Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-24947

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Die Vergabe der Zuschussmittel an Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Träger von Projekträumen erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ateliers und Projekträumen der freien Kunstszene“, die am 19. September 2023 durch Ratsbeschluss (DS Nr. 23-21749) in Kraft trat.

 

Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über die beabsichtigte Verteilung der Fördersumme für das Förderjahr 2025 mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR. Die Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

 

Insgesamt lagen 42 Anträge für Arbeits- und Projekträume im Stadtgebiet von Braunschweig vor. Neun Anträge werden aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen bzw. aufgrund verspäteter Antragstellung negativ beschieden. Es wurden Fördermittel i.H.v. 66.862 EUR beantragt, die zur Verfügung stehenden Fördermittel i.H.v. 52.300 EUR wurden damit überzeichnet.

 

Kürzungen der notwendigen Fördersummen können vermieden werden, indem nicht verausgabte Mittel aus der Tanzförderung 2024 für diesen Zweck übertragen werden. Dadurch kann die Lücke von 14.562 EUR aufgrund der Deckungsfähigkeit im Budget geschlossen werden.

 

Das Förderprogramm wird für die Förderperiode 2026 zum 30. September 2025 erneut ausgeschrieben.


 

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