Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24655-01
Grunddaten
- Betreff:
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Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen im Bereich der Kanalbrücke in Wenden bzw. Thune
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 19.11.2024 (Anregung gem. § 94 Absatz 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung, für die Kanalbrücke ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen auszusprechen und das dazugehörige Schild 277.1 zu installieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bereich der Rampen zur Brücke und auf der Brücke über den Mittellandkanal werden Radfahrende trotz durchgezogener Mittelmarkierung verkehrswidrig und mit zu geringem Abstand überholt. Dabei kommt es laut Schilderungen von Radfahrenden aufgrund der für einen Überholvorgang nicht ausreichenden Sicht im Kurvenbereich bei plötzlich auftauchendem Gegenverkehr zu Einschermanövern, die zu einem Abdrängen und gefährlichen Schneiden des Radverkehrs führen.
Die Fahrradstaffel der Polizei wurde über die Situation informiert.
Der Fußweg der Straße Aschenkamp, im Bereich der Brücke über den Mittellandkanal ist in der Fahrtrichtung von Thune nach Wenden für den Radverkehr mit Schrittgeschwindigkeit freigegeben. Dieser Fußweg kann, muss aber nicht, von Radfahrenden genutzt werden. In der Gegenrichtung müssen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren.
Im fraglichen Streckenabschnitt mit unzureichender Sicht für Überholvorgänge ist eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h und eine Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Mittellinie) angeordnet. Daraus ergibt sich ein Überholverbot, welches auch für das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge gilt. Da diese Regelung offenkundig nicht für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig ist, wird zur Verdeutlichung der Situation das Verkehrszeichen 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufgestellt.
Um den Verkehrsteilnehmenden zu verdeutlichen, dass in diesem Bereich mit Radfahrenden auf der Fahrbahn zu rechnen ist, werden in beiden Fahrtrichtungen jeweils vier Piktogramme mit Sinnbild „Radverkehr“ gem. beigefügter Anlage auf der Fahrbahn aufgebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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