Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24648-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden - Änderungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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22.01.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah zu prüfen, wie in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung aller Akteure und Fachbereiche ein kommunaler Aktionsplan erstellt werden kann, in Anlehnung an den „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“. Aufbauend auf den bereits schon bestehenden vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten soll in Braunschweig das bestehende Wohnungsangebot für Obdachlose optimiert werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, den zu beteiligenden Gremien zwecks weiterer Bearbeitung und gezielter Beschlussfassungen darzulegen, welche Maßnahmen entsprechend dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sich auf Braunschweig übertragen lassen, mit weiteren bedürfnisgerechten Unterstützungsmaßnahmen, mit abgestufter Zeitschiene, finanziell und organisatorisch erforderlichen Mitteln und einer ersten groben Einschätzung eines erforderlichen Wohnraumbedarfs.
3. Der Prozess soll interdisziplinär ausgerichtet sein, ein Beratungsangebot nach dem Housing-First-Ansatz vorsehen und eine Zielgruppenanalyse, wie zum Beispiel der Situation älterer, behinderter wohnungsloser Menschen, Frauen und Familien, beinhalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland arbeiten alle Beteiligten gemeinsam im Rahmen ihrer Verantwortung daran, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält, welches ihr ermöglicht, die Wohnung als Basis für ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu nutzen.
Beteiligte beim Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 sind insbesondere auch die Kommunen.
In Braunschweig gibt es bereits eine Vielzahl an Hilfsangeboten für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Diese sollen unter Beteiligung der örtlichen Akteure und ihrer Expertise überprüft und gegebenenfalls bedarfsgerecht ausgebaut oder ergänzt werden. So fordert der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 eine regelmäßige Überprüfung der Hilfesysteme, „ob sie veränderten, fachlichen, rechtlichen oder räumlichen Rahmenbedingungen noch gerecht werden und ob sie den diversen Bedarfen und Problemlagen sich ebenfalls verändernder Zielgruppen mit passenden Angeboten begegnen“.
Der Nationale Aktionsplan setzt zur Zielerreichung insbesondere auf die Kooperation, Vernetzung und den Wissensaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser Ansatz soll auch auf kommunaler Ebene fortgesetzt werden. Die Expertise zur Erarbeitung eines solchen partizipativen Handlungskonzeptes liegt bei der Verwaltung, sie soll daher geeignete Maßnahmen prüfen und der Politik vorlegen.
