Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben vom 28.09.2023 zum Ersatz des Bahnübergangs Grünewaldstraße durch eine Unterführung (Drs. 23-21448) wird aufgehoben, und stattdessen wird die Verwaltung beauftragt,

die Planung der Variante 0+ mit Wiederherstellung eines Bahnübergangs mit zusätzlichen Signalen zur Optimierung der Schrankenschließzeiten

als Vorzugsvariante der Stadt Braunschweig gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und dem Regionalverband Großraum Braunschweig weiter voranzutreiben.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit Drs. 25-25068 teilte die Verwaltung dem Rat das Ergebnis der Unterschriftenprüfung zum Bürgerbegehren „Bahnübergang Grünewaldstraße“ mit. Etwa 15.700 gültige Unterschriften wurden fristgerecht für das Bürgerbegehren eingereicht. Der Verwaltungsausschuss wird voraussichtlich am 11. Februar 2025 das Bürgerbegehren zulassen. Der VA-Beschluss hat dann u. a. folgende Rechtsfolgen:

1. Der Oberbürgermeister gibt den Vertretungsberechtigten des Bürgerentscheids die Entscheidung unverzüglich bekannt und unterrichtet den Rat in der nächsten Sitzung, also am 18. Februar 2025, über die Entscheidung (§ 32 Abs. 7 Satz 3 NKomVG).

2. Innerhalb von drei Monaten muss an einem Sonntag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr ein Bürgerentscheid stattfinden; die Verwaltung schlägt den 11. Mai 2025 vor. Die Abstimmungsberechtigten sind rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid schriftlich zu benachrichtigen. Die Abstimmung in Briefform ist zu ermöglichen (§ 32 Abs. 7 Satz 4, § 33 Abs. 2 u. 3 NKomVG).

3. Der Rat kann den Bürgerentscheid abwenden, indem er zuvor vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet (§ 32 Abs. 7 Satz 5 NKomVG).

Die SPD-Fraktion hatte sich bereits frühzeitig zum Bürgerbegehren positioniert: „Sollte ein Bürgerbegehren zustande kommen und genügend Unterschriften erhalten, werden wir uns erneut mit dem Thema befassen und eine erneute Abwägung vornehmen“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Bratmann der Braunschweiger Zeitung (BZ am 15. Mai 2024).

Nachdem sich abzeichnete, dass das erforderliche Unterschriftenquorum für das Bürgerbegehren erreicht werden würde, hat sich die SPD-Fraktion daher erneut intensiv mit der Angelegenheit befasst. Nach umfangreicher Abwägung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir unseren ursprünglichen Mehrheitsbeschluss revidieren und dem Anliegen des Bürgerbegehrens Rechnung tragen. Verkehrspolitische Baumaßnahmen sind oft Gegenstand von Kontroversen, und es gibt nach wie vor gute Gründe für die Unterführungs-Lösung, ein solch weitreichender Eingriff in die Infrastruktur vor Ort braucht aber auch breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Dass diese Akzeptanz nicht gegeben ist, wurde uns sowohl durch die hohe Anzahl an Unterschriften als auch durch zahlreiche Gespräche nicht nur mit Menschen aus den unmittelbar betroffenen Stadtteilen deutlich. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass sich auch bei einem Bürgerentscheid, der für die Stadt zudem mit hohem Aufwand verbunden wäre, eine Mehrheit gegen die Unterführung am Bahnübergang Grünewaldstraße aussprechen würde, weshalb wir diesem Verfahren (Bürgerentscheid) mit einem Ratsbeschluss zuvorkommen möchten.  

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