entnahme aus den Überschussrücklagen (2026) erreicht werden.
Sofern dieser Ausgleich durch Entnahme aus der Überschussrücklage nicht mehr möglich wäre, da diese aufgezehrt ist, bestünde die gesetzliche Verpflichtung, mit Beschluss des Haushaltsplans ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen (§ 110 Abs. 8 NKomVG).
Bei Annahme des Beschlussvorschlages ergibt sich eine rechnerisch verbleibende Überschussrücklage von rd. 5,1 Mio. €.
8. Ab- bzw. Aufbau von Haushaltsresten
Es sind Haushaltsreste im Gesamtergebnis- und finanzhaushalt in Höhe von rd. 93,6 Mio. € von 2023 auf 2024 zur Abwicklung von Geschäftsvorfällen übertragen worden.
Hierbei handelt es sich um die vorrangig dargestellten Bedarfe. Dies berücksichtigend ist davon auszugehen, dass diese Haushaltsmittel auch bereits in Anspruch genommen worden sind.
9. Sonstige Änderungen
9.1 Änderung der Produktdarstellungen und der Teilhaushaltsergebnisse
Bei den Wesentlichen Produkten wurden einige Kennzahlen angepasst und eine Maßnahme neu aufgenommen - siehe Anlage 2.3.
Die Beschlussempfehlungen des FPDA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2025/2026 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte.
Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden können.
10. Stellenplan
Stellenplan 2025
Im Verwaltungsentwurf vom Mai 2024 waren zum Stellenplan 2025 rd. 47 Stellenschaffungen und rd. 51 Stellenwegfälle in der Gesamtverwaltung vorgesehen.
Danach haben sich durch die Beratung der Stellenpläne in der Dezernentensitzung am 4. September 2024 noch gravierende Änderungen ergeben, über die Ende September 2024 mit einer weiteren Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 24-24429) als Vorbereitung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) informiert wurde.
Zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 28. November 2024 wurden von der Verwaltung somit insgesamt rd. 89 Stellenschaffungen und rd. 77 Stellenwegfälle vorschlagen.
Davon erfolgen rd. 3,50 Stellenschaffungen im Bereich der Sonderrechnungen (Ref. 0660, FB 65). Rd. 7,8 Stellenschaffungen (davon 1,50 Stellen im Bereich der Sonderrechnung) sind voraussichtlich durch Einnahmen (z. B. aus Gebühren, Kostenerstattung, Fördermittel) gedeckt.
Insgesamt rd. 6 Stellen werden mit Sperrvermerk geschaffen, da der konkrete Stellenbedarf weder zeitlich noch inhaltlich feststeht. In Abänderung der bisherigen Regelung soll die Freigabe dieser Stellen zum Stellenplan 2025 durch den VA und nicht wie bisher durch die Verwaltung erfolgen.
Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2025 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sind aufgrund von Fraktionsanträgen folgende Anpassungen erfolgt:
- Referat 0150 Gleichstellungsreferat:
0,75 Stellenschaffungen für das Projekt StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt -
- Fachbereich 40 Schule:
Wegfall des kw 2026-Vermerks zur dauerhaften Unterstützung der Förderprojekte zur vielfältigen demokratischen politischen Bildung der Braunschweiger Schüler*innen
- Fachbereich 41 Kultur und Wissenschaft:
1,00 Stellenschaffungen für die Aufgabe der Kulturförderung
1,00 Stellenschaffungen für eine personelle Unterstützung im Kulturpunkt West (KPW)
- Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit:
0,50 Stellenschaffungen zur Fortführung des Angebotes „Braunschweiger Senior*innen selbstbestimmt - Präventive Hausbesuche“
- Fachbereich 67 Stadtgrün:
1,00 Stellenschaffungen für die Umsetzung des Förderprojekts „Stillgewässersanierung mit einer minimal-invasiven Methode als Pilotprojekt (Teichentschlammung)“
(mit kw 3)-Vermerk)
Somit enthält der Stellenplan 2025 nun insgesamt rd. 93 Stellenschaffungen in der Gesamtverwaltung.
Die Schwerpunkte der vorgeschlagenen Stellenschaffungen stellen sich wie folgt dar:
- Digitalisierung (städt. Kitas sowie Umwandlung der Poststelle in eine zentrale Post- und Scanstelle) (jeweils 2,00 Stellen in den Fachbereichen 40 und 10)
- Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Verabschiedung eines neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bereich Ausländerangelegenheiten (rd. 3,00 Stellen im
Fachbereich 32)
- Bevölkerungsschutz und Rettungsdienstabrechnung (rd. 5,00 im Fachbereich 37)
- 4. Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (3,70 Stellen im Fachbereich 40)
- Angebotsverbesserung und Personalausstattung im Bereich Kindertagesstätten
(rd. 11,00 Stellen im Fachbereich 51)
- Personalbedarfsbemessung nach INSO im Fachdienst für minderjährige Geflüchtete, in der Eingliederungshilfe SGB IX sowie in der Jugendhilfe im Strafverfahren (rd. 8,00 Stellen im Fachbereich 51)
- Erweiterung des Kinder- und Jugendschutzhauses Ölper in der Außenstelle Hebbelstraße (14,00 Stellen im Fachbereich 51)
- Schulkindbetreuung und Schulsozialarbeit (rd. 6,00 Stellen im Fachbereich 51)
- Umsetzung von Projekten (insgesamt 3,00 Stellen in den Fachbereichen 67 und 68)
Den rd. 93 Stellenschaffungen stehen rd. 77 Stellenwegfälle gegenüber. Die Stellenwegfälle sind überwiegend durch die Realisierung von kw-Vermerken sowie Aufgabenrückgänge begründet und verteilen sich auf verschiedene Bereiche der Verwaltung.
Stellenplan 2026
Im Verwaltungsentwurf vom Mai 2024 waren zum Stellenplan 2026 rd. 7 Stellenschaffungen und rd. 4 Stellenwegfälle in der Gesamtverwaltung vorgesehen.
Danach haben sich durch die Beratung der Stellenpläne in der Dezernentensitzung am 4. September 2024 noch Änderungen ergeben, über die Ende September 2024 mit einer weiteren Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 24-24429) als Vorbereitung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) informiert wurde. Darin waren für den Stellenplan 2026 rd. 8,5 Stellenschaffungen und rd. 5 Stellenwegfälle vorgesehen.
Davon werden rd. 2,5 Stellen mit Sperrvermerk geschaffen, da der konkrete Stellenbedarf weder zeitlich noch inhaltlich feststeht. Die Freigabe dieser Stellen zum Stellenplan 2026 soll ebenfalls durch den VA und nicht wie bisher durch die Verwaltung erfolgen.
Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2026 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sind keine weiteren Anpassungen erfolgt.
Den rd. 8,5 Stellenschaffungen stehen rd. 5 Stellenwegfälle gegenüber. Die Stellenwegfälle sind überwiegend durch die Realisierung von kw-Vermerken sowie Aufgabenrückgänge begründet und verteilen sich auf verschiedene Bereiche der Verwaltung.
Zusammenfassung der Stellenpläne 2025 und 2026
Somit werden insgesamt zu den Stellenplänen 2025 und 2026 rd. 101,5 Stellen zur Schaffung vorgeschlagen und rd. 82 Stellen zum Wegfall vorgesehen, insgesamt rd. 7,8 Stellen sind gegenfinanziert und bei 8,5 Stellen sind Sperrvermerke angebracht, da der konkrete Stellenbedarf weder zeitlich noch inhaltlich feststeht. Die Freigabe der Stellen soll durch den VA erfolgen.
Unter Berücksichtigung dieser Parameter kann das strategische Ziel eines „Netto-Null-Stellenplanes“ für den Doppelhaushalt 2025/2026 nahezu erreicht werden.
Der Gesamtpersonalrat hat das Benehmen zu den Stellenplänen 2025 und 2026 hergestellt (siehe Anlage 5.6 zum Stellenplan 2025).
Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt für das Jahr 2025 rd. 339,92 Mio. € und für das Jahr 2026 rd. 323,58 Mio. €.
Dieser Personalaufwand berücksichtigt u. a. die Stellenschaffungen zu den Stellenplänen 2025 und 2026 sowie eine Steigerung im Besoldungsbereich von +5,5 % zum 1. Februar 2025 und eine erwartete Steigerung von +2,0 % in 2026. Für den Tarifbereich wurde für die Jahre 2025 und 2026 eine erwartete Steigerung von jeweils +2,0 % kalkuliert.
Durch die Stellenschaffungen aufgrund von Fraktionsanträgen kommen außerdem
weitere rd. 0,19 Mio. € für das Jahr 2025, rd. 0,34 Mio. € für das Jahr 2026 und rd. 0,39 Mio. € für das Jahr 2027 beim Personalaufwand dazu.
Für die 1,00 Stellenschaffungen im Fachbereich 67 (Fraktionsantrag SP 188) für das Projekt „Stillgewässersanierung mit einer minimalinvasiven Methode als Pilotprojekt (Teichentschlammung)" stehen bei Genehmigung des Projekts voraussichtlich anteilige Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramms „Landschaftswerte 2.0“ in Höhe von bis zu 55 % zur Verfügung.
Die Veränderungen im Stellenplan 2025 und im Stellenplan 2026 sowie der förmliche Stellenplan 2025 und der förmliche Stellenplan 2026 sind als Anlage 5 beigefügt.
10. Sonderrechnungen Abfallwirtschaft, Stadtentwässerung sowie FB 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau
Etwaige Änderungen der Stellenpläne der Sonderrechnungen sind im Stellenplanentwurf (Anlage 5) enthalten. Gegenüber den Haushaltsentwürfen 2025/2026 der Sonderrechnungen Abfallwirtschaft, Stadtentwässerung sowie FB 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau ergeben sich im Übrigen keine Veränderungen.
11. Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der geltenden Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Gegenüber dem in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 dargestellten Haushaltsplan 2025/2026 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ergeben sich keine Veränderungen. Somit ist dieser gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Entsprechend dem Ratsbeschluss über die Änderung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des "Pensionsfonds der Stadt Braunschweig Satzung vom 29. März 2022 sind die Zuführungen zum Sondervermögen ab dem Jahr 2022 vollständig eingestellt worden. Dies gilt auch für empfangene Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Für zu leistende Abfindungszahlungen bei Dienstherrenwechseln sowie zur Kompensation der dauerhaft steigenden Versorgungsaufwendungen werden nunmehr bis auf Weiteres jährlich pauschal 2,5 Mio. € aus dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zuführt.
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